Tim Bökemeier, Versicherungsexperte

Die soziale Pflegeversicherung steckt finanziell in der Klemme. Es ist nicht die erste Baustelle der gesetzlichen Sozialversicherung in diesem Jahr, im Juli hat der Bundestag bereits das Sparpaket für die gesetzliche Krankenversicherung beschlossen. Der GKV-Spitzenverband hat gewarnt, dass den Pflegekassen bereits im Oktober das Geld ausgehen könnte. Für das kommende Jahr wird ein Defizit von 7,5 Milliarden Euro erwartet. Der Vorstandsvorsitzende Oliver Blatt spricht von „Alarmstufe Rot”.

Um diese Lücke zu schließen, nimmt das Bundesarbeitsministerium die Versicherten der privaten Pflegeversicherung in den Blick. Über einen Finanzausgleich soll Geld aus der privaten in die soziale Pflegeversicherung fließen. Das geht aus einem Papier des Ministeriums hervor, über das zuerst die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtet hat. Es wurde offenbar zur regierungsinternen Vorbereitung der geplanten Pflegereform erstellt.

Zwei Varianten stehen im Papier

Der Vorschlag ist nicht neu. Bereits 2024 hatte sich ein Expertenbericht der damaligen Bundesregierung mit einem Ausgleich zwischen beiden Systemen befasst. Neu ist, dass nun eine konkrete Mechanik beschrieben wird.

VarianteFunktionsweise
Ausgleich der Pro-Kopf-AusgabenLiegen die Ausgaben je Versichertem in der privaten Pflegeversicherung unter denen der sozialen, zahlen die privaten Versicherer die Differenz als Ausgleich. Der Betrag soll ein Sechstel der Beitragseinnahmen der privaten Pflegeversicherung nicht überschreiten.
AltersrückstellungsausgleichWechselt eine Person von der privaten in die soziale Pflegeversicherung, sollen die aufgebauten Alterungsrückstellungen mitgenommen werden dürfen und in den Solidartopf fließen.

Das Papier geht selbst davon aus, dass die privaten Pflegeversicherer bei einem solchen Ausgleich ihre Beiträge anheben müssten. Das Ministerium erhofft sich rund zwei Milliarden Euro im Jahr für die soziale Pflegeversicherung.

Die Begründung: unterschiedliche Risikostruktur

Das Ministerium stützt sich auf die unterschiedliche Verteilung der Pflegebedürftigkeit. Nach einer Auswertung des Wissenschaftlichen Instituts der AOK galten 2021 rund 6,3 Prozent der gesetzlich Versicherten als pflegebedürftig, in der privaten Pflegeversicherung waren es 3,2 Prozent. Die Pflegeausgaben je Kopf lagen dort bei 234 Euro, in der sozialen Pflegeversicherung bei 683 Euro, also fast dem Dreifachen.

Für 2024 nennt das Ministerium Pflegequoten von 8,1 Prozent in der sozialen und 4,5 Prozent in der privaten Pflegeversicherung. Im Papier wird das als „gravierende Kostenasymmetrie” bezeichnet und als Anlass für eine Beteiligung privat Versicherter an der allgemeinen Versicherungslast.

Was der PKV-Verband entgegenhält

Der PKV-Verband lehnt den Vorschlag ab und hat dazu ein Rechtsgutachten vorgelegt. Verfasser ist Hanno Kube, Direktor des Instituts für Finanz- und Steuerrecht der Universität Heidelberg. Er kommt zu dem Ergebnis, dass ein solcher Ausgleich eine verfassungswidrige Sonderabgabe der Privatversicherten wäre, ohne tragfähige Rechtfertigung.

Das zentrale Argument des Verbands ist die unterschiedliche Bauweise beider Systeme. Der Gesetzgeber hat 1994 bewusst zwei getrennte Solidargemeinschaften geschaffen: eine umlagefinanzierte soziale und eine kapitalgedeckte private Pflegeversicherung. Privatversicherte bilden Alterungsrückstellungen für ihre eigenen künftigen Pflegekosten. Verbandsdirektor Florian Reuther formuliert es so: Privatversicherte müssten für die Kosten der gesetzlichen Pflegekassen zahlen und gleichzeitig für die eigene Vorsorge Rücklagen bilden. Das sei völlig inakzeptabel. Der Verband hat angekündigt, seine Versicherten notfalls vor dem Bundesverfassungsgericht zu schützen.

Zwei weitere Punkte aus dem Gutachten sind für die Einordnung interessant.

Die Entlastungswirkung wäre gering. Kube rechnet vor: Zwei Milliarden Euro verteilt auf rund 58,3 Millionen Mitglieder der sozialen Pflegeversicherung entsprächen einer durchschnittlichen Beitragsreduktion von etwa 2,86 Euro im Monat. Die Hälfte davon entfiele auf den Arbeitgeber, es blieben 1,43 Euro je Mitglied. Rechnet man den Anteil der Beihilfe heraus, liegt die monatliche Entlastung noch bei 70 Cent.

Die Richtung könnte sich umkehren. Die Geburtsjahrgänge 1952 bis 1977 machen in der privaten Pflegeversicherung knapp 55 Prozent des Bestands aus, in der sozialen knapp 45 Prozent. Die Zahl der privatversicherten Pflegebedürftigen dürfte demografisch bedingt schneller steigen. Wer Risiken konsequent ausgleichen wollte, müsste das Geld im Extremfall bald in die andere Richtung leiten.

Als Alternative schlägt der Verband vor, die Versicherungspflichtgrenze wieder zu senken. Dann könnten sich mehr Menschen kapitalgedeckt gegen das Pflegerisiko absichern. Diese Grenze ist dieselbe Jahresarbeitsentgeltgrenze, die im kommenden Jahr außerordentlich steigt und den Zugang zur PKV weiter verengt.

