Inhaltsverzeichnis
- 1 Das Wichtigste auf einen Blick
- 2 Funktionsweise der PKV für Beamte?
- 3 Kosten der private Krankenversicherung für Beamte
- 4 Welche Leistungen bietet die PKV für Beamte?
- 5 Zugangsvoraussetzung für Beamte
- 6 Private oder gesetzliche Krankenversicherung: Was ist für Beamte besser?
- 7 Absicherung von Familie und Angehörigen
- 8 PKV in besonderen Lebenssituationen
- 9 Die besten PKV-Anbieter für Beamte
- 10 So funktioniert die PKV im Alltag
- 11 PKV-Beiträge steuerlich absetzen
- 12 Wechselmöglichkeiten und Flexibilität
Das Wichtigste auf einen Blick
- Keine Einkommensgrenze: Beamte können unabhängig vom Gehalt in die PKV wechseln, bereits ab dem ersten Tag der Verbeamtung
- Staatliche Beihilfe: Ihr Dienstherr übernimmt 50 bis 80 Prozent der Krankheitskosten, die PKV ergänzt auf 100 Prozent
- Deutliche Kostenvorteile: Sie zahlen nur 260 bis 400 Euro monatlich statt 850 bis 900 Euro in der gesetzlichen Krankenversicherung
- Öffnungsklausel garantiert Zugang: Auch mit Vorerkrankungen oder Behinderungen werden Sie aufgenommen, der Risikozuschlag ist auf 30 Prozent begrenzt
- Beiträge sinken im Alter: Bei Pensionierung steigt die Beihilfe auf 70 Prozent, Ihre PKV-Beiträge fallen entsprechend
- 6-Monats-Frist beachten: Nach Ihrer Verbeamtung haben Sie sechs Monate Zeit für den erleichterten Zugang zur PKV
- Lebenslange Leistungsgarantie: Einmal vereinbarte Leistungen können weder vom Gesetzgeber noch vom Versicherer gekürzt werden
Funktionsweise der PKV für Beamte?
Das deutsche Beamtenrecht folgt einem bewährten Zweisäulen-Prinzip: Der Staat übernimmt als Dienstherr einen Großteil der Gesundheitskosten durch die Beihilfe, Sie versichern den Restanteil privat. Diese Konstruktion macht die private Krankenversicherung für Beamte nicht nur attraktiv, sondern auch bezahlbar.
Die Beihilfe entspringt der Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber seinen Beamten. Anders als Arbeitnehmer erhalten Sie keinen Zuschuss zu Ihrem Krankenversicherungsbeitrag. Stattdessen erstattet Ihnen Ihr Dienstherr einen prozentualen Anteil jeder einzelnen Behandlung. Die Höhe richtet sich nach Ihrem Familienstand und Ihrer Lebenssituation.
Beihilfesätze im Überblick:
| Personengruppe | Beihilfesatz | Ihr Eigenanteil |
| Aktive Beamte ohne Kind oder ein Kind | bis zu 50% | 50% |
| Aktive Beamte mit zwei oder mehr Kindern | bis zu 70% | 30% |
| Pensionäre | bis zu 70% | 30% |
| Ehepartner | bis zu 70% | 30% |
| Kinder | bis zu 80% | 20% |
Die Beihilfe funktioniert nach dem Erstattungsprinzip. Sie reichen Ihre Arztrechnung bei der Beihilfestelle ein und erhalten den entsprechenden Prozentsatz zurück. Den verbleibenden Eigenanteil deckt Ihre private Krankenversicherung ab – deshalb spricht man auch von einer Restkostenversicherung.
Zusammenspiel Beihilfe + PKV: Ein Praxisbeispiel
Nehmen wir an, Sie erhalten eine Arztrechnung über 200 Euro. Als aktiver Beamter ohne Kinder steht Ihnen ein Beihilfesatz von 50 Prozent zu:
- Beihilfe zahlt: 100 Euro (50%)
- PKV zahlt: 100 Euro (50%), allerdings müssen Sie in Vorleistung gehen
- Ihr Eigenanteil: 0 Euro
Sie sind zu 100 Prozent abgesichert, zahlen aber nur einen Bruchteil des Beitrags, den eine Vollversicherung kosten würde. Hätten Sie zwei Kinder, läge Ihr Beihilfesatz bei 70 Prozent – die Beihilfe würde 140 Euro übernehmen, Ihre PKV nur noch 60 Euro. Entsprechend sinkt auch Ihr monatlicher Versicherungsbeitrag.
Warum sind 93 Prozent der Beamten privat versichert?
Diese beeindruckende Quote hat handfeste Gründe. Die Alternative, eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung, verursacht für Beamte deutlich höhere Kosten und das bei schlechteren Leistungen!
- Während ein Angestellter seinen GKV-Beitrag mit dem Arbeitgeber teilt, zahlen Sie als Beamter den vollen Betrag selbst. Bei einem durchschnittlichen Einkommen summiert sich das schnell auf 850 bis 900 Euro monatlich. Die PKV kostet Sie hingegen nur 260 bis 400 Euro, bei gleichzeitig besseren Leistungen.
- Sie profitieren von kürzeren Wartezeiten, freier Arztwahl und dem direkten Zugang zu Fachärzten ohne Überweisung.
- Während in der GKV der Leistungskatalog politischen Entscheidungen unterliegt und bereits mehrfach gekürzt wurde, garantiert Ihnen die PKV Ihre vereinbarten Leistungen vertraglich und lebenslang.
- Hinzu kommt ein weiterer Vorteil: Im Ruhestand steigt Ihre Beihilfe auf bis zu 70 Prozent, Ihre PKV-Beiträge sinken entsprechend. In der GKV würden Sie hingegen weiterhin einkommensabhängige Beiträge zahlen, auch auf Kapitalerträge, Vermietungseinkünfte oder Lebensversicherungsauszahlungen.

Kosten der private Krankenversicherung für Beamte
Die Kostenfrage steht bei den meisten Beamten ganz oben auf der Liste. Zu Recht, denn die Entscheidung für eine Krankenversicherung begleitet Sie über Jahrzehnte. Die gute Nachricht: Als Beamter zahlen Sie deutlich weniger als Selbstständige oder gutverdienende Angestellte in der PKV.
Beitragsberechnung in der PKV: Diese Faktoren bestimmen Ihren Beitrag
Ihre PKV berechnet den Beitrag nach dem individuellen Risiko bei Vertragsabschluss. Drei Faktoren spielen die zentrale Rolle:
- Ihr Eintrittsalter beeinflusst den Beitrag erheblich. Je jünger Sie einsteigen, desto günstiger. Ein 25-Jähriger zahlt deutlich weniger als ein 45-Jähriger, weil er mehr Zeit hat, Alterungsrückstellungen aufzubauen. Diese Rückstellungen sorgen dafür, dass Ihre Beiträge im Alter nicht explodieren.
- Ihr Gesundheitszustand wird bei Vertragsabschluss geprüft. Vorerkrankungen können zu Risikozuschlägen führen. Als Beamter profitieren Sie jedoch von der Öffnungsklausel: Innerhalb der ersten sechs Monate nach Ihrer Verbeamtung sind Risikozuschläge auf 30 Prozent begrenzt, eine Ablehnung ist nicht möglich.
- Ihr Beihilfesatz macht den entscheidenden Unterschied. Bei 50 Prozent Beihilfe versichern Sie nur die Hälfte der Kosten, bei 70 Prozent nur 30 Prozent. Das schlägt sich direkt im Beitrag nieder. Ein Familienvater mit zwei Kindern zahlt daher weniger als sein Single-Kollege.
Ihr Einkommen spielt hingegen keine Rolle. Anders als in der GKV zahlen Sie in der PKV einen festen Beitrag, unabhängig davon, ob Sie A9 oder A16 verdienen.
Konkrete Kosten-Beispiele: Was Sie wirklich zahlen
Zahlen sagen mehr als tausend Worte. Hier sehen Sie, was die private Krankenversicherung für Beamte tatsächlich kostet. Bedenken Sie dabei jedoch, dass jedes Familienmitglied einen eigenen Tarif hat, es gibt keine Familienversicherung wie in der gesetzlichen Krankenversicherung. Dennoch sparen Sie meist und erhalten bessere Leistungen.
