Expertentipps

Wie die Erstattungswege funktionieren und welche Klauseln über die Naturheilverfahren entscheiden.

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Zwei Erstattungswege auseinanderhalten

Naturheilkundliche Behandlungen beim Arzt mit Zusatzbezeichnung laufen über die Gebührenordnung im normalen ambulanten Tarif. Behandlungen beim Heilpraktiker laufen über den Baustein für Naturheilverfahren. Dieselbe Methode kann je nach Behandler unterschiedlich erstattet werden.

02

Hufeland-Klausel lesen

Manche Tarife koppeln die Erstattung an das Hufeland-Verzeichnis der Naturheilverfahren. Steht die gewünschte Methode nicht darin, zahlt der Tarif nicht, unabhängig vom Jahresbudget.

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03

Gemeinsames Budget einplanen

Der Jahreshöchstbetrag von 1.000 bis 3.000 € gilt in vielen Tarifen für alle Naturheilverfahren zusammen. Wir empfehlen, bei mehreren parallelen Behandlungen die Verteilung vorab zu rechnen.

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Wissenschaftsklausel kennen

Tarife mit strenger Wissenschaftlichkeitsklausel erstatten nur Methoden, die wissenschaftlich anerkannt sind oder sich in der Praxis als ebenso erfolgversprechend bewährt haben. Tarife ohne diese Einschränkung sind bei der Alternativmedizin spürbar großzügiger.

Inhalt
  1. Vergleich
  2. Rechtliche Grundlage
  3. Methoden im Überblick
  4. Erstattung in der Praxis
  5. Unsere Empfehlung
  6. TCM tariflich
  7. Ablehnung möglich?
  8. Gesundheitsprüfung

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Naturheilverfahren im Vergleich: gesetzlich und privat

KriteriumGesetzlich (GKV)Privat (PKV)
Kostenübernahmenur einzelne anerkannte Verfahren, vieles bleibt Selbstzahlerleistungje nach Tarif eigener Baustein für Naturheilverfahren
Behandlungswegnur VertragsärzteArzt oder Heilpraktiker, je nach Tarifbedingung
Umfangeng begrenztJahresbudget oder Höchstsatz, oft nach Hufeland-Verzeichnis
AbrechnungSachleistung über die VersichertenkarteBeleg einreichen, Erstattung nach Tarif

Alternativmedizin in der PKV im Detail

Welche rechtliche Grundlage gilt für die Erstattung?

Ob ein Tarif Alternativmedizin erstattet, regeln zwei Mechanismen. Der erste ist die Wissenschaftlichkeitsklausel nach dem Muster des § 4 Abs. 6 MB/KK. Danach leistet der Versicherer für wissenschaftlich allgemein anerkannte Methoden und darüber hinaus für Methoden, die sich in der Praxis als ebenso erfolgversprechend bewährt haben oder angewandt werden, weil keine anerkannte Methode zur Verfügung steht. Tarife können diese Klausel verschärfen oder zugunsten des Versicherten erweitern. Genau hier trennen sich die Tarifqualitäten.

Der zweite Mechanismus ist das Hufeland-Verzeichnis, ein Katalog naturheilkundlicher Verfahren. Tarife mit Bezug auf das Hufeland-Verzeichnis erstatten die dort gelisteten Methoden, etwa Akupunktur oder Verfahren der traditionellen chinesischen Medizin, auch ohne wissenschaftlichen Anerkennungsnachweis im Einzelfall. Für Versicherte mit regelmäßigem Bedarf ist ein Tarif mit ausdrücklichem Bezug auf das Hufeland-Verzeichnis die verlässlichste Grundlage.

Wie sind die einzelnen Methoden tariflich einzuordnen?

Jede Methode hat eine eigene tarifliche Einordnung. Die folgende Übersicht ordnet die sechs gängigen Verfahren ein.

MethodeTarifliche Einordnung
Akupunkturbeim Arzt über die Gebührenordnung, beim Heilpraktiker über den Baustein
HomöopathieMittel und Anamnese tarifabhängig, beim Arzt mit Zusatzbezeichnung über die Gebührenordnung
Osteopathieder Status des Behandlers entscheidet, da es kein eigener Heilberuf ist
Phytotherapiepflanzliche Arzneimittel, der Verordnungsweg entscheidet
Antihomotoxische TherapieKomplexmittelverfahren, meist über den Baustein für Heilpraktikerleistungen
Anthroposophische Medizinbesondere Therapierichtung mit eigener tariflicher Stellung

Diese Einordnung ersetzt keine Detailprüfung. Jede Methode hat eigene Kostenspannen und Klauseln, die auf den jeweiligen Seiten dieses Bereichs beschrieben sind. Gemeinsam ist allen die Grundvoraussetzung der Heilbehandlung. Wellnessanwendungen ohne Krankheitsbezug erstattet kein Tarif.

Wie läuft die Erstattung in der Praxis?

Innerhalb des Bausteins für Naturheilverfahren arbeiten Tarife mit einer Erstattungsquote von meist siebzig bis hundert Prozent und dem Jahreshöchstbetrag zwischen 1.000 und 3.000 €. Beim Heilpraktiker begrenzt zusätzlich das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker die erstattungsfähigen Sätze. Für die Abrechnung gilt der normale Rechnungsweg. Bei längeren Behandlungsserien empfiehlt sich die schriftliche Kostenzusage vorab.

Dazu gehört Ehrlichkeit. Die Studienlage ist bei vielen Verfahren umstritten und wir bewerten sie nicht. Unsere Aufgabe ist die tarifliche Seite, also die Frage, ob die gewünschte Behandlung im Vertrag abgedeckt ist und zu welchen Konditionen. Die medizinische Entscheidung treffen Patient und Behandler.

Was empfehlen wir zur Tarifwahl bei Alternativmedizin?

In der Beratung sehen wir eine klare Zweiteilung. Auf der einen Seite stehen Versicherte, die Naturheilverfahren regelmäßig nutzen, auf der anderen Versicherte, die den Baustein nie abrufen. Wir empfehlen, die Entscheidung über den Baustein ehrlich am eigenen Verhalten auszurichten. Bei regelmäßiger Nutzung lohnt ein Tarif mit hohem Budget und Bezug auf das Hufeland-Verzeichnis, ohne Nutzung ist der Baustein verzichtbarer Beitrag.

Wir empfehlen außerdem, bei der Tarifwahl auf die Trennung der Budgets zu achten. Ein Tarif, der Heilpraktiker, Osteopathie und Akupunktur aus einem gemeinsamen Topf bedient, wirkt auf dem Papier großzügig und ist in der Praxis schnell ausgeschöpft.

Was ist die traditionelle chinesische Medizin tariflