Phytopharmaka sind zugelassene Arzneimittel mit pflanzlichen Wirkstoffen, von Johanniskrautpräparaten bis zu standardisierten Extrakten. Für die Erstattung in der privaten Krankenversicherung zählt eine Kette aus drei Gliedern. Es braucht einen Behandler, der verordnet, ein Präparat mit Status als Arzneimittel und eine Tarifklausel, die es abdeckt. Reine Nahrungsergänzungsmittel und Tees fallen aus dieser Kette heraus, sie sind keine Arzneimittel und bleiben in jedem Tarif Eigenleistung.
Der häufigste Stolperstein ist die Verschreibungspflicht. Da fast alle Phytopharmaka rezeptfrei sind, greifen Tarife, die nur verschreibungspflichtige Arzneimittel erstatten, hier ins Leere. Leistungsstarke Tarife erstatten ärztlich verordnete Arzneimittel unabhängig von der Verschreibungspflicht und genau diese Formulierung macht bei der Phytotherapie den Unterschied.