Expertentipps für die Ruhestandsplanung

Was Selbstständige beim Beitrag im Alter früh festlegen sollten.

01

Ohne gesetzliche Rente kein Zuschuss

Der Zuschuss der Deutschen Rentenversicherung setzt eine gesetzliche Rente voraus. Wer nur geringe Ansprüche aufbaut, sollte auch nur mit einem kleinen Zuschuss rechnen.

02

Ein Versorgungswerk ersetzt ihn nicht automatisch

Bei berufsständischen Versorgungswerken gibt es keinen automatischen Zuschuss. Ob die eigene Satzung einen vorsieht, gehört vor die Ruhestandsplanung.

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03

Den heutigen Beitrag nicht hochrechnen

Krankentagegeld, gesetzlicher Zuschlag, Alterungsrückstellungen und mögliche Zuschüsse verändern die spätere Belastung. Ein Beitrag für das Jahr 67 wäre heute Scheingenauigkeit.

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04

Einen Teil der Ersparnis reservieren

Liegt der PKV-Beitrag deutlich unter dem vergleichbaren GKV-Beitrag, ist die Differenz kein frei verfügbares Einkommen. Ein Teil davon gehört in die eigene Reserve für den Ruhestand.

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Inhalt
  1. Warum früher
  2. Beitragsentwicklung
  3. Alterungsrückstellungen
  4. Gesetzlicher Zuschlag
  5. Krankentagegeld
  6. Rentenzuschuss
  7. Versorgungswerk
  8. Beitragsentlastung
  9. Freie Vorsorge
  10. Ersparnis reservieren
  11. Tarifwechsel
  12. Auffangtarife
  13. Keine Scheingenauigkeit
  14. Fazit
  15. Quellen

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Die PKV im Alter für Selbstständige im Detail

Selbstständige müssen die PKV im Alter früher einplanen

Ein Angestellter erhält während des Berufslebens einen Arbeitgeberzuschuss. Ein Selbstständiger trägt Krankenversicherung und Pflegepflichtversicherung aus dem eigenen Einkommen.

Damit gehört der Beitrag im Ruhestand bereits bei der heutigen Tarifentscheidung in die Altersvorsorge. Wer den aktuellen PKV-Beitrag nur mit dem heutigen GKV-Beitrag vergleicht, sieht deshalb nur einen Teil der Kostenentscheidung.

PKV und GKV sind seit 2006 langfristig ähnlich gestiegen

Steigende Beiträge sind kein reines PKV-Thema. Zwischen 2006 und 2026 stiegen die Beitragseinnahmen je Versicherten in der PKV nach Berechnungen des Wissenschaftlichen Instituts der PKV durchschnittlich um 3,4 Prozent pro Jahr, in der GKV um 3,9 Prozent pro Jahr.

Diese Werte sagen nichts über die künftige Entwicklung eines einzelnen Tarifs aus. Sie zeigen aber, dass die Beiträge in beiden Systemen langfristig gestiegen sind und die PKV im betrachteten Zeitraum im Durchschnitt nicht stärker zulegte als die GKV. Was die Beitragsstabilität eines einzelnen Tarifs ausmacht, haben wir gesondert beschrieben.

Alterungsrückstellungen finanzieren spätere Gesundheitskosten vor

Private Krankenvollversicherungen werden nach § 146 VAG nach Art der Lebensversicherung kalkuliert. Ein Teil des Beitrags fließt in Alterungsrückstellungen, damit höhere erwartete Gesundheitskosten im Alter bereits während der Versicherungszeit mitfinanziert werden.

Die Alterungsrückstellung verhindert keine Beitragsanpassungen durch höhere Behandlungskosten oder medizinischen Fortschritt. Sie sorgt aber dafür, dass der Beitrag nicht allein deshalb Jahr für Jahr steigt, weil der Versicherte älter wird.

