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Tarifkombination AM30A, S1A, Z8A
Geeignet für Studenten
Datenstand 07/2026, Quelle: Tarifwerk und unsere Beratungspraxis

Warum dieser Tarif in unserer Auswahl ist

Die Tarifkombination AM30A, S1A und Z8A ist der Studententarif der SdK und steht in unserer Auswahl als leistungsstarker Einstieg mit freier Arztwahl. Privat versichern können Sie sich als Studierende, wenn Sie nicht in der gesetzlichen Kasse pflichtversichert sind, etwa nach einer Befreiung von der Versicherungspflicht zu Studienbeginn oder wenn die studentische Pflichtversicherung ausläuft. Wegen des jungen Eintrittsalters ist der Beitrag niedrig, was wir mit 9 von 10 Punkten bewerten, ebenso wie die Beitragsstabilität und die Leistungsregulierung. Anders als bei vielen digitalen Studententarifen gibt es kein Primärarztprinzip, Sie wählen Ihre Ärzte frei und erhalten die Behandlung nach den regulären Sätzen erstattet. Stationär greifen 1-Bettzimmer und Privatarztbehandlung über den Baustein S1A, Privatkliniken sind ohne Einschränkung mitversichert. Die Leistungsabdeckung bewerten wir mit 8 von 10 Punkten. Kalkulieren sollten Sie die Selbstbeteiligung von 30 Prozent auf ambulante Leistungen bis höchstens 480 Euro im Jahr und den Beitragssprung mit der Altersstufe. Wichtig ist das breite Optionsrecht, das Ihnen nach dem Studium den Wechsel in einen höherwertigen Schutz öffnet.

01

Freie Arztwahl ohne Primärarztprinzip

Der Tarif kennt kein Primärarztprinzip. Sie gehen ohne Umweg über einen Hausarzt direkt zum gewünschten Arzt oder Facharzt und erhalten die ambulante Behandlung nach den regulären Sätzen erstattet. Das ist im Feld der Studententarife eine Stärke und ein Grund für unsere hohe Bewertung der Leistungsabdeckung mit 8 von 10 Punkten.

02

Privatkliniken ohne Einschränkung

Behandlungen in Privatkliniken, die nicht unter das Krankenhausentgeltgesetz oder die Bundespflegesatzverordnung fallen, werden erstattet, ohne eine tarifliche Selbstbeteiligung pro Tag oder eine gedeckelte Erstattung. Zusammen mit 1-Bettzimmer und Privatarztbehandlung ergibt das eine starke stationäre Absicherung.

03

Vereinfachtes Tarifwahlrecht

Sie haben ein garantiertes Recht, die ambulante Selbstbeteiligung ohne erneute Risikoprüfung zu erhöhen oder zu senken. So passen Sie das Verhältnis von Beitrag und Eigenanteil später an Ihre Lebenssituation an, ohne den Tarif verlassen zu müssen.

Unsere Bewertung

Fünf Kennzahlen aus unserer Tarifanalyse, jeweils auf einer Skala von 1 bis 10. Sie beruhen auf dem Tarifwerk, den Beitragshistorien und unserer Erfahrung aus der Beratung.

8/10

Leistungsabdeckung

Wie viel der Tarif im Ernstfall wirklich abdeckt.

9/10

Beitragsstabilität

Wie verlässlich sich die Beiträge in der Vergangenheit entwickelt haben.

9/10

Leistungsregulierung

Wie zügig und kulant Rechnungen erstattet werden.

7/10

Familienfreundlichkeit

Konditionen für Kinder und mitversicherte Angehörige.

9/10

Beitragshöhe

10 bedeutet: vergleichsweise niedriger Beitrag. Niedrige Werte stehen für einen höheren Beitrag.

Die Leistungen im Detail

Die Kernleistungen aus dem Tarifwerk, gegliedert nach Bereichen. Klicken Sie einen Bereich auf, um die Details zu sehen.

Ambulante Behandlung

Der ambulante Bereich entscheidet über die Arztwahl im Alltag. Bei diesem Tarif gilt kein Primärarztprinzip, Sie wählen Ihre Ärzte frei und behalten die volle Erstattung.

Arztwahl

Freie Arztwahl, kein Primärarztprinzip, ambulante ärztliche Behandlung wird nach den regulären Sätzen erstattet

Gebührenordnung (GOÄ)

Bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche, 2,5-fachen für technische, 1,3-fachen für Laborleistungen

Arznei- und Verbandmittel

Werden erstattet, eingeschlossen sind medizinisch zwingend erforderliche Nähr- und Stärkungsmittel

Heilmittel (Physiotherapie u. a.)

Werden erstattet, dazu zählen unter anderem Krankengymnastik, Massagen, Logopädie, Ergotherapie und Podologie

Hilfsmittel

Offener Katalog, Erstattung zu 100 Prozent, Hörhilfen bis 2.500 Euro je Ohr, digitale Gesundheitsanwendungen nach Verordnung zu 100 Prozent

Naturheilverfahren

In der Praxis bewährte Methoden bis zu dem Betrag, der bei schulmedizinischer Behandlung angefallen wäre

Heilpraktiker

Heilpraktikerleistungen werden nicht erstattet

Psychotherapie ambulant

Behandlung durch niedergelassene approbierte Ärzte ohne Begrenzung der Sitzungszahl, eine vorherige Zusage ist nicht erforderlich

Sehhilfen

Bis 250 Euro für Brillen und Kontaktlinsen je 3 Kalenderjahre, operative Sehschärfenkorrektur bis 1.500 Euro je Auge nach 36 Monaten

Vorsorge

Ambulante Vorsorgeuntersuchungen sowie Präventionsmaßnahmen bis 250 Euro Rechnungsbetrag je 3 Kalenderjahre, die Selbstbeteiligung gilt auch hier

Stationäre Behandlung

Im Krankenhaus sichert der Baustein S1A die höchsten Wahlleistungen ab, 1-Bettzimmer und Privatarztbehandlung, dazu Privatkliniken ohne Einschränkung.

Unterbringung

1-Bettzimmer

Ärztliche Behandlung

Privatarztbehandlung

Gebührenordnung (GOÄ)

Erstattung auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus

Privatkliniken

Leistungen in Privatkliniken werden ohne tarifliche Einschränkung erstattet

Ersatz-Krankenhaustagegeld

40 Euro pro Tag bei Verzicht auf das 1- und 2-Bettzimmer, 20 Euro bei Verzicht auf das 1-Bettzimmer, 60 Euro bei Verzicht auf die Privatarztbehandlung

Psychotherapie stationär

Wird erstattet, eine vorherige Zusage ist nicht erforderlich

Gemischte Anstalten

Stationäre Behandlung in einer gemischten Anstalt wird erstattet

Transport

Fahrten zum und vom nächsten geeigneten Krankenhaus

Zahnleistungen

Zahnbehandlung ist zu 100 Prozent abgesichert, Zahnersatz zu 80 Prozent. Wichtig zu kennen sind die Zahnstaffel und der Heil- und Kostenplan.

Zahnbehandlung

100 Prozent, inklusive Wurzel- und Parodontosebehandlung sowie professioneller Zahnreinigung

Zahnersatz

80 Prozent, inklusive Kronen, Brücken und Veneers, Zahnstaffel beachten

Inlays

100 Prozent

Implantate

80 Prozent, inklusive Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten

Kieferorthopädie

80 Prozent, Zahnstaffel beachten

Zahnstaffel

Zahnersatz und Kieferorthopädie bis 2.400 Euro im 1. bis 2., bis 4.000 Euro im 1. bis 3., bis 6.000 Euro im 1. bis 4. Jahr, ab dem 5. Jahr ohne Begrenzung, kein Limit bei Unfall, Erlass über einen Befundbericht oder eine 48-monatige gleichwertige Vorversicherung möglich

Gebührenordnung (GOZ)

Bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche, 2,5-fachen für technische, 1,3-fachen für Laborleistungen

Heil- und Kostenplan

Ab 3.000 Euro Rechnungsbetrag erforderlich, sonst nur 60 Prozent Erstattung für den übersteigenden Teil

Selbstbeteiligung und Beitrag

Als Studententarif arbeitet die Kombination mit einer ambulanten Selbstbeteiligung und einem altersbedingten Beitragssprung. Beides sollten Sie von Anfang an einkalkulieren.