Ein noch weitergehender Vorschlag

Aus einer anderen Richtung kommt ein radikalerer Gedanke. Eugen Brysch, Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, hat eine Zusammenlegung von sozialer und privater Pflegeversicherung gefordert. Sein Argument: Die Rücklagen der privaten Pflegeversicherung liegen bei über 40 Milliarden Euro, damit bekäme die soziale Pflegeversicherung Luft für die kommenden fünfzehn Jahre.

Das ist keine Position der Bundesregierung, zeigt aber die Spannbreite der Debatte.

Was das für Privatversicherte konkret heißt

Im Moment: nichts. Es handelt sich um ein Papier zur regierungsinternen Vorbereitung, nicht um einen Gesetzentwurf. Ob der zuständige Bundesgesundheitsminister die Idee in seine Pflegereform aufnimmt, ist offen.

Sollte ein Ausgleich in der beschriebenen Form kommen, wäre die wahrscheinliche Folge ein höherer Beitrag zur privaten Pflegepflichtversicherung. Sie ist für Privatversicherte Pflicht und nicht zu verwechseln mit einem freiwilligen Pflegetagegeld, das zusätzlich abgeschlossen wird. Wie hoch, lässt sich heute nicht seriös beziffern, weil die Ausgestaltung offen ist. Die Obergrenze von einem Sechstel der Beitragseinnahmen ist eine Deckelung, keine Prognose.

Für die Entscheidung zwischen gesetzlicher und privater Absicherung ändert die Debatte aus unserer Sicht nichts. Der Beitrag zur privaten Pflegepflichtversicherung ist ein vergleichsweise kleiner Teil der gesamten Belastung, und die Argumente für oder gegen die PKV liegen woanders: bei den Leistungen, beim Gesundheitszustand und bei der Frage, ob der Beitrag langfristig tragbar bleibt. Woran sich das ablesen lässt, steht im Beitrag zur Beitragsstabilität.

Unsere Einschätzung

Die Finanzlage der sozialen Pflegeversicherung ist real und ungelöst. Ein Ausgleich, der nach der Rechnung des Gutachters 70 Cent bis 1,43 Euro pro Mitglied und Monat bringt, löst dieses Problem allerdings nicht. Er verschiebt es. Was die private Absicherung tatsächlich kostet, hängt an ganz anderen Stellschrauben, nachzulesen unter PKV-Kosten.

Für Privatversicherte ist der wichtigere Punkt ein anderer: Die Rückstellungen in der privaten Pflegeversicherung sind kein freies Kapital, sondern die Gegenleistung für Beiträge, die genau dafür gezahlt wurden. Ob ein Zugriff darauf zulässig wäre, ist eine verfassungsrechtliche Frage, die am Ende Gerichte beantworten. Wir sind Versicherungsmakler und keine Juristen, deshalb halten wir uns hier an das, was belegt ist: Es gibt ein Papier, es gibt ein Gegengutachten, und es gibt keinen Beschluss.

Fazit und Ausblick

Ein Finanzausgleich von der privaten zur sozialen Pflegeversicherung steht im Raum, gedeckelt auf ein Sechstel der Beitragseinnahmen, ergänzt um eine Regelung zu den Alterungsrückstellungen beim Systemwechsel. Der PKV-Verband hält beides für verfassungswidrig und hat rechtliche Schritte angekündigt.

Beschlossen ist nichts. Wir verfolgen die Pflegereform und aktualisieren diese Meldung, sobald ein Referentenentwurf vorliegt.

Häufige Fragen

Muss ich als Privatversicherter jetzt mit einer zusätzlichen Abgabe rechnen?

Nein. Es handelt sich um einen Reformvorschlag aus einem Ministeriumspapier, nicht um geltendes Recht. Ob der zuständige Bundesgesundheitsminister die Idee überhaupt aufgreift, ist offen. Bis ein Gesetz beschlossen ist, ändert sich an Ihrem Beitrag durch diese Debatte nichts.

Würde mein Beitrag zur privaten Pflegepflichtversicherung steigen?

Wenn ein Ausgleich in der beschriebenen Form käme, wäre das die wahrscheinliche Folge. Das Papier selbst geht davon aus, dass die privaten Pflegeversicherer ihre Beiträge anheben müssten. Die Höhe hinge davon ab, wie der Ausgleich am Ende ausgestaltet wird.

Was passiert mit meinen Alterungsrückstellungen?

Die zweite im Papier genannte Variante betrifft genau diesen Punkt. Wechselt jemand von der privaten in die soziale Pflegeversicherung, sollen die aufgebauten Alterungsrückstellungen mitwandern und in den Solidartopf fließen. Für Versicherte, die in der PKV bleiben, ändert sich dadurch unmittelbar nichts.

Alle News und Stellungnahmen ansehen →

Kontaktieren Sie unsere Experten

Klären Sie alle offenen Fragen, kostenfrei und unverbindlich.

Expertengespräch

Persönliche Beratung mit unseren Spezialisten. Antwortzeit: unter 24 h.

Das Team von PKV-Welt: Tim und Sandra Bökemeier
Direkter Kontakt
 

Bitte einen Tag wählen

Freie Termine werden geladen

Wie möchten Sie sprechen?

Pflichtfeld

Kostenfrei und unverbindlich. Sie erhalten sofort eine Bestätigung per E-Mail und können den Termin jederzeit absagen.

Ihr Termin steht

Die Bestätigung ist unterwegs in Ihr Postfach.