Ab 60 entfällt der gesetzliche Zuschlag von 10 Prozent

In der privaten Krankenvollversicherung wird ein gesetzlicher Zuschlag von 10 Prozent erhoben. Nach § 149 VAG endet dieser Zuschlag im Kalenderjahr, in dem die versicherte Person das 60. Lebensjahr vollendet.

Die daraus aufgebauten Mittel werden ab Vollendung des 65. Lebensjahres verwendet, um spätere Beitragserhöhungen ganz oder teilweise zu finanzieren. Nicht verbrauchte Beträge müssen ab Vollendung des 80. Lebensjahres zur Beitragssenkung eingesetzt werden, § 150 Absatz 3 VAG.

Das Krankentagegeld gehört nicht dauerhaft zum Altersbeitrag

Unser Beispielkunde zahlt 2026 monatlich 43,08 Euro für 120 Euro Krankentagegeld ab dem 43. Tag (PKV-Welt Beispielrechnung 2026). Dieser Baustein sichert während der Selbstständigkeit den Verdienstausfall bei längerer Arbeitsunfähigkeit ab.

Endet die selbstständige Erwerbstätigkeit dauerhaft, fällt dieser Absicherungsbedarf in der bisherigen Form weg. Ob und zu welchem Zeitpunkt das Krankentagegeld endet, richtet sich nach den jeweiligen Versicherungsbedingungen.

Den heutigen Gesamtbeitrag von 482,08 Euro einfach bis zum Rentenalter fortzuschreiben, wäre deshalb falsch. Krankentagegeld, gesetzlicher Zuschlag, Alterungsrückstellungen und mögliche Zuschüsse verändern die spätere Belastung.

Ein Rentenzuschuss setzt eine gesetzliche Rente voraus

Privat versicherte Rentner können 2026 auf Antrag einen Zuschuss der Deutschen Rentenversicherung erhalten, wenn sie eine gesetzliche Rente beziehen. Der Zuschuss beträgt 2026 8,75 Prozent der gesetzlichen Bruttorente und ist auf die Hälfte der tatsächlichen Aufwendungen für die private Krankenversicherung begrenzt.

Zur privaten Pflegepflichtversicherung zahlt die Deutsche Rentenversicherung keinen Zuschuss, diesen Beitrag trägt der Rentner selbst.

Für Selbstständige folgt daraus eine klare Grenze: Ohne gesetzliche Rente gibt es keinen Zuschuss der Deutschen Rentenversicherung zur PKV. Wer nur geringe Ansprüche aufbaut, sollte entsprechend nur mit einem kleinen Zuschuss rechnen. Wie der Zuschuss allgemein funktioniert, steht im Beitrag zur PKV im Alter.

Ein Versorgungswerk ersetzt den Rentenzuschuss nicht automatisch

Bei berufsständischen Versorgungswerken gibt es keinen automatischen Zuschuss nach den Regeln der Deutschen Rentenversicherung. Ob das eigene Versorgungswerk einen Zuschuss vorsieht, muss anhand der jeweiligen Satzung geprüft werden.

Das Versorgungswerk der Rechtsanwälte in Baden-Württemberg weist beispielsweise ausdrücklich aus, dass es keinen Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag zahlt. Selbstständige Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater oder andere Freiberufler mit Versorgungswerk sollten diesen Punkt deshalb vor der Ruhestandsplanung prüfen.

Ein Beitragsentlastungstarif kann den Beitrag planbar reduzieren

Bei einem Beitragsentlastungstarif zahlt der Versicherte während des Berufslebens einen zusätzlichen Beitrag. Dafür wird der PKV-Beitrag ab dem vereinbarten Alter um einen festgelegten Betrag reduziert. Der PKV-Verband beschreibt diese Entlastung als vertraglich garantierte spätere Beitragssenkung.

Für Selbstständige ist dieser Baustein besonders interessant, wenn ein langfristiger Verbleib beim gewählten Versicherer geplant ist. Der auf die spätere Entlastung der Basisabsicherung entfallende Beitragsanteil kann nach § 10 Absatz 1 Nummer 3 EStG steuerlich berücksichtigt werden.

