Zum 1. Juli 2026 sind die Beiträge im Standardtarif der privaten Krankenversicherung gestiegen. Betroffen sind rund 16.440 Versicherte, das ist etwa jeder dritte Standardtarif-Versicherte.
Die eigentliche Nachricht steht dabei nicht im Beitragsschreiben ganz oben: Für einen Teil der Betroffenen steigt zusätzlich der mögliche Selbstbehalt. Wer nur auf den Monatsbeitrag schaut, unterschätzt die tatsächliche Mehrbelastung.
Wer betroffen ist
| Punkt | Stand |
|---|---|
| Gültig seit | 1. Juli 2026 |
| Betroffene Versicherte | rund 16.440 |
| Besonders betroffen | Frauen ohne Beihilfeanspruch, Männer mit Beihilfeanspruch |
| Neuer Durchschnittsbeitrag | rund 480 Euro monatlich in der betroffenen Tarifstufe |
| Individuelle Höhe | abhängig von Alter, Versicherungsverlauf und Beihilfeanspruch |
Der Standardtarif ist kein Tarif, den man frei wählt. Er steht vor allem langjährig Privatversicherten mit älteren Verträgen offen, die bestimmte gesetzliche Voraussetzungen erfüllen. Sein Leistungsniveau ist grundsätzlich mit dem Umfang der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar, und der Beitrag darf den gesetzlichen Höchstbeitrag des Standardtarifs nicht überschreiten.
Der zweite Hebel: der Selbstbehalt
Neben dem Beitrag steigt der jährliche Selbstbehalt für bestimmte Leistungen. Betroffen sind Arzneimittel, Heilmittel und Hilfsmittel.
| Selbstbehalt pro Jahr | Betrag |
|---|---|
| bisher maximal | 306 Euro |
| Übergangsjahr 2026 | 403 Euro |
| künftig maximal | 500 Euro |
Der Zwischenwert für 2026 ergibt sich daraus, dass die Anpassung mitten im Jahr wirksam wird. Ab 2027 gilt dann der volle Betrag.
Was das rechnerisch bedeutet
Ein Beispiel für eine Versicherte in der betroffenen Tarifstufe, die den Selbstbehalt regelmäßig ausschöpft:
| Position | vorher | ab 2027 |
|---|---|---|
| Beitrag pro Jahr | bisheriger Beitrag | rund 5.760 Euro (bei 480 Euro monatlich) |
| Selbstbehalt pro Jahr | bis 306 Euro | bis 500 Euro |
| Differenz allein beim Selbstbehalt | bis zu 194 Euro mehr |
Wer nur wenige Arznei- oder Hilfsmittel benötigt, spürt die Selbstbehalt-Anhebung kaum. Wer dagegen dauerhaft Medikamente braucht, zahlt die zusätzlichen 194 Euro faktisch jedes Jahr. Genau diese Gruppe trifft die Anpassung doppelt.
Warum die Beiträge steigen
Der Grund ist derselbe wie in den übrigen Tarifen der privaten Krankenversicherung: gestiegene Leistungsausgaben und allgemein höhere Gesundheitskosten. Im Standardtarif entfällt ein besonders großer Anteil der Ausgaben auf Krankenhausleistungen.
Eine Beitragsanpassung ist dabei kein freies Ermessen des Versicherers. Sie wird erst ausgelöst, wenn ein festgelegter Schwellenwert überschritten wird, entweder bei den Versicherungsleistungen oder bei der Sterbewahrscheinlichkeit.
Standardtarif ist nicht Basistarif
Diese beiden Tarife werden regelmäßig verwechselt, sie sind aber verschieden:
- Der Standardtarif ist ein Alttarif. Er steht nur noch einem geschlossenen Kreis offen, im Wesentlichen Versicherten mit Verträgen aus der Zeit vor 2009 und unter weiteren Voraussetzungen.
- Der Basistarif wurde 2009 eingeführt und ist der gesetzlich verankerte Auffangtarif mit Kontrahierungszwang.
Für die Frage, welcher Weg bei einem zu hohen Beitrag der richtige ist, macht dieser Unterschied viel aus.
Was Sie jetzt tun sollten
- Das neue Beitragsschreiben genau lesen, nicht nur den Endbetrag.
- Die Höhe des Selbstbehalts prüfen und mit dem eigenen tatsächlichen Verbrauch abgleichen.
- Die jährlichen Gesamtkosten neu rechnen, also Beitrag plus realistisch erwarteten Selbstbehalt.
- Beim Versicherer aktiv nach Tarifalternativen fragen.
- Nicht vorschnell kündigen und nicht den Versicherer wechseln. Mit einer Kündigung verlieren Sie die aufgebauten Alterungsrückstellungen weitgehend, und der Zugang zum Standardtarif ist nicht beliebig wiederherstellbar.
Welche Alternativen es gibt
| Weg | Wann sinnvoll |
|---|---|
| Interner Tarifwechsel nach § 204 VVG | fast immer der erste Prüfschritt, Alterungsrückstellungen bleiben erhalten |
| Wechsel in einen günstigeren Tarif beim bisherigen Versicherer | wenn ein gleichartiger Tarif mit passenderem Leistungszuschnitt existiert |
| Prüfung des Basistarifs | wenn der Beitrag trotz Optimierung dauerhaft nicht tragbar ist |
| Sozialtarife und Zuschüsse bei Hilfebedürftigkeit | wenn der Beitrag die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit übersteigt |
Der interne Tarifwechsel ist der Weg, der in unserer Beratung am häufigsten übersehen wird. Er kostet keine Alterungsrückstellungen und verlangt für den bisherigen Leistungsumfang keine neue Gesundheitsprüfung. Wie eine solche Prüfung abläuft, beschreiben wir unter Tarifoptimierung.
Fazit und Ausblick
Die Anpassung im Standardtarif zum 1. Juli 2026 trifft rund 16.440 Versicherte und wirkt an zwei Stellen: über den Monatsbeitrag und über den Selbstbehalt für Arznei-, Heil- und Hilfsmittel, der stufenweise von 306 auf 500 Euro im Jahr steigt.
Für die Betroffenen ist die richtige Reaktion nicht die Kündigung, sondern eine nüchterne Rechnung. Erst wenn Beitrag und erwarteter Selbstbehalt zusammen auf dem Tisch liegen, lässt sich beurteilen, ob ein interner Tarifwechsel, der Basistarif oder das Beibehalten der aktuellen Lösung der bessere Weg ist.
Wer unsicher ist, welche Optionen der eigene Vertrag hergibt, sollte die Unterlagen prüfen lassen, bevor er handelt. Ein einmal gekündigter Vertrag lässt sich nicht zu denselben Bedingungen zurückholen.