30-jähriger Bundesbeamter, ledig, keine Kinder
- Beihilfesatz: 50%
- Monatsbeitrag PKV: 260 bis 320 Euro
- Plus Pflegepflichtversicherung: ca. 40 Euro
- Gesamt: 300 bis 360 Euro
35-jähriger Landesbeamter, verheiratet, zwei Kinder
- Beihilfesatz: 70% (wegen Kindern)
- Monatsbeitrag PKV: 180 bis 240 Euro
- Plus Pflegepflichtversicherung: ca. 35 Euro
- Gesamt: 215 bis 275 Euro (zzg. der Kosten für die Kinder, etwa 50 – 70€/ Monat)
23-jähriger Beamtenanwärter im Referendariat
- Beihilfesatz: 50%
- Monatsbeitrag PKV: 45 bis 70 Euro
- Plus Pflegepflichtversicherung: ca. 15 Euro
- Gesamt: 60 bis 85 Euro
50-jähriger Beamter kurz vor Pensionierung
- Beihilfesatz: 50%
- Monatsbeitrag PKV: 380 bis 450 Euro
- Plus Pflegepflichtversicherung: ca. 50 Euro
- Gesamt: 430 bis 500 Euro
Beispiel Lehrer A13 mit Familie:
- Ein 32-jähriger Lehrer in A13, verheiratet, zwei Kinder, zahlt etwa 200 Euro für seine eigene PKV.
- Seine Ehefrau (ohne eigenes Einkommen, 70% Beihilfe) zahlt rund 90 Euro.
- Die beiden Kinder (je 80% Beihilfe) kosten jeweils 25 bis 35 Euro.
- Gesamt: 350 bis 380 Euro
Preisspannen nach Alter: Der Blick auf Ihre Karriere
Die folgende Übersicht zeigt, wie sich der Beitrag mit zunehmendem Eintrittsalter entwickelt (Bundesbeamte, 50% Beihilfe, ohne Pflegepflichtversicherung):
| Alter | Monatsbeitrag (von-bis) |
| 20 Jahre | 140 bis 180 Euro |
| 25 Jahre | 260 bis 300 Euro |
| 30 Jahre | 276 bis 320 Euro |
| 35 Jahre | 289 bis 340 Euro |
| 40 Jahre | 306 bis 370 Euro |
| 45 Jahre | 327 bis 410 Euro |
Ein wichtiger Hinweis: Teurer bedeutet nicht automatisch besser. Tests zeigen, dass manche Versicherer für vergleichbare Leistungen bis zu 80 Euro mehr im Monat verlangen. Ein gründlicher Vergleich lohnt sich.
Beitragsentwicklung im Lebensverlauf: So planen Sie langfristig
Ihre PKV-Beiträge folgen nicht dem linearen Muster der GKV. Im Gegenteil: Sie können im Laufe Ihrer Karriere sogar sinken. Das liegt am intelligenten Zusammenspiel von Beihilfe und Versicherungsschutz.
Szenario: Start als Single-Beamter
- Sie beginnen Ihre Karriere mit 28 Jahren, 50 Prozent Beihilfe, Monatsbeitrag 280 Euro.
- Sie gründen eine Familie und mit 35 Jahren wird Ihr zweites Kind geboren. Ihre Beihilfe steigt auf bis zu 70 Prozent. Sie wechseln in einen 30-Prozent-Tarif, Ihr Beitrag fällt auf etwa 170 Euro – eine Ersparnis von 110 Euro monatlich.
- Mit 63 gehen Sie in Pension, Ihre Beihilfe bleibt bei bis zu 70 Prozent. Dank Ihrer über Jahrzehnte angesammelten Alterungsrückstellungen steigt Ihr Beitrag nur moderat auf etwa 200 Euro.
Diese Rückstellungen funktionieren wie ein persönlicher Sparplan. In jungen Jahren zahlen Sie etwas mehr, als Ihre statistischen Gesundheitskosten erfordern würden. Dieser Mehrbeitrag wird verzinst angelegt und im Alter verwendet, um Ihren Beitrag stabil zu halten. Während GKV-Versicherte im Alter die volle Last der steigenden Gesundheitskosten tragen, profitieren Sie von Ihrem Kapitalpolster.
Kosten im Vergleich zur GKV: Der Unterschied ist erheblich
Über eine 40-jährige Karriere summiert sich die Kostenersparnis auf beeindruckende 264.000 Euro – und das ohne Berücksichtigung von Beitragsrückerstattungen, die viele PKV-Anbieter bei Leistungsfreiheit gewähren. Diese Ersparnis können Sie in eine zusätzliche Altersvorsorge investieren, ein Eigenheim finanzieren oder schlicht ein besseres Leben führen.
Hinzu kommt: In der GKV zahlen Sie auch auf Kapitalerträge, Mieteinnahmen und Lebensversicherungen Beiträge. Eine Kapitalauszahlung von 100.000 Euro würde über zehn Jahre verteilt mit GKV-Beiträgen belastet. In der PKV bleibt Ihr Beitrag unverändert, diese Einnahmen interessieren Ihren Versicherer nicht.
Details der Rechnung:
- Als Beamter mit einem Bruttoeinkommen von 4.500 Euro zahlen Sie in der GKV etwa 850 Euro monatlich (Gesamtbeitrag ohne Arbeitgeberzuschuss).
- In der PKV zahlen Sie bei 50 Prozent Beihilfe rund 300 Euro. Das macht eine Ersparnis von 550 Euro jeden Monat oder 6.600 Euro im Jahr.

Welche Leistungen bietet die PKV für Beamte?
Der Preisvorteil wäre wenig wert, wenn die Leistungen nicht stimmen würden. Doch genau hier liegt eine weitere Stärke der privaten Krankenversicherung. Sie erhalten nicht nur umfassenderen Schutz als in der GKV, Sie können Ihren Versicherungsschutz auch präzise auf Ihre Bedürfnisse zuschneiden.
Standard-Leistungsumfang: Darauf können Sie sich verlassen
Der Grundtarif Ihrer PKV orientiert sich an den Beihilfevorschriften und ergänzt diese perfekt. Sie erhalten freie Arztwahl ohne Budgetgrenzen, Ihr Arzt kann Sie behandeln, wie es medizinisch geboten ist, ohne Rücksicht auf Quartalsbudgets nehmen zu müssen. Sie benötigen keine Überweisung für den Facharzt und können sich jederzeit eine Zweitmeinung einholen.
Im ambulanten Bereich übernimmt die PKV Arztbehandlungen, Medikamente, Verbandsmaterial und Hilfsmittel. Auch Heilpraktiker-Behandlungen sind in den meisten Tarifen enthalten, ein Vorteil, den die GKV nicht bietet. Physiotherapie, Ergotherapie und Osteopathie werden ohne die üblichen Zuzahlungen erstattet.
Die stationäre Versorgung umfasst mindestens das Zweibettzimmer in der Klinik Ihrer Wahl. Sie können bundesweit jedes Krankenhaus wählen, auch Privatkliniken stehen Ihnen offen. Viele Tarife beinhalten bereits die Chefarztbehandlung im Grundtarif.
Beim Zahnersatz zeigt sich ein erheblicher Unterschied zur GKV. Während die gesetzliche Kasse nur 50 bis 65 Prozent der Regelversorgung übernimmt, erstattet die PKV je nach Tarif 80 bis 100 Prozent, auch für hochwertigen Zahnersatz. Implantate, Inlays und Keramik-Kronen sind abgedeckt.
Sehhilfen werden mit 300 bis 600 Euro innerhalb von zwei Jahren bezuschusst. Die GKV zahlt für Erwachsene in der Regel nichts. Kontaktlinsen, Gleitsichtbrillen oder Lasik-Operationen können Sie mit diesem Zuschuss finanzieren.
Beihilfe-Ergänzungstarif: Lücken professionell schließen
Die Beihilfevorschriften sehen bei bestimmten Leistungen Eigenanteile oder Höchstgrenzen vor. Ein Beihilfe-Ergänzungstarif schließt diese Versorgungslücken. Besonders relevant sind drei Bereiche:
- Das Einbettzimmer im Krankenhaus erstattet die Beihilfe nicht. Wollen Sie diese Komfort-Leistung, benötigen Sie den Ergänzungstarif. Er übernimmt die Mehrkosten für die Ein-Bett-Unterbringung vollständig.
- Bei Sehhilfen begrenzt die Beihilfe die Erstattung oft auf 150 bis 300 Euro. Kostet Ihre Gleitsichtbrille 700 Euro, würde ohne Ergänzungstarif eine Lücke entstehen. Der Ergänzungstarif stockt auf und zahlt auch den übersteigenden Betrag.