Selbstbeteiligung

30 Prozent, höchstens 480 Euro pro Kalenderjahr, ausschließlich auf ambulante Leistungen, im ersten Jahr anteilig pro Monat, gilt auch für Vorsorgeleistungen

Wechselrecht der Selbstbeteiligung

Garantiertes Recht, die ambulante Selbstbeteiligung ohne erneute Risikoprüfung zu erhöhen oder zu senken

Beitragssprung

Der Studententarif ist an das junge Eintrittsalter gekoppelt, mit dem Erreichen einer Altersstufe steigt der Beitrag

Pauschalleistung

Eine garantierte Pauschalleistung ist nicht vorgesehen

Beitragsrückerstattung

Der Tarif zahlt eine Beitragsrückerstattung nach leistungsfreien Jahren, getrennt für den ambulanten und den zahnärztlichen Baustein.

Ambulant (AM30A)

Nach einem leistungsfreien Jahr im ambulanten Bereich zwei Monatsbeiträge zurück

Zahnärztlich (Z8A)

Nach einem leistungsfreien Jahr im zahnärztlichen Bereich zwei Monatsbeiträge zurück

Stationär (S1A)

Eine Beitragsrückerstattung wird nicht gezahlt

Prophylaxe-Ausnahme

Eine professionelle Zahnreinigung bis 250 Euro pro Kalenderjahr beeinflusst die zahnärztliche Rückerstattung nicht

Wechsel, Ausland und Extras

Die Punkte abseits der Kernleistungen entscheiden oft über den Alltag, gerade für den Weg nach dem Studium.

Optionsrecht

Option auf höherwertigen Schutz innerhalb der Tariflinie, unter anderem bei Erreichen des 30., 35., 40., 45. oder 50. Lebensjahres, bei Statuswechsel zwischen Anstellung und Selbständigkeit, beim Wechsel in ein Beamtenverhältnis sowie bei beruflicher Entsendung ins Ausland

Auslandsschutz

Weltweit bei vorübergehendem Aufenthalt bis zu 6 Monaten, bei längerem Aufenthalt außerhalb der EU oder des EWR Fortführung zu besonderen Konditionen

Auslandsrücktransport

Über den Baustein S1A medizinisch notwendiger Rücktransport, Bergung, Überführung oder Beisetzung bis 12.000 Euro Rechnungsbetrag

Kur und Reha

Stationäre und ambulante Anschlussheilbehandlung sowie Kuren bis 1.000 Euro Rechnungsbetrag je 3 Kalenderjahre

Familie

Kinder sind nicht allein versicherbar, der Tarif ist auf Studierende zugeschnitten

Ein Krankentagegeld ist nicht Bestandteil des Tarifs und im Studium in der Regel auch nicht nötig, weil kein Erwerbseinkommen abgesichert werden muss. Für die Zeit danach greift das Optionsrecht auf höherwertigen Schutz.

Alle Leistungsangaben stammen aus dem Tarifwerk des Versicherers und sind vereinfacht zusammengefasst. Maßgeblich sind allein die Versicherungsbedingungen. Im Beratungsgespräch prüfen wir die Details für Ihre Situation.

Stärken und Grenzen

Kein Tarif ist für jeden die richtige Wahl. Das spricht für diese Kombination, und das sollten Sie wissen.

Das spricht dafür

  • Freie Arztwahl ohne Primärarztprinzip, ambulante Behandlungen werden nach den regulären Sätzen erstattet.

  • Starke stationäre Absicherung mit 1-Bettzimmer und Privatarztbehandlung über den Baustein S1A, Privatkliniken ohne Einschränkung.

  • Günstiger Beitrag und hohe Beitragsstabilität, beide mit 9 von 10 Punkten bewertet, dazu eine verlässliche Leistungsregulierung mit 9 von 10.

  • Psychotherapie ambulant ohne Begrenzung der Sitzungszahl, Hörgeräte bis 2.500 Euro je Ohr, digitale Gesundheitsanwendungen zu 100 Prozent.

  • Breites Optionsrecht bei Altersstufen und beruflichem Statuswechsel, dazu ein vereinfachtes Tarifwahlrecht beim Wechsel der Selbstbeteiligung ohne Risikoprüfung.

