Tim Bökemeier, Versicherungsexperte

Wenn Sie gesetzlich versichert sind, soll sich Ihr Weg zum Facharzt ändern. Die Bundesregierung plant, gesetzlich Versicherte künftig stärker durch das Gesundheitssystem zu steuern. Hausärzte und Kinderärzte sollen die zentrale Rolle als Primärversorger übernehmen. Der bislang direkte Weg in die Facharztpraxis soll die Ausnahme werden.

Das Bundesgesundheitsministerium hat den Dialogprozess dazu am 27. Januar 2026 gestartet. Ein Referentenentwurf war für den Sommer 2026 angekündigt. Erste größere Auswirkungen erwartet das Ministerium nach eigener Aussage nicht vor 2028.

Was heute gilt

Gesetzlich Versicherte haben nach § 76 SGB V freie Arztwahl unter den zugelassenen Ärzten. Wer Rückenschmerzen hat, kann direkt einen Orthopäden aufsuchen. Eine Überweisung ist dafür nicht nötig, Hausarztmodelle sind freiwillig. In der PKV ist die freie Arztwahl keine Frage des Gesetzes, sondern des Tarifs.

In der Praxis ist dieser direkte Zugang längst eingeschränkt, nicht durch Gesetze, sondern durch Wartezeiten. Laut unserer Studie aus dem Jahr 2024 mit 125 Facharztpraxen in Bielefeld erhielten Privatversicherte in rund 25 Prozent der Fälle schneller einen Termin, im Schnitt etwa zehn Tage früher. Am deutlichsten war der Unterschied in der Dermatologie und der Orthopädie. Die Ergebnisse stehen unter Terminvergabe bei Fachärzten.

Was geplant ist

Das Primärversorgungssystem soll aus drei Bausteinen bestehen, die gemeinsam den Zugang zur fachärztlichen Versorgung steuern:

BausteinAufgabe
Hausarzt- oder KinderarztpraxisErste Anlaufstelle, Ersteinschätzung, Überweisung und Terminvermittlung zum Facharzt
Terminservicestelle 116117Telefonische Ersteinschätzung und Terminvermittlung als Alternative zur Praxis
ePA-AppDigitale Ersteinschätzung, elektronische Überweisung und Terminbuchung über die elektronische Patientenakte

Erst nach dieser Ersteinschätzung soll bei Bedarf eine gezielte Vermittlung oder Überweisung zum Facharzt erfolgen. Das Ministerium beschreibt das Prinzip als „digital vor ambulant vor stationär”. Die ePA soll dabei zum zentralen Dreh- und Angelpunkt werden: Ersteinschätzung, Überweisung und Termin sollen dort hinterlegt und für alle beteiligten Praxen sichtbar sein.

Das Ziel ist klar formuliert. Facharztkapazitäten sollen gezielter eingesetzt, Patienten besser gesteuert und Facharztkontakte ohne medizinische Notwendigkeit vermieden werden. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken nennt das Vorhaben „etwas völlig Neues” und ein ambitioniertes Projekt. In der politischen Debatte wird es als Paradigmenwechsel bezeichnet.

Welche Ausnahmen vorgesehen sind

Nicht jeder Facharztbesuch soll künftig eine Überweisung voraussetzen. Nach dem Stand des Dialogprozesses sollen Augenärzte und Gynäkologen weiterhin direkt aufgesucht werden können, ebenso Zahnärzte. Für Menschen mit bestimmten chronischen Erkrankungen wird diskutiert, ob der behandelnde Facharzt, etwa ein Onkologe oder Urologe, selbst die koordinierende Rolle übernehmen kann.

Offen ist, wie die Steuerung durchgesetzt wird. Im Gespräch sind ein Bonus für Versicherte, die den vorgesehenen Weg einhalten, eine Gebühr für den direkten Facharztbesuch ohne Ersteinschätzung oder der Ausschluss der Kostenübernahme in diesem Fall. Welche Variante kommt, steht nicht fest.