- Zahnersatz-Material- und Laborkosten werden von der Beihilfe nicht immer vollständig übernommen. Auch hier springt der Ergänzungstarif ein und verhindert, dass Sie auf hochwertigen Zahnersatz verzichten müssen oder hohe Eigenanteile tragen.
Der Ergänzungstarif kostet zwischen 20 und 50 Euro monatlich, eine Investition, die sich bei jeder größeren Behandlung rentiert.
Wahlleistungstarif: Wenn die Beihilfe Wahlleistungen ausschließt
Einige Bundesländer haben ihre Beihilfevorschriften so gestaltet, dass Wahlleistungen im Krankenhaus nicht erstattet werden. Sind Sie in einem solchen Land beschäftigt, benötigen Sie einen separaten Wahlleistungstarif.
Dieser sichert Ihnen die Chefarztbehandlung und das Zweibettzimmer zu. Die Kosten liegen bei etwa 30 bis 60 Euro monatlich. Ob Sie diesen Tarif benötigen, hängt von Ihrem Dienstherrn ab. Bundesbeamte und Beamte in Bayern, Baden-Württemberg oder Nordrhein-Westfalen benötigen ihn in der Regel nicht, da ihre Beihilfe Wahlleistungen einschließt.
Leistungsgarantie: Der große Unterschied zur GKV
Ein weiterer wichtiger Vorteil der PKV liegt in der vertraglichen Absicherung Ihrer Leistungen. Was bei Vertragsabschluss vereinbart wurde, gilt ein Leben lang. Weder der Gesetzgeber noch Ihr Versicherer können diese Leistungen einseitig kürzen.
Die GKV funktioniert anders. Der Leistungskatalog wird politisch definiert und unterliegt regelmäßigen Änderungen. In den vergangenen Jahrzehnten wurden Leistungen wie Sterbegeld, Sehhilfen für Erwachsene oder bestimmte Zahnbehandlungen aus dem GKV-Katalog gestrichen. Weitere Kürzungen sind jederzeit möglich, Sie haben darauf keinen Einfluss.
In der PKV sind Sie geschützt. Selbst wenn Ihr Dienstherr die Beihilfeleistungen kürzt, können Sie Ihren Versicherungsschutz entsprechend aufstocken. Auch dafür gilt die vereinfachte Anpassung: Innerhalb von sechs Monaten nach der Beihilfeänderung können Sie Ihren Tarif ohne erneute Gesundheitsprüfung anpassen.

Zugangsvoraussetzung für Beamte
Der Zugang zur privaten Krankenversicherung ist für Beamte erheblich einfacher als für andere Berufsgruppen. Während Angestellte ein gewisses Bruttojahreseinkommen überschreiten müssen, können Sie unabhängig von Ihrem Gehalt wechseln.
Voraussetzungen für Beamte: Einfacher als gedacht
Sie benötigen lediglich Ihren Beamtenstatus. Ob Beamter auf Lebenszeit, auf Probe oder auf Widerruf spielt keine Rolle. Auch Beamtenanwärter im Referendariat haben sofortigen Zugang zur PKV. Ihr Einkommen ist irrelevant, ein Justizwachtmeister in A6 kann ebenso in die PKV wie ein Ministerialrat in A16.
Die Beihilfeberechtigung ist Ihre Eintrittskarte. Sie erhalten sie automatisch mit Ihrer Verbeamtung. Ausnahme bilden lediglich Beamte mit Heilfürsorge, Polizisten, Feuerwehrleute oder Soldaten. Sie benötigen während ihrer aktiven Dienstzeit keine PKV, sollten aber frühzeitig eine Anwartschaftsversicherung abschließen.
Öffnungsklausel: Zugang für alle garantiert
Die Öffnungsklausel ist eine freiwillige Selbstverpflichtung von 16 privaten Krankenversicherern. Sie garantiert Ihnen den Zugang zur PKV, unabhängig von Vorerkrankungen oder Behinderungen. Selbst schwere Erkrankungen wie Diabetes, Krebs oder Multiple Sklerose führen nicht zur Ablehnung.
Die Bedingungen sind klar definiert:
Sie müssen den Antrag innerhalb von sechs Monaten nach Ihrer Verbeamtung stellen. Diese Frist beginnt mit dem Tag, an dem Sie Ihren Beamtenstatus erhalten, nicht mit dem Tag Ihrer Ernennung. Bei Beamtenanwärtern gilt die Frist ab Beginn der Ausbildung.
Risikozuschläge sind auf 30 Prozent begrenzt. Selbst bei schweren Vorerkrankungen darf Ihr Versicherer nicht mehr verlangen. Ein Tarif, der normalerweise 300 Euro kostet, darf maximal 390 Euro kosten. Leistungsausschlüsse sind nicht zulässig, Sie erhalten vollen Versicherungsschutz.
Die Öffnungsklausel gilt auch für Ihre Familienangehörigen. Ihr Ehepartner oder Ihre Kinder profitieren unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls vom erleichterten Zugang. Ihr Partner muss entweder über die GKV pflichtversichert sein oder gleichzeitig mit Ihnen in die PKV wechseln.
Die 6-Monats-Frist: Verpassen Sie dieses Zeitfenster nicht
Nach Ablauf der sechs Monate gilt die Öffnungsklausel nicht mehr. Ihr Versicherer führt dann die übliche Gesundheitsprüfung durch. Vorerkrankungen können zu unbegrenzten Risikozuschlägen führen, Leistungsausschlüssen oder sogar zur Ablehnung.
Verschlafen Sie die Frist nicht, es wäre eine verpasste Chance und hat weitreichende Konsequenzen.
Beamtenanwärter & Beamte auf Probe: Spezielle Tarife nutzen
Als Beamtenanwärter profitieren Sie von besonders günstigen Konditionen. Versicherer bieten spezielle Anwärtertarife an, die deutlich unter den regulären Beamtentarifen liegen. Ein 23-jähriger Referendar zahlt oft nur 45 bis 70 Euro monatlich für seinen Versicherungsschutz.
Diese Tarife können Sie in der Regel bis zum 39. Lebensjahr abschließen. Werden Sie mit 40 oder älter verbeamtet, wechseln Sie direkt in einen regulären Beamtentarif. Der Versicherungsschutz bleibt identisch, nur die Tarifbezeichnung ändert sich.
Nach Abschluss Ihrer Ausbildung wandelt sich Ihr Anwärtertarif automatisch in einen regulären Beamtentarif um. Sie müssen nichts tun, der Übergang erfolgt nahtlos. Ihre Alterungsrückstellungen bleiben vollständig erhalten, Ihre Versicherungsnummer bleibt gleich, es erfolgt keine erneute Gesundheitsprüfung.

Private oder gesetzliche Krankenversicherung: Was ist für Beamte besser?
Die Wahlfreiheit zwischen GKV und PKV ist ein Privileg, das nicht selbstverständlich ist. Während Angestellte an die Versicherungspflichtgrenze gebunden sind, können Sie frei entscheiden. Diese Entscheidung sollte wohlüberlegt sein, denn ein späterer Wechsel von der PKV zurück in die GKV ist nahezu unmöglich.
Wie oben bereits ausgeführt, besticht die private Krankenversicherung für Beamte durch zahlreiche Vorteile. Dazu zählen finanzielle Aspekte, bessere Leistungen und der Umstand, dass die Vorteile auch für Ihre Angehörigen gelten.
Aber die PKV ist nicht perfekt. Sie müssen Rechnungen vorfinanzieren und bei zwei Stellen einreichen, erst bei der Beihilfestelle, dann bei Ihrem Versicherer. Das erfordert mehr Verwaltungsaufwand als die simple Vorlage der Versichertenkarte in der GKV.
Jedes Familienmitglied benötigt einen eigenen Vertrag. Anders als in der GKV gibt es keine kostenfreie Familienversicherung. Ihr Ehepartner und Ihre Kinder zahlen eigene Beiträge, auch wenn diese durch die hohen Beihilfesätze moderat ausfallen.
Ein Wechsel zurück in die GKV ist nahezu ausgeschlossen. Solange Sie Beamter bleiben, kommen Sie nicht mehr in die gesetzliche Versicherung – außer Sie verlieren Ihren Beamtenstatus. Diese Entscheidung ist also langfristig und sollte gut durchdacht sein.
Wann kann GKV sinnvoll sein? Die seltenen Ausnahmen
In drei Konstellationen könnte die GKV eine Überlegung wert sein, wobei auch hier die PKV meist die bessere Wahl bleibt:
Szenario 1: Pauschale Beihilfe
Sie sind in einem der neun Bundesländer mit pauschaler Beihilfe beschäftigt und entscheiden sich für dieses Modell. Der Dienstherr zahlt 50 Prozent Zuschuss zur GKV. Doch Vorsicht: Diese Entscheidung ist unwiderruflich. Bei einem Bundesland-Wechsel oder in der Pension zahlen Sie möglicherweise drauf. Auch verfassungsrechtlich bestehen Bedenken – renommierte Juristen sehen Verstöße gegen Art. 33 Abs. 5 GG.
Szenario 2: Sehr große Familie
Sie haben fünf oder mehr Kinder. Die beitragsfreie Familienversicherung der GKV könnte auf den ersten Blick attraktiv erscheinen. Doch rechnen Sie genau: Jedes Kind kostet in der PKV bei 80 Prozent Beihilfe nur 25 bis 35 Euro. Fünf Kinder bedeuten 125 bis 175 Euro. In der GKV zahlen Sie als Beamter dennoch 850 Euro und mehr. Die PKV bleibt auch hier günstiger.
Szenario 3: Versäumte 6-Monats-Frist mit schweren Vorerkrankungen
Sie haben die Öffnungsklausel-Frist verpasst und leiden an einer schweren Erkrankung, die zu extrem hohen Risikozuschlägen führen würde. In diesem Ausnahmefall könnte die GKV tatsächlich günstiger sein. Doch seien Sie ehrlich: Hätten Sie die Frist nicht einfach einhalten können?
Pauschale Beihilfe: Die unwiderrufliche Weichenstellung
Seit 2018 haben einige Bundesländer die pauschale Beihilfe eingeführt: Hamburg, Bremen, Brandenburg, Thüringen, Berlin, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Sachsen und Schleswig-Holstein. Der Dienstherr zahlt 50 Prozent Zuschuss zu Ihrem GKV- oder PKV-Beitrag – klingt nach Wahlfreiheit, ist aber eine Einbahnstraße.
Die Entscheidung ist unwiderruflich ab dem Status „Beamter auf Probe“. Ein späterer Wechsel zur individuellen Beihilfe und PKV ist ausgeschlossen. Wechseln Sie das Bundesland, müssen Sie entweder den vollen GKV-Beitrag selbst zahlen oder mit hohen Einstiegskosten in die PKV wechseln, weil Sie die Alterungsrückstellungen nachholen müssen.
Der dbb beamtenbund, die größte Interessenvertretung der Beamten, lehnt die pauschale Beihilfe ab. Friedhelm Schäfer, Zweiter Vorsitzender, formulierte es in einer Bundestagsanhörung deutlich: „Die herkömmliche Beihilfe ist ein bedeutender Attraktivitätsfaktor des Berufsbeamtentums, der mit Blick auf die notwendige Nachwuchsgewinnung kommuniziert statt konfisziert werden sollte.“
Bei der PKV-Welt raten wir unseren Kunden: Entscheiden Sie sich für die individuelle Beihilfe und PKV. Die pauschale Beihilfe mag kurzfristig verlockend erscheinen, langfristig verlieren Sie aber Flexibilität und Kostenvorteile. Besonders im Alter, wenn Ihre Beihilfe in der klassischen Variante auf 70 Prozent steigt, macht sich dieser Unterschied bemerkbar.

Absicherung von Familie und Angehörigen
Die PKV funktioniert anders als die GKV: Jedes Familienmitglied benötigt einen eigenen Vertrag. Das klingt zunächst teuer, entpuppt sich durch die hohen Beihilfesätze aber als bezahlbar.
Ehepartner & Lebenspartner: Absicherung mit Bedingungen
Ihr Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner hat Anspruch auf 70 Prozent Beihilfe, wenn das Einkommen die Grenze von 21.832 Euro brutto im Jahr (Stand 2025) nicht übersteigt. Bei dieser Einkommensgrenze werden sowohl Arbeitsentgelt als auch Kapitaleinkünfte berücksichtigt.
- Liegt das Einkommen darunter, versichert Ihr Partner die verbleibenden 30 Prozent über eine eigene PKV. Die Kosten liegen bei etwa 80 bis 120 Euro monatlich – ein moderater Betrag für umfassenden Versicherungsschutz.
- Verdient Ihr Partner mehr, entfällt die Beihilfeberechtigung. In diesem Fall greift in der Regel die Versicherungspflicht in der GKV über den eigenen Arbeitgeber. Eine PKV ist dann nur möglich, wenn das Einkommen die Versicherungspflichtgrenze von 73.800 Euro übersteigt.
Sind Sie beide verbeamtet, stellt sich die Frage: Wem werden die Kinder zugeordnet? Die Beihilfe gewährt sie demjenigen, der den Familienzuschlag für das Kind erhält. Nur dieser Elternteil kann die Kinder in seiner Beihilfe berücksichtigen lassen.
Kinder: Günstig und umfassend geschützt
Ihre Kinder erhalten 80 Prozent Beihilfe, der höchste Satz im gesamten System. Die PKV versichert die verbleibenden 20 Prozent für etwa 20 bis 50 Euro pro Kind und Monat. Dieser Betrag variiert je nach Alter des Kindes und gewähltem Tarif.
Die Beihilfeberechtigung besteht, solange Kindergeld gezahlt wird – in der Regel bis zum 25. Lebensjahr oder bis zum Ende der Ausbildung. Studiert Ihr Kind über das 25. Lebensjahr hinaus, entfällt die Beihilfe. Das Kind benötigt dann eine studentische PKV-Vollversicherung, die deutlich günstiger ist als reguläre Tarife.
Ein wichtiger Punkt für Eltern: Die Kindernachversicherung funktioniert ohne Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeiten. Voraussetzung ist, dass mindestens ein Elternteil seit drei Monaten bei diesem Versicherer versichert ist und der Antrag binnen zwei Monaten nach der Geburt gestellt wird. Ihr Neugeborenes wird rückwirkend zum Geburtsdatum aufgenommen – unabhängig vom Gesundheitszustand.
Beginnt Ihr Kind ein Studium, müssen Sie aktiv werden. Mit der Immatrikulation wird es automatisch versicherungspflichtig in der GKV. Wollen Sie, dass es in der PKV bleibt, müssen Sie es innerhalb von drei Monaten von der Versicherungspflicht befreien lassen. Diese Entscheidung ist für die Dauer des Studiums bindend, ein Wechsel zurück in die GKV ist dann nicht mehr möglich.
Familienkosten gesamt: Ein realistisches Beispiel
Betrachten wir eine typische Beamten-Familie: Sie sind 38 Jahre alt, Lehrer in A13, verheiratet, zwei Kinder (8 und 5 Jahre). Ihre Ehefrau arbeitet nicht und kümmert sich um Haushalt und Kinder. Dank der zwei Kinder erhalten Sie 70 Prozent Beihilfe.
Ihre Kosten:
- Eigene PKV (30% Restkostenversicherung): 180 Euro
- Ehepartner PKV (30% Restkostenversicherung): 95 Euro
- Kind 1 PKV (20% Restkostenversicherung): 30 Euro
- Kind 2 PKV (20% Restkostenversicherung): 28 Euro
- Pflegepflichtversicherung alle vier: 60 Euro
- Gesamtbeitrag Familie: 393 Euro monatlich
In der GKV würden Sie als Hauptverdiener allein etwa 850 Euro zahlen. Ihre Familie wäre zwar kostenfrei mitversichert, Sie zahlen aber mehr als das Doppelte. Die PKV spart Ihrer Familie 457 Euro jeden Monat oder 5.484 Euro im Jahr. Über 20 Jahre bis zur Pension summiert sich das auf fast 110.000 Euro.
Und neben der Kostenbetrachtung erhalten Sie deutlich bessere, garantierte medizinische Leistungen!

PKV in besonderen Lebenssituationen
Das Leben verläuft selten gradlinig. Elternzeit, Pensionierung, Teilzeitarbeit oder Dienstherrwechsel – all diese Situationen beeinflussen Ihre Krankenversicherung. Die gute Nachricht: Die PKV ist flexibler, als viele denken.
Elternzeit: So bleiben Sie optimal abgesichert
In der Elternzeit ändert sich für Sie versicherungstechnisch weniger, als Sie vielleicht befürchten. Ihre Beihilfeberechtigung bleibt vollständig bestehen, unabhängig davon, ob Sie Elterngeld beziehen oder nicht. Der Beihilfesatz ändert sich nicht, Ihre PKV läuft unverändert weiter.
