Die Beitragsbemessungsgrenze liegt 2026 bei 5.812,50 Euro monatlich beziehungsweise 69.750 Euro jährlich, nach dem Bundesministerium für Gesundheit 2026. Für Selbstständige mit gesetzlichem Krankengeldanspruch beträgt der maximale Krankenversicherungsbeitrag 2026 bei Anwendung des durchschnittlichen Zusatzbeitrags von 2,9 Prozent 1.017,19 Euro monatlich. Der kassenindividuelle Zusatzbeitrag kann davon abweichen.
Für die soziale Pflegeversicherung gelten 2026 3,6 Prozent mit einem Kind und 4,2 Prozent für Kinderlose, nach dem Bundesministerium für Gesundheit 2026. Auf Basis der Beitragsbemessungsgrenze 2026 ergeben sich damit 209,26 Euro beziehungsweise 244,13 Euro monatlich (PKV-Welt Rechnung 2026 auf Basis der BMG-Werte 2026).
| Monatliche Belastung 2026 | GKV mit Krankengeld | PKV Beispiel |
|---|
| Krankenversicherung | bis 1.017,19 Euro | in 439 Euro enthalten |
| Pflegeversicherung mit einem Kind | bis 209,26 Euro | in 439 Euro enthalten |
| Pflegeversicherung kinderlos | bis 244,13 Euro | in 439 Euro enthalten |
| Krankengeld oder Krankentagegeld | ab Tag 43 | 43,08 Euro |
| Beitrag für ein Kind | 0 Euro bei beitragsfreier Familienversicherung | 166,41 Euro (0 Euro SB) |
| Gesamt mit einem Kind | bis 1.226,45 Euro | 648,49 Euro |
| Gesamt kinderlos | bis 1.261,32 Euro | 482,08 Euro |
In der GKV ist das Kind in dieser Vergleichsrechnung unter den Voraussetzungen des § 10 SGB V beitragsfrei familienversichert. In der PKV kostet das Kind 2026 beim gleichen Versicherer 166,41 Euro monatlich mit 0 Euro Selbstbeteiligung (PKV-Welt Beispielrechnung 2026).
Der Abstand ist kein pauschaler PKV-Vorteil. Bei niedrigeren Einnahmen kann der GKV-Beitrag sinken. In der PKV verändern Eintrittsalter, Gesundheit, Leistungsumfang und Tarifgestaltung den tatsächlich erreichbaren Beitrag.