Das sollten Sie wissen

  • !

    Auf ambulante Leistungen gilt eine Selbstbeteiligung von 30 Prozent, begrenzt auf höchstens 480 Euro pro Kalenderjahr.

  • !

    Heilpraktikerleistungen werden nicht erstattet, hier bleibt eine spürbare Lücke im Leistungsumfang.

  • !

    Zahnersatz wird zu 80 Prozent und in den ersten Jahren über eine Zahnstaffel (2.400, 4.000, 6.000 Euro) gestaffelt erstattet, ab dem 5. Jahr ohne Begrenzung, ein Erlass ist über einen Befundbericht möglich.

  • !

    Der Studententarif ist an das junge Eintrittsalter gekoppelt, mit dem Erreichen einer Altersstufe steigt der Beitrag.

  • !

    Die Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht als Student ist für die Dauer des Studiums unwiderruflich. Diesen Schritt prüfen wir vorab genau.

Für wen dieser Tarif passt

Geeignet ist dieser Tarif für Studierende, die Wert auf freie Arztwahl ohne Primärarztprinzip legen, eine starke stationäre Absicherung mit 1-Bettzimmer und Privatarzt schätzen und mit einer ambulanten Selbstbeteiligung im Gegenzug für den günstigen Beitrag gut zurechtkommen.

Weniger geeignet ist er, wenn Sie Heilpraktikerleistungen regelmäßig in Anspruch nehmen möchten oder von Anfang an ohne jede Selbstbeteiligung planen. Für diese Fälle zeigen wir Ihnen in der Beratung passendere Studententarife.

Beitragsentwicklung der SdK: Ein Tarif ist nur so gut wie seine Kalkulation. Die Anpassungen der vergangenen Jahre zeigen wir transparent je Jahr und Tarif.

Zur Beitragshistorie →

Häufige Fragen

Wann kann ich mich als Student privat versichern?

Wenn Sie nicht in der gesetzlichen Kasse pflichtversichert sind. Das ist der Fall, wenn Sie sich zu Studienbeginn von der Versicherungspflicht befreien lassen oder wenn die studentische Pflichtversicherung endet, etwa mit dem 30. Lebensjahr oder nach dem 14. Fachsemester. Die Befreiung gilt für die gesamte Studienzeit und lässt sich nicht zurücknehmen, deshalb prüfen wir sie in der Beratung für Studenten vorher genau.

Gilt bei diesem Tarif ein Primärarztprinzip?

Nein. Der Tarif kennt kein Primärarztprinzip, Sie haben freie Arztwahl. Sie gehen ohne Umweg über einen Hausarzt direkt zum gewünschten Arzt oder Facharzt und erhalten die ambulante Behandlung nach den regulären Sätzen erstattet. Das ist einer der Gründe für unsere hohe Bewertung der Leistungsabdeckung.

Was passiert nach dem Studium?

Fällt Ihre Versicherungsfähigkeit als Student weg oder erreichen Sie eine der vorgesehenen Altersstufen, haben Sie über das Optionsrecht die Möglichkeit, in einen höherwertigen Schutz innerhalb der Tariflinie zu wechseln. Ein Krankentagegeld lässt sich dann ergänzen, sobald Sie ein Erwerbseinkommen absichern müssen.

Wie hoch ist die Selbstbeteiligung?

Die Selbstbeteiligung beträgt 30 Prozent und höchstens 480 Euro pro Kalenderjahr, sie fällt nur auf ambulante Leistungen an und ist im ersten Jahr anteilig pro Monat. Über das vereinfachte Tarifwahlrecht können Sie die Selbstbeteiligung später ohne erneute Risikoprüfung erhöhen oder senken, das prüfen wir in der Tarifoptimierung.

Was passiert, wenn die Beiträge steigen?

Beitragsanpassungen gehören zum System der PKV, entscheidend ist ihr langfristiges Maß. Zusätzlich steigt der Studententarif mit dem Erreichen einer Altersstufe. Die Beitragsanpassungen der SdK ordnen wir in unserer Tarifanalyse ein und bewerten die Beitragsstabilität mit 9 von 10 Punkten.

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