Erstanamnese als Kostenpunkt
Die ausführliche Erstanamnese ist das teuerste Element der homöopathischen Behandlung, 80 bis 200 € sind üblich. Wir empfehlen, vor dem Termin zu klären, ob der Tarif die Anamneseziffern beim gewählten Behandler trägt.
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SelbstständigeFreiberuflerMedizinerSteuerberaterRechtsanwälte & JuristenWelcher Behandlungsweg erstattet wird und worauf es bei der Tarifklausel ankommt.
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Wie läuft die Beratung ab? →| Kriterium | Gesetzlich (GKV) | Privat (PKV) |
|---|---|---|
| Kostenübernahme | nur als freiwillige Satzungsleistung einzelner Kassen, sonst Selbstzahler | je nach Tarif über den Baustein für Naturheilverfahren |
| Behandler | Vertragsärzte mit Zusatzbezeichnung, soweit die Kasse es anbietet | Arzt oder Heilpraktiker, je nach Tarif |
| Arzneimittel | homöopathische Mittel meist nicht erstattet | tarifabhängig, abhängig von der Arzneimittelklausel |
| Abrechnung | Sachleistung, soweit angeboten | Beleg einreichen, Erstattung nach Tarif |
Wie bei allen Naturheilverfahren entscheidet der Behandler über den Abrechnungsweg. Die ärztliche Homöopathie läuft über die Gebührenordnung für Ärzte. Erstattet wird nach dem Faktor des Tarifs, üblich bis zum 2,3-fachen oder 3,5-fachen Satz. Die Zusatzbezeichnung Homöopathie ist eine ärztliche Weiterbildung. Der Deutsche Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVHÄ) führt entsprechende Verzeichnisse.
Beim Heilpraktiker fällt die Behandlung unter den Baustein für Naturheilverfahren mit Erstattungsquote und Jahreshöchstbetrag. Tarife mit strenger Wissenschaftlichkeitsklausel können homöopathische Behandlungen ablehnen. Tarife mit Bezug auf das Hufeland-Verzeichnis oder offener Klausel erstatten sie regulär. Eng verwandt ist die antihomotoxische Therapie, die tariflich meist gleich behandelt wird. Genau diese Klausel gehört vor der ersten Behandlung gelesen.
Die Erstanamnese mit 80 bis 200 € ist der größte Einzelposten, Folgetermine liegen deutlich darunter. Die Mittel selbst sind vergleichsweise günstig, oft unter zwanzig Euro je Verordnung. Über eine längere Behandlung summieren sich trotzdem mehrere hundert Euro, was die Tariffrage relevant macht. Beim Heilpraktiker zählt die Behandlung zum Baustein für Naturheilverfahren mit seinem Jahresbudget. Alle Beträge sind Richtwerte. Verbindlich ist der Tarif.
Zur Einordnung gilt Folgendes. Die Wirksamkeit der Homöopathie über den Placebo-Effekt hinaus ist wissenschaftlich umstritten und wir nehmen dazu keine medizinische Position ein. Tariflich ist die Lage nüchtern. Was der Vertrag nennt, wird erstattet, was er ausschließt, nicht. Die Behandlungsentscheidung gehört in das Gespräch zwischen Patient und Behandler.
In der Beratung sehen wir, dass die Homöopathie der häufigste Anlass ist, aus dem Versicherte ihren Baustein für Naturheilverfahren tatsächlich nutzen, oft für die ganze Familie. Wir empfehlen Familien mit regelmäßiger homöopathischer Begleitung, beim Tarifvergleich auf die Erstattung der langen Anamneseziffern zu achten, auf die Erstattung der Mittel mit Verordnung und auf ein Jahresbudget, das nicht schon durch eine einzige Behandlungsserie ausgeschöpft ist.
Für Eltern ist das besonders wichtig. Kinder haben in der privaten Krankenversicherung eigene Verträge. Ob der Kindertarif die Homöopathie genauso erstattet wie der Elterntarif, zeigt nur der Blick in dessen Bedingungen.
Mit Verordnung des behandelnden Arztes oder Heilpraktikers in der Regel ja, sofern der Tarif homöopathische Arzneimittel einschließt. Eigenkäufe ohne Verordnung erstattet kein Tarif, unabhängig vom Baustein.
Anzugeben ist sie wie jede Behandlung der letzten Jahre. Entscheidend ist der Anlass. Eine homöopathische Begleitung wegen wiederkehrender Infekte bewertet der Versicherer anders als eine Behandlung wegen einer chronischen Grunderkrankung. Die Diagnose zählt, nicht die Methode.
Die klassische Homöopathie arbeitet mit Einzelmitteln nach individueller Anamnese, die antihomotoxische Therapie mit fertigen Komplexmitteln aus mehreren Wirkstoffen. Tariflich werden beide meist gleich behandelt, als Naturheilverfahren mit Erstattung über den Baustein.