Steigende Krankenversicherungsbeiträge sind kein reines PKV-Thema. Zwischen 2006 und 2026 stiegen die Beitragseinnahmen je Versicherten in der PKV durchschnittlich um 3,4 Prozent pro Jahr, in der GKV waren es 3,9 Prozent pro Jahr (PKV-Verband und Wissenschaftliches Institut der PKV, 2026).
Diese Statistik sagt nicht voraus, wie sich ein einzelner PKV-Tarif entwickelt. Sie zeigt aber, dass beide Systeme über einen langen Zeitraum deutliche Kostensteigerungen verzeichnet haben. Woran sich die Beitragsstabilität eines einzelnen Tarifs ablesen lässt, haben wir gesondert beschrieben.
In der GKV steigt die Belastung über Beitragssatz, Zusatzbeitrag und Beitragsbemessungsgrenze. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt 2026 bei 5.812,50 Euro monatlich beziehungsweise 69.750 Euro jährlich, der allgemeine Beitragssatz bei 14,6 Prozent und der durchschnittliche Zusatzbeitrag bei 2,9 Prozent.
Der maximale Krankenversicherungsbeitrag beträgt damit 2026 bei Anwendung des durchschnittlichen Zusatzbeitrags 1.017,19 Euro monatlich. Für einen Elternteil kommen bei 3,6 Prozent Pflegebeitrag maximal 209,26 Euro hinzu, insgesamt also 1.226,45 Euro vor Arbeitgeberbeteiligung.
Die langfristige Entwicklung ist ein Systemvergleich, keine Prognose. Für einen konkreten Angestellten bleiben Eintrittsalter, Tarif, Leistungsniveau, Rentenhöhe und Vorsorge entscheidend.