Die geplante Entlastung ist jedoch an den Vertrag beim Versicherer gebunden. Bei einem späteren Unternehmenswechsel steht die vereinbarte Entlastung nicht wie frei verfügbares Vermögen beim neuen Versicherer zur Verfügung, die konkreten Folgen richten sich nach den Tarifbedingungen (PKV-Welt Beratungseinschätzung 2026).

Freie private Vorsorge schafft mehr Flexibilität

Eine freie private Vorsorge bleibt unabhängig vom Krankenversicherer verfügbar. Sie kann deshalb sinnvoll sein, wenn ein späterer Versichererwechsel oder andere Verwendungen des Kapitals offenbleiben sollen.

VorsorgewegStärkeEinschränkung
Beitragsentlastungstarifvertraglich festgelegte Beitragsreduzierung, steuerlicher Effekt für den Basisanteil möglichstärkere Bindung an Versicherer und Tarifbedingungen
Freie private VorsorgeKapital bleibt flexibel und unabhängig vom PKV-Anbieterkeine vertraglich zugesagte Senkung des PKV-Beitrags

Wir sehen bei Selbstständigen deshalb häufig eine Kombination als sinnvoll an: einen planbaren Entlastungsbaustein für einen Teil des späteren Beitrags und zusätzlich frei verfügbares Vermögen für Flexibilität (PKV-Welt Beratungseinschätzung 2026).

Eine heutige Ersparnis sollte teilweise für später reserviert werden

Liegt der PKV-Beitrag während der Selbstständigkeit deutlich unter dem vergleichbaren GKV-Beitrag, sollte die Differenz nicht vollständig als zusätzlich verfügbares Einkommen betrachtet werden. Ein Teil kann gezielt für den Krankenversicherungsbeitrag im Ruhestand zurückgelegt werden.

Damit wird aus einer heutigen Beitragsdifferenz ein Baustein der Altersvorsorge. Ob dafür ein Beitragsentlastungstarif, freie private Vorsorge oder eine Kombination genutzt wird, hängt von der gewünschten Flexibilität ab.

Der interne Tarifwechsel bleibt auch im Alter ein Sicherheitsventil

Nach § 204 Absatz 1 VVG können Privatversicherte innerhalb ihres Versicherers in andere Tarife mit gleichartigem Versicherungsschutz wechseln. Erworbene Rechte und Alterungsrückstellungen werden dabei angerechnet, für Mehrleistungen darf der Versicherer zusätzliche gesundheitliche Bedingungen verlangen.

Für einen langjährig versicherten Selbstständigen kann ein interner Tarifwechsel deshalb ein wichtiger Hebel sein, wenn der Beitrag später stärker steigt als geplant. Die Breite der Tarifwelt beim gewählten Versicherer kann Jahrzehnte nach Vertragsabschluss relevant werden.

Standardtarif und Basistarif sind Auffanglösungen

Wenn der reguläre PKV-Beitrag im Alter trotz interner Wechselmöglichkeiten und eigener Vorsorge nicht mehr tragbar ist, gibt es gesetzlich geregelte Auffangtarife. Standardtarif und Basistarif sollten aus unserer Sicht trotzdem nicht das Ziel einer normalen Altersplanung sein.

TarifWer ihn 2026 nutzen kannBeitragsgrenze 2026
Standardtarifbestimmte langjährig Versicherte mit Vollversicherung vor 2009, zusätzlich gelten Alters-, Vorversicherungs- und teilweise Einkommensvoraussetzungenmaximal 848,62 Euro monatlich, zuzüglich Pflegepflichtversicherung
Basistarifgesetzlich definierter Personenkreis, für viele Versicherte ab 2009 die soziale Auffanglösungmaximal 1.017,18 Euro monatlich, zuzüglich Pflegepflichtversicherung

Der Standardtarif steht 2026 nur Versicherten offen, die bereits vor dem 1. Januar 2009 bei ihrem heutigen Versicherer vollversichert waren, mindestens zehn Jahre privat versichert sind und weitere gesetzliche Voraussetzungen erfüllen.