Zeitplan

SchrittStand
Start des Dialogprozesses27. Januar 2026
Referentenentwurfangekündigt für Sommer 2026
Kabinettsbeschlussangestrebt für Herbst 2026
Erste spürbare Auswirkungenlaut Ministerium nicht vor 2028

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat bereits zum Auftakt darauf hingewiesen, dass die Umstellung kurzfristig kein Geld spart. Der Aufbau der digitalen Ersteinschätzung, der Termindatenbank und der ePA-Funktionen braucht Zeit. Deshalb ist 2028 als frühester Termin für spürbare Veränderungen realistisch.

Was das für Privatversicherte bedeutet

Die private Krankenversicherung ist von dieser Reform nicht betroffen. Der Zugang zum Facharzt wird dort nicht durch Gesetz geregelt, sondern durch den Tarif. Die meisten Volltarife sehen die freie Arztwahl ohne Überweisung vor. Daneben gibt es Tarife mit Primärarztprinzip, bei denen der Versicherte im Gegenzug für einen niedrigeren Beitrag zuerst den Hausarzt aufsucht.

Der Unterschied liegt in der Wahlfreiheit. In der PKV entscheidet der Versicherte beim Abschluss, ob er den direkten Facharztzugang will und dafür zahlt. In der GKV würde die Steuerung künftig für alle gelten, unabhängig von Beitrag und Präferenz.

Wenn der direkte Facharztzugang in der GKV zur Ausnahme wird, gewinnt er als Tarifmerkmal der PKV an Gewicht. Der schnellere Facharzttermin ist heute schon einer der häufigsten Gründe, aus denen gesetzlich Versicherte in unserer Beratung über einen Wechsel nachdenken. In unserer Zufriedenheitsumfrage 2025 mit mehr als 2.200 Teilnehmern nannten 30 Prozent der wechselinteressierten GKV-Versicherten kürzere Wartezeiten als Hauptgrund, 56 Prozent der gesetzlich Versicherten waren mit der Facharztterminvergabe unzufrieden.

Wer über einen Wechsel in die PKV nachdenkt, sollte deshalb bei der Tarifwahl auf einen Punkt achten: ob der Tarif die freie Arztwahl vorsieht oder ein Primärarztprinzip enthält. Der Beitragsvorteil eines Primärarzttarifs fällt geringer aus, wenn der Facharztzugang künftig auch in der GKV gesteuert wird.

Unsere Einschätzung

Die Steuerung über den Hausarzt ist medizinisch sinnvoll, wenn sie funktioniert. Sie scheitert, wenn der Hausarzt selbst keine Termine hat. Das Ministerium hat dieses Problem erkannt und setzt deshalb auf 116117 und die ePA-App als zweiten und dritten Zugang. Ob die digitale Ersteinschätzung 2028 verlässlich läuft, ist die offene Frage der Reform.

Für gesetzlich Versicherte ändert sich bis dahin nichts. Für Privatversicherte auch nicht, außer dass ihr Tarifmerkmal an Wert gewinnt. Ob ein Wechsel für Sie in Frage kommt, hängt zuerst an den Voraussetzungen und an Ihrer Gesundheit.

Fazit und Ausblick

Die Bundesregierung plant einen Systemwechsel in der gesetzlichen Krankenversicherung: Hausarzt, 116117 oder ePA-App zuerst, Facharzt danach. Ausnahmen für Augenärzte, Gynäkologen und bestimmte chronisch Kranke sind vorgesehen oder in Diskussion. Spürbar wird das nach Aussage des Ministeriums nicht vor 2028.

Die freie Facharztwahl bleibt in der PKV eine Tarifentscheidung des Versicherten. Wird sie in der GKV eingeschränkt, ist sie eines der klarsten Unterscheidungsmerkmale zwischen beiden Systemen. Wir verfolgen den Gesetzentwurf und aktualisieren diese Meldung, sobald der Referentenentwurf vorliegt.

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