Ihr PKV-Beitrag bleibt konstant. Anders als in der GKV, wo sich der Beitrag am Elterngeld orientiert und damit sinkt, zahlen Sie in der PKV den gleichen Betrag wie zuvor. Das liegt daran, dass die PKV nicht einkommensabhängig kalkuliert.
Einige Bundesländer gewähren während der Elternzeit einen Zuschuss zur PKV. Die Regelungen unterscheiden sich erheblich:
- In Nordrhein-Westfalen erhalten Sie einen Zuschuss von 50 Prozent Ihrer PKV-Beiträge, maximal jedoch 50 Prozent des durchschnittlichen GKV-Beitrags. Sie müssen den Zuschuss bei Ihrer Bezügestelle beantragen. Die Formulare finden Sie bei Ihrer Personalstelle.
- Bayern zahlt ebenfalls einen Zuschuss, die Höhe orientiert sich am pauschalierten Arbeitgeberzuschuss zur GKV. Der Antrag ist binnen drei Monaten nach Beginn der Elternzeit zu stellen.
- Baden-Württemberg und Hessen haben ähnliche Regelungen eingeführt, die Details variieren aber. Informieren Sie sich frühzeitig bei Ihrer Personalstelle über die konkreten Voraussetzungen und Fristen.
- In Bundesländern ohne Zuschussregelung tragen Sie Ihre PKV-Beiträge vollständig selbst. Das Elterngeld steht Ihnen zur freien Verfügung, Sie müssen es nicht für die Krankenversicherung aufwenden – was in der GKV der Fall wäre.
Unser Rat: Klären Sie bereits vor Beginn der Elternzeit, ob Ihnen ein Zuschuss zusteht. Die Antragsfristen sind knapp bemessen, versäumte Fristen führen zum Verlust des Anspruchs.
Pension & Ruhestand: Ihre besten Jahre beginnen jetzt
Mit Eintritt in den Ruhestand verbessert sich Ihre Position deutlich. Ihre Beihilfe steigt von 50 auf 70 Prozent oder bleibt bei 70 Prozent, wenn Sie bereits zwei oder mehr Kinder haben. Ihr PKV-Vertrag wird entsprechend angepasst: Sie wechseln von einem 50-Prozent-Tarif in einen 30-Prozent-Tarif oder bleiben bei Ihrem bestehenden 30-Prozent-Tarif.
Diese Anpassung erfolgt ohne Gesundheitsprüfung, sofern Sie sie innerhalb von sechs Monaten nach Pensionierung beantragen. Ihr Beitrag sinkt dabei um etwa 40 Prozent. Ein Beitrag von 300 Euro fällt auf rund 180 Euro.
Gleichzeitig greifen Ihre Alterungsrückstellungen. Das über Jahrzehnte angesparte Kapital dämpft die natürlichen Beitragssteigerungen durch höhere Gesundheitskosten im Alter. Während GKV-Versicherte diese Kostenexplosion voll spüren, bleiben Ihre Beiträge stabil.
Ein oft unterschätzter Vorteil: Die PKV berechnet Beiträge nicht nach Einkommen. Ihre Pension, Betriebsrente, Mieteinnahmen oder Kapitalauszahlungen aus Lebensversicherungen spielen keine Rolle. Ein GKV-versicherter Pensionär mit 3.500 Euro Pension plus 1.000 Euro Mieteinnahmen zahlt auf 4.500 Euro Beiträge – etwa 700 bis 800 Euro monatlich. Sie zahlen weiterhin Ihre 180 bis 250 Euro.
Erhalten Sie eine Kapitalauszahlung von 100.000 Euro aus einer Lebensversicherung? In der GKV würde dieser Betrag über zehn Jahre verteilt und monatlich mit Beiträgen belastet – etwa 150 Euro zusätzlich über 120 Monate. In der PKV ändert sich: nichts. Sie zahlen Ihren normalen Beitrag weiter.
Teilzeit: Ihr Versicherungsschutz bleibt unberührt
Reduzieren Sie Ihre Arbeitszeit, ändert sich an Ihrer PKV nichts. Ihr Beihilfesatz bleibt identisch bei 50 oder 70 Prozent, je nach Kinderzahl. Ihr PKV-Beitrag bleibt konstant. Anders als in der GKV, wo der Beitrag mit dem gesunkenen Einkommen fällt, kalkuliert die PKV risikoorientiert statt einkommensabhängig.
Das mag zunächst wie ein Nachteil klingen. Doch rechnen Sie nach: In der GKV würde Ihr Beitrag zwar sinken von beispielsweise 850 auf 700 Euro bei halbiertem Gehalt. Sie zahlen aber immer noch deutlich mehr als die 300 Euro in der PKV. Der Kostenvorteil bleibt bestehen, auch in Teilzeit.
Besonders Beamtinnen und Beamte mit kleinen Kindern profitieren. Sie können Ihre Arbeitszeit reduzieren, ohne Nachteile beim Versicherungsschutz befürchten zu müssen. Ihre Familie bleibt optimal abgesichert, die Beiträge bleiben planbar.
Bundesland-Wechsel: Neue Beihilfevorschriften beachten
Ein Wechsel des Dienstherrn, etwa von Bayern nach Nordrhein-Westfalen, bringt oft neue Beihilfevorschriften mit sich. Die Beihilfesätze können abweichen, die erstatteten Leistungen unterscheiden sich, einzelne Länder wie Hessen haben ein komplett anderes System.
Sie haben ab dem Wechsel sechs Monate Zeit, Ihren PKV-Vertrag anzupassen. Innerhalb dieser Frist können Sie den Versicherungsschutz ohne erneute Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeiten an die neuen Beihilfevorschriften anpassen. Ihr Versicherer ist dazu verpflichtet.
Versäumen Sie diese Frist, wird eine Gesundheitsprüfung fällig. Sind Sie in den vergangenen Jahren erkrankt, können Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse die Folge sein.
Dienstunfähigkeit: Ihr Schutz läuft weiter
Werden Sie dienstunfähig, endet Ihr aktiver Dienst vorzeitig. Sie erhalten Versorgungsbezüge, die niedriger ausfallen als Ihre aktiven Bezüge. Doch Ihre Beihilfe bleibt bestehen und steigt sogar: Dienstunfähige erhalten in der Regel 70 Prozent Beihilfe, wie Pensionäre auch.
Ihre PKV passt sich automatisch an. Sie wechseln von einem 50-Prozent- in einen 30-Prozent-Tarif, Ihr Beitrag sinkt entsprechend. Der Versicherungsschutz selbst bleibt vollständig erhalten. Sie können weiter alle Leistungen in Anspruch nehmen, haben freie Arztwahl und Zugang zu allen Behandlungen.
Ein wichtiger Unterschied zur GKV: Dort würden Ihre Beiträge mit den gesunkenen Versorgungsbezügen zwar auch sinken, lägen aber immer noch deutlich über Ihrem PKV-Beitrag. Die PKV bleibt auch in dieser schwierigen Lebenslage die günstigere und leistungsstärkere Option.
Heilfürsorge: Sonderfall Polizei, Feuerwehr & Bundeswehr
Polizisten, Berufsfeuerwehrleute, Justizvollzugsbeamte und Soldaten erhalten während ihrer aktiven Dienstzeit Heilfürsorge. Der Dienstherr übernimmt alle Gesundheitskosten vollständig, Sie benötigen keine zusätzliche Krankenversicherung.
Diese Vollversorgung endet mit Ihrer Pensionierung. Ab diesem Zeitpunkt gelten die normalen Beihilfevorschriften: 70 Prozent Beihilfe, 30 Prozent müssen Sie über eine PKV absichern. Doch genau hier liegt das Problem: Mit 55 oder 60 Jahren erstmals in die PKV einzusteigen, verursacht hohe Beiträge. Sie haben keine Alterungsrückstellungen aufgebaut, Ihr Eintrittsalter ist hoch, möglicherweise haben Sie Vorerkrankungen.
Die Lösung heißt Anwartschaftsversicherung. Sie schließen bereits während Ihrer aktiven Zeit eine PKV ab, nehmen aber nur eine Anwartschaft. Diese reserviert Ihren Platz beim Versicherer und sichert Ihnen das günstige Eintrittsalter. Sie zahlen monatlich einen kleinen Beitrag – etwa 20 bis 80 Euro, je nach Variante, mehr dazu etwas weiter unten.