Der Höchstbeitrag des Basistarifs beträgt 2026 monatlich 1.017,18 Euro. Bei sozialrechtlicher Hilfebedürftigkeit wird dieser Beitrag 2026 auf die Hälfte begrenzt, ein Sozialleistungsträger kann zusätzlich unterstützen.

In den Notlagentarif können Versicherte nicht freiwillig wechseln. Er greift bei erheblichen Beitragsrückständen und ist nur als vorübergehender Schutz mit stark eingeschränktem Leistungsumfang vorgesehen.

Unser Beispielkunde sollte heute keinen Beitrag mit 67 hochrechnen

Unser Selbstständiger, Jahrgang 1992, zahlt 2026 insgesamt 482,08 Euro monatlich. Davon entfallen 439 Euro auf Krankenversicherung inklusive privater Pflegepflichtversicherung und 43,08 Euro auf das Krankentagegeld (PKV-Welt Beispielrechnung 2026).

Bis zum Ruhestand können sich Beitrag, medizinische Kosten, gesetzliche Rahmenbedingungen und persönliche Einkünfte verändern. Ein konkreter Beitrag mit 67 wäre deshalb heute eine Scheingenauigkeit.

Bereits heute planbar sind dagegen die relevanten Bausteine: Alterungsrückstellungen, das Ende des gesetzlichen Zuschlags, der Wegfall des Krankentagegeldes, ein möglicher Rentenzuschuss, Beitragsentlastung, freie Vorsorge und das Tarifwechselrecht.

So planen wir die PKV im Alter für Selbstständige

Wir prüfen bei Selbstständigen nicht nur, ob der heutige Beitrag bezahlbar ist. Zur Beratung gehört auch, aus welchen Einkünften die Krankenversicherung später finanziert werden soll und welcher Teil der Vorsorge innerhalb oder außerhalb der PKV aufgebaut wird.

Ein Selbstständiger mit gesetzlicher Rente hat andere Voraussetzungen als jemand mit Versorgungswerk oder ausschließlich privater Altersvorsorge. Deshalb muss die Ruhestandsplanung zur tatsächlichen Rentenbiografie passen.

Für unseren Beispielkunden wäre die richtige Aufgabe 2026 deshalb nicht, einen Beitrag für das Jahr seines Renteneintritts zu erfinden. Er sollte heute festlegen, welche Entlastungsmechanismen er nutzt und welche zusätzliche Reserve er für die Krankenversicherung im Ruhestand aufbaut.

Quellen und Datenbasis

  • § 146 VAG, Kalkulation nach Art der Lebensversicherung.
  • § 149 VAG, gesetzlicher Zuschlag in der privaten Krankenvollversicherung.
  • § 150 VAG, Verwendung der Mittel aus dem gesetzlichen Zuschlag.
  • § 204 VVG, Tarifwechsel.
  • § 10 EStG, Vorsorgeaufwendungen.
  • PKV-Verband und Wissenschaftliches Institut der PKV, Beitragsentwicklung 2006 bis 2026.
  • PKV-Verband, Beitragsentlastungstarife.
  • PKV-Verband, Standardtarif 2026 sowie Basis-, Standard- und Notlagentarif 2026.
  • Deutsche Rentenversicherung, Zuschuss zur Krankenversicherung 2026, Meldung vom 23. März 2026.
  • Versorgungswerk der Rechtsanwälte Baden-Württemberg, Renteninformation.
  • Bundesministerium der Finanzen, Einkommensteuer-Hinweise 2025, Randziffer 113.
  • PKV-Welt Beispielrechnung 2026, Selbstständiger, Jahrgang 1992, 439 Euro inklusive privater Pflegepflichtversicherung bei 600 Euro Selbstbeteiligung, zuzüglich 43,08 Euro für 120 Euro Krankentagegeld ab dem 43. Tag.
  • PKV-Welt Beratungseinschätzung 2026 zur Kombination aus Beitragsentlastungstarif und freier Vorsorge.
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