Ein berufsständisches Versorgungswerk ist eine öffentlich-rechtliche Pflichteinrichtung für verkammerte freie Berufe. Dazu zählen Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte, Apotheker, Architekten, Ingenieure, Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer sowie teilweise psychologische Psychotherapeuten. In Deutschland gibt es rund 89 dieser Einrichtungen, zusammengeschlossen in der Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen.
Das Versorgungswerk zahlt Alters-, Invaliditäts-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenrente. Anders als die gesetzliche Rentenversicherung arbeitet es im Kapitaldeckungsverfahren. Die Beiträge werden angelegt und nicht direkt an heutige Rentner verteilt. Ein praktischer Vorteil zeigt sich bei der Berufsunfähigkeit. Hier gibt es keine Wartezeit, der volle Anspruch besteht ab dem ersten Tag. In der gesetzlichen Rentenversicherung sind dafür mindestens 36 Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren nötig.