Die besten PKV-Anbieter für Beamte
Der Markt für private Krankenversicherungen ist groß. Über 40 Unternehmen konkurrieren um Kunden, nicht alle eignen sich gleichermaßen für Beamte. Spezialisierte Beamtentarife, Erfahrung mit Beihilfeabrechnungen und ein guter Service machen den Unterschied.
Aktuelle Tests & Rankings: Die Fakten sprechen für sich
Die Ratingagentur Franke und Bornberg hat im April 2025 für das Handelsblatt 20 private Krankenversicherungen für Beamte getestet. Grundlage war ein 30-jähriger Bundesbeamter mit 50 Prozent Beihilfe, der ein Einbettzimmer im Krankenhaus wünscht und keine Selbstbeteiligung zahlen möchte.
Das Ergebnis überrascht: Neun Versicherer erhielten die Note „sehr gut“, sechs wurden mit „gut“ bewertet, fünf schnitten mit „befriedigend“ ab. Die Leistungsunterschiede sind also geringer, als Marketing-Botschaften suggerieren.
Die Top 3 im Detail:
Platz 1: Deutscher Ring (Signal Iduna)
- Punktzahl: 96 von 100
- Monatsbeitrag: 321,25 Euro
- Bewertung: Sehr gut
- Besonderheit: Höchste Punktzahl im Test bei gleichzeitig moderatem Beitrag
Platz 2: Barmenia
- Punktzahl: 91 von 100
- Monatsbeitrag: 336,43 Euro
- Bewertung: Sehr gut
- Besonderheit: Umfassende Leistungen, leicht höherer Beitrag
Platz 3: Arag
- Punktzahl: 88 von 100
- Monatsbeitrag: 303,02 Euro
- Bewertung: Sehr gut
- Besonderheit: Günstiger Beitrag bei dennoch exzellenten Leistungen
Stiftung Warentest hat die HUK-COBURG für ihren Beamtentarif mit der Note 1,3 („sehr gut“) ausgezeichnet. Die HUK bezeichnet sich selbst als „größter deutscher Beamten-Versicherer“ und hat entsprechend viel Erfahrung mit dieser Zielgruppe.
Ein wichtiger Befund des Tests: Der teuerste Anbieter verlangte für vergleichbare Leistungen 81 Euro mehr pro Monat als der günstigste. Über eine Karriere summiert sich das auf über 38.000 Euro Mehrkosten – ohne Leistungsvorteil. Ein sorgfältiger Vergleich lohnt sich.
Marktführer bei Beamten: Tradition trifft Erfahrung
- Zwei Namen dominieren den Beamtenmarkt: Debeka und HUK-COBURG. Beide Versicherer haben sich auf den öffentlichen Dienst spezialisiert und versichern zusammen mehrere Millionen Beamte.
- Die Debeka gilt als traditioneller Marktführer unter Beamten. Besonders in Süddeutschland und unter Lehrern ist sie stark vertreten. Ihre Tarife sind solide, der Service auf Beamte eingestellt. Im aktuellen Test lag sie mit 338 Euro Monatsbeitrag im oberen Mittelfeld – nicht die günstigste, aber verlässlich.
- Die HUK-COBURG punktet mit aggressiver Preisgestaltung. Mit 259 Euro bot sie im Vergleich den günstigsten Beitrag für den Musterbeamten. Die Leistungen sind umfassend, die Abwicklung digital und modern. Besonders hervorzuheben: Die Beitragsrückerstattung gibt es bereits ab dem ersten leistungsfreien Jahr – bei vielen Wettbewerbern erst ab dem zweiten oder dritten Jahr.
- Signal Iduna (Marke: Deutscher Ring) gewann den aktuellen Test und überzeugt mit ausgeglichenem Preis-Leistungs-Verhältnis. Die Arag und Barmenia folgen dicht dahinter und bieten ebenfalls hervorragende Tarife.
Worauf bei der Wahl achten? Die Checkliste für Ihre Entscheidung
Verlassen Sie sich nicht blind auf Tests. Ihre persönliche Situation erfordert eine individuelle Bewertung. Folgende Kriterien sollten Sie prüfen:
- Leistungsumfang schlägt Preis. Ein Tarif, der 30 Euro günstiger ist, aber bei Zahnersatz nur 70 statt 80 Prozent erstattet, kostet Sie langfristig mehr. Achten Sie auf Erstattungssätze bei Zahnersatz, Sehhilfen und stationären Wahlleistungen.
- Beitragsrückerstattung kann Ihre effektiven Kosten deutlich senken. Reichen Sie in einem Jahr keine Rechnungen ein, erstattet Ihnen der Versicherer ein bis drei Monatsbeiträge. Bei der HUK gilt das bereits ab dem ersten leistungsfreien Jahr und sogar bei Einreichung von Vorsorgeuntersuchungen.
- Service und Erreichbarkeit werden im Krankheitsfall wichtig. Können Sie Rechnungen per App einreichen? Erreichen Sie einen Ansprechpartner telefonisch? Wie schnell erfolgt die Erstattung? Lesen Sie Erfahrungsberichte und fragen Sie Kollegen nach deren Erfahrungen.
- Finanzielle Stabilität sichert Ihre Leistungen über Jahrzehnte. Prüfen Sie die Geschäftsberichte und Ratings des Versicherers. Große, etablierte Gesellschaften bieten hier mehr Sicherheit als kleine Nischenanbieter.
- Spezialisierung auf Beamte erleichtert die Abwicklung. Versicherer mit Beamtenschwerpunkt kennen die Beihilfevorschriften aller Bundesländer, haben eingeSpielte Prozesse und können besser beraten.
Welche Tarife brauche ich? Das Baukasten-System verstehen
Eine PKV für Beamte besteht aus mehreren Bausteinen:
- Der Grundtarif ist verpflichtend. Er deckt die ambulante und stationäre Behandlung, Zahnbehandlung, Medikamente und Heilmittel ab. Dieser Tarif orientiert sich an Ihrer Beihilfe und ergänzt auf 100 Prozent.
- Die Beihilfe-Ergänzung schließt Lücken bei Sehhilfen, Zahnersatz-Material und Einbettzimmer. Sie kostet 20 bis 50 Euro und ist in den meisten Fällen sinnvoll. Ohne sie bleiben Eigenanteile, die Sie aus eigener Tasche zahlen müssen.
- Der Wahlleistungstarif sichert Chefarztbehandlung und Zweibettzimmer ab, wenn Ihre Beihilfe diese Leistungen nicht vorsieht. Ob Sie ihn benötigen, hängt von Ihrem Dienstherrn ab. Bundesbeamte und Beamte in den meisten Ländern brauchen ihn nicht.
- Die Pflegepflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. Sie kostet etwa 30 bis 60 Euro monatlich und sollte beim gleichen Versicherer wie die Krankenversicherung abgeschlossen werden. Das erleichtert die Abwicklung im Pflegefall.
- Optional können Sie Krankentagegeld versichern. Beamte benötigen es in der Regel nicht, da sie auch im Krankheitsfall ihre Bezüge weitererhalten. Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst sollten es aber prüfen.

So funktioniert die PKV im Alltag
Theorie ist gut, Praxis ist besser. Wie läuft eine Behandlung konkret ab? Was müssen Sie tun, welche Fristen gelten, wie lange dauert die Erstattung?
Rechnungsabwicklung: Der bewährte Drei-Schritte-Prozess
- Schritt: Rechnung erhalten und prüfen Nach jeder Behandlung erhalten Sie eine Rechnung von Ihrem Arzt, Zahnarzt oder Krankenhaus. Prüfen Sie diese auf Plausibilität. Stimmen die abgerechneten Leistungen mit den tatsächlich erbrachten überein? Sind die Gebührenziffern korrekt? Bei Unklarheiten fragen Sie nach – das ist Ihr gutes Recht.
- Schritt: Rechnung bei der Beihilfestelle einreichen Senden Sie die Originalrechnung an Ihre zuständige Beihilfestelle. Diese finden Sie über Ihren Dienstherrn oder in der Übersicht des Bundesverwaltungsamtes. Die Beihilfestelle prüft die Rechnung und erstattet Ihnen innerhalb von zwei bis acht Wochen den vereinbarten Prozentsatz – etwa 50 oder 70 Prozent.
- Schritt: Restrechnung bei der PKV einreichen Nach Rückmeldung der Beihilfe reichen Sie die Rechnung mit dem Beihilfebescheid bei Ihrer PKV ein. Diese prüft die verbleibenden Kosten und überweist Ihnen den zustehenden Betrag innerhalb von ein bis drei Wochen.
Alternative: Parallele Einreichung Bei hohen Rechnungsbeträgen können Sie die Rechnung auch parallel bei Beihilfe und PKV einreichen. Informieren Sie beide Stellen darüber. So verkürzen Sie die Wartezeit bis zur vollständigen Erstattung. Diese Vorgehensweise empfiehlt sich bei Krankenhausrechnungen oder teuren Zahnbehandlungen.
Digitale Einreichung nutzen Viele Versicherer bieten Apps für die Rechnungseinreichung an. Die HUK-COBURG stellt die App „Meine Gesundheit“ bereit, über die Sie Rechnungen fotografieren und hochladen können. Die Bearbeitung erfolgt digital und beschleunigt die Erstattung. Prüfen Sie, ob Ihr Versicherer ähnliche Services anbietet.
Kostenvoranschläge: Bei größeren Behandlungen unverzichtbar
Planen Arzt oder Zahnarzt eine aufwendigere Behandlung – etwa eine Zahnkrone, eine Operation oder eine längere Therapie –, sollten Sie einen Kostenvoranschlag einholen. Lassen Sie diesen sowohl von Ihrer Beihilfestelle als auch von Ihrer PKV prüfen.
Die Beihilfestelle teilt Ihnen mit, welchen Betrag sie übernehmen wird. Ihre PKV bestätigt die Erstattung des Restbetrags. So wissen Sie vor Behandlungsbeginn, ob Eigenanteile auf Sie zukommen oder ob Sie vollständig abgesichert sind.
Besonders bei Zahnersatz ist das wichtig. Die Beihilfe setzt oft Höchstgrenzen für Material- und Laborkosten. Ohne Kostenvoranschlag könnten Sie auf mehreren hundert oder tausend Euro sitzenbleiben. Mit Vorabklärung vermeiden Sie böse Überraschungen.
Erstattungsdauer: Geduld zahlt sich aus
Die Beihilfestelle benötigt in der Regel zwei bis acht Wochen für die Bearbeitung. Die Dauer hängt vom Bundesland, der Jahreszeit und dem Rechnungsbetrag ab. Kleine Rechnungen werden oft schneller bearbeitet als umfangreiche Krankenhausabrechnungen.
Ihre PKV arbeitet meist schneller. Ein bis drei Wochen sind üblich, manche Versicherer schaffen es in wenigen Tagen. Die HUK-COBURG wirbt mit besonders schneller Abwicklung durch digitale Prozesse.
Sie müssen also in Vorleistung gehen. Bei einer 5.000-Euro-Krankenhausrechnung kann das Ihre Liquidität belasten. Sprechen Sie in solchen Fällen mit dem Krankenhaus über Ratenzahlung oder stunden Sie die Rechnung bis zur Erstattung. Die meisten Kliniken zeigen Verständnis, wenn sie wissen, dass die Erstattung sicher kommt.
Tipp: Legen Sie sich einen finanziellen Puffer von 2.000 bis 3.000 Euro für Arztrechnungen an. So können Sie Rechnungen sofort begleichen und müssen nicht auf die Erstattung warten.

PKV-Beiträge steuerlich absetzen
Die PKV-Beiträge belasten Ihr monatliches Budget. Doch der Staat beteiligt sich daran – durch die steuerliche Absetzbarkeit als Vorsorgeaufwendungen. Richtig genutzt, senken Sie Ihre Steuerlast spürbar.
Absetzbarkeit der Beiträge: Was der Fiskus anerkennt
Ihre PKV-Beiträge gehören zu den Vorsorgeaufwendungen und können Sie in der Steuererklärung geltend machen. Das Finanzamt unterscheidet zwischen Basis-Krankenversicherung und Zusatzleistungen.
Die Basisabsicherung ist vollständig absetzbar. Dazu gehören alle Leistungen, die auch die GKV erbringen würde: ambulante und stationäre Behandlung, Medikamente, Zahnbehandlung. Bei Beamten gilt eine Besonderheit: Nur der Eigenanteil – also Ihr PKV-Beitrag ohne die Beihilfe – zählt als Basisabsicherung.
Zusatzleistungen wie Chefarztbehandlung, Einbettzimmer oder erhöhte Zahnersatz-Erstattungen sind nur eingeschränkt absetzbar. Sie fallen unter die Vorsorgeaufwendungen und können im Rahmen der Höchstbeträge geltend gemacht werden.
Die Höchstbeträge für 2025:
- 2.800 Euro für Angestellte und Beamte
- 1.900 Euro für Selbstständige (nur bei Basis-Krankenversicherung)
In der Praxis erreichen Sie diese Grenzen meist schon mit Ihren PKV- und Pflegeversicherungs-Beiträgen. Die meisten Beamten können daher ihre gesamten Krankenversicherungsausgaben steuerlich geltend machen.
Wo eintragen in der Steuererklärung? Die praktische Anleitung
Ihre PKV-Beiträge tragen Sie in der Anlage Vorsorgeaufwand ein:
Zeile 11-23: Hier gehören Ihre Basiskrankenversicherungs-Beiträge hin. Tragen Sie den Jahresbetrag Ihrer PKV-Beiträge ein, wie er auf der Jahresbescheinigung Ihres Versicherers steht. Die Beihilfe tragen Sie NICHT ein – sie ist ein Zuschuss Ihres Dienstherrn, keine eigene Zahlung.
Zeile 27-32: Ihre Pflegepflichtversicherungs-Beiträge gehören hierher. Auch diese sind voll absetzbar.
Zeile 37-42: Falls Sie zusätzliche Wahlleistungen versichert haben, die über die Basisabsicherung hinausgehen, können Sie diese hier eintragen. Die Absetzbarkeit hängt vom Gesamtbetrag Ihrer Vorsorgeaufwendungen ab.
Ihr Versicherer sendet Ihnen automatisch eine Jahresbescheinigung zu, die alle steuerlich relevanten Beiträge aufschlüsselt. Diese Bescheinigung benötigen Sie für Ihre Steuererklärung. Bewahren Sie sie gut auf.
Steuerersparnis berechnen: Ein konkretes Beispiel
Nehmen wir an, Sie zahlen 3.600 Euro PKV-Beiträge im Jahr plus 600 Euro Pflegeversicherung – insgesamt 4.200 Euro. Ihr Grenzsteuersatz liegt bei 35 Prozent (was bei einem Beamten in A13 oder höher realistisch ist).
Ihre Berechnung:
- Vorsorgeaufwendungen: 4.200 Euro
- Abzugsfähig: 2.800 Euro (Höchstbetrag)
- Steuerersparnis: 2.800 Euro × 35% = 980 Euro
Sie zahlen durch die Absetzbarkeit effektiv 980 Euro weniger Steuern. Ihre reale PKV-Belastung sinkt von 350 Euro monatlich auf etwa 268 Euro – ein Unterschied von 82 Euro pro Monat.
Beachten Sie: Die Beihilfe selbst ist nicht absetzbar, da Sie diese nicht zahlen. Auch können Sie keine Rechnungen absetzen, die bereits von Beihilfe und PKV erstattet wurden. Nur tatsächliche Eigenanteile, die Sie selbst getragen haben, sind absetzbar – diese kommen bei einer guten Tarifkombination aber kaum vor.

Wechselmöglichkeiten und Flexibilität
Eine Krankenversicherung begleitet Sie über Jahrzehnte. Umso wichtiger ist die Frage: Welche Wechselmöglichkeiten habe ich? Was passiert, wenn sich meine Situation ändert?
Wechsel von GKV zu PKV: Ihr Weg in die private Absicherung
Als Beamter können Sie jederzeit von der GKV in die PKV wechseln. Anders als Angestellte müssen Sie keine Einkommensgrenze überschreiten und keine Wartefristen beachten. Ihre Beihilfeberechtigung genügt.
Der Ablauf ist einfach: Sie wählen einen Versicherer und Tarif, füllen den Antrag aus und reichen ihn ein. Sind Sie freiwillig in der GKV versichert, gilt eine Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende. Wollen Sie also zum 1. September wechseln, müssen Sie spätestens am 30. Juni bei Ihrer gesetzlichen Kasse kündigen.
Waren Sie pflichtversichert in der GKV – etwa als Angestellter vor Ihrer Verbeamtung –, endet die Versicherungspflicht mit dem Tag Ihrer Verbeamtung. Sie können sofort in die PKV wechseln, ohne Kündigungsfrist.
Wichtig: Achten Sie auf die 6-Monats-Frist für die Öffnungsklausel. Nur innerhalb dieser Frist nach Ihrer Verbeamtung profitieren Sie vom erleichterten Zugang ohne volle Gesundheitsprüfung. Nach Ablauf der Frist wird Ihr Gesundheitszustand umfassend geprüft, Risikozuschläge sind unbegrenzt möglich.
Wechsel von PKV zu GKV: Die verschlossene Tür
Die Rückkehr von der PKV in die GKV ist für Beamte nahezu ausgeschlossen. Solange Sie Ihr Beamtenverhältnis beibehalten, gibt es keine Versicherungspflicht in der GKV. Freiwillig können Sie zwar beitreten, verlieren dabei aber Ihre Öffnungsklausel-Vorteile und zahlen den vollen GKV-Beitrag.
Nur in wenigen Ausnahmefällen öffnet sich die Tür zurück:
- Verlust des Beamtenstatus: Werden Sie aus dem Beamtenverhältnis entlassen und nehmen eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf, werden Sie wieder pflichtversichert in der GKV – sofern Ihr Gehalt unter der Versicherungspflichtgrenze liegt.
- Arbeitslosigkeit: Beziehen Sie Arbeitslosengeld, greift die Versicherungspflicht. Die Agentur für Arbeit zahlt Ihre GKV-Beiträge.
- Alter über 55 Jahre: Ab diesem Alter ist ein Wechsel in die GKV faktisch nicht mehr möglich, selbst wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen würden. Der Gesetzgeber schließt die Tür, um zu verhindern, dass Menschen ihre PKV-Alterungsrückstellungen nutzen und dann im Alter doch in die solidarisch finanzierte GKV wechseln.
- Alternative: Basistarif Können Sie sich Ihre PKV nicht mehr leisten, bietet der Basistarif eine Notlösung. Er entspricht den GKV-Leistungen und darf maximal den GKV-Höchstbeitrag kosten. Bei nachgewiesener Hilfsbedürftigkeit halbiert sich der Beitrag, das Sozialamt übernimmt gegebenenfalls weitere Kosten. Der Basistarif ist aber keine freiwillige Wahl, sondern eine Auffanglösung für Härtefälle.
Versichererwechsel: Möglich, aber mit Einschränkungen
Ein Wechsel zu einem anderen PKV-Anbieter ist grundsätzlich möglich. Sie kündigen Ihren alten Vertrag – meist mit drei Monaten Frist zum Jahresende – und schließen bei einem neuen Versicherer ab.
Das Problem: Ihre Alterungsrückstellungen können nur teilweise mitgenommen werden. Der gesetzliche Übertragungswert umfasst nur einen Bruchteil Ihrer tatsächlichen Rückstellungen. Der Rest verfällt. Bei einem 50-jährigen Versicherten, der seit 25 Jahren Beiträge zahlt, können schnell 30.000 bis 50.000 Euro verloren gehen.
Der neue Versicherer berechnet Ihren Beitrag nach Ihrem aktuellen Alter und Gesundheitszustand. Eine erneute Gesundheitsprüfung ist erforderlich. Sind Sie in den vergangenen Jahren erkrankt, drohen Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse. Bei schweren Erkrankungen kann der neue Versicherer Sie sogar ablehnen – dann sitzen Sie fest.
Ein Versichererwechsel lohnt sich daher nur in Ausnahmefällen:
- Ihr Versicherer ist in finanzielle Schieflage geraten
- Der Service ist dauerhaft mangelhaft
- Sie haben erst kürzlich gewechselt und noch kaum Rückstellungen gebildet
In allen anderen Fällen fahren Sie besser mit einem Tarifwechsel innerhalb Ihres Versicherers.
Tarifwechsel innerhalb der PKV: Die clevere Alternative
Statt den Versicherer zu wechseln, können Sie innerhalb Ihres Unternehmens in einen anderen Tarif wechseln. Das ist jederzeit möglich und mit erheblichen Vorteilen verbunden:
Ihre Alterungsrückstellungen bleiben vollständig erhalten. Sie verlieren keinen Cent. Die über Jahre angesparten Rückstellungen werden in den neuen Tarif übertragen und senken dort den Beitrag.
Es findet keine erneute Gesundheitsprüfung statt. Ihre Vorerkrankungen oder neu hinzugekommenen Gesundheitsprobleme spielen keine Rolle. Sie haben einen Anspruch auf den Tarifwechsel.
Wartezeiten entfallen. Alle Leistungen des neuen Tarifs stehen Ihnen sofort zur Verfügung – auch wenn Sie erst kürzlich gewechselt haben.
Ein Tarifwechsel bietet sich in mehreren Situationen an:
- Sie möchten bessere Leistungen (Upgrade)
- Sie möchten Kosten senken (Downgrade)
- Ihr Versicherer hat neue, moderne Tarife aufgelegt
- Ihre Beihilfe hat sich geändert (etwa durch Pensionierung)
Beispiel: Sie sind 60 Jahre alt und seit 30 Jahren in einem älteren Tarif versichert, der nicht mehr vermarktet wird. Ihr Versicherer bietet nun moderne Tarife mit besseren Leistungen und stabileren Beiträgen. Ein Wechsel innerhalb des Unternehmens bringt Ihnen Vorteile, ohne dass Sie Rückstellungen verlieren.
Anwartschaftsversicherung: Ihren Platz reservieren
Die Anwartschaftsversicherung reserviert Ihnen einen Platz in der PKV, ohne dass Sie vollen Versicherungsschutz in Anspruch nehmen. Sie zahlen einen reduzierten Beitrag und können den Vertrag jederzeit in eine Vollversicherung umwandeln.
- Kleine Anwartschaft kostet 5 bis 10 Prozent des regulären Beitrags. Sie sichert Ihnen den Zugang ohne erneute Gesundheitsprüfung. Bei Aktivierung wird der Beitrag jedoch nach Ihrem aktuellen Alter berechnet. Sie sparen also die Gesundheitsprüfung, nicht aber die Alterskosten.
- Große Anwartschaft kostet 20 bis 45 Prozent des regulären Beitrags. Dafür „friert“ sie Ihr Eintrittsalter ein und bildet Alterungsrückstellungen. Bei Aktivierung zahlen Sie den Beitrag, den Sie auch gezahlt hätten, wenn Sie durchgehend versichert gewesen wären.
Die Anwartschaft ist in drei Situationen sinnvoll:
- Längere Auslandsaufenthalte: Sie arbeiten mehrere Jahre im Ausland und benötigen keine deutsche PKV. Die Anwartschaft hält Ihren Platz frei. Bei Rückkehr können Sie ohne Gesundheitsprüfung wieder einsteigen.
- Heilfürsorge: Sie sind Polizist, Feuerwehrmann oder Soldat und erhalten während des aktiven Dienstes Heilfürsorge. Die Anwartschaft sichert Ihnen günstige Konditionen für die spätere Pension.
- Übergangszeiten: Sie beenden Ihre Ausbildung und werden nicht sofort verbeamtet. Während der Übergangszeit bleiben Sie über eine Anwartschaft verbunden und können bei Verbeamtung ohne Gesundheitsprüfung einsteigen.
In allen anderen Fällen benötigen Sie als Beamter keine Anwartschaft. Ihre Beihilfeberechtigung erlischt nicht, Ihr Versicherungsschutz läuft normal weiter.

Gerne unterstützen wir Sie bei der PKV-Welt dabei, die optimale Krankenversicherung für Ihre individuelle Situation zu finden. Nehmen Sie Kontakt auf – wir analysieren gemeinsam mit Ihnen Ihre Optionen und finden den Tarif, der wirklich zu Ihnen passt.
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Seit über 10 Jahren berate ich Kunden rund um das Thema Krankenversicherung: GKV vs. PKV, Tarifwahl, Tarifoptimierung sowie Sondersituationen (wie Ablehnungen, Risikozuschläge etc.). Mehr als 3800 Kunden wurden bereits von der PKV-Welt betreut. Regelmäßig stehe ich als Experte für Fachvorträge und Interviews zur Verfügung, u.a. für Zeitschriften wie „Fonds Online“, „DasInvestment“, „Wirtschaftsforum“ oder „AssCompact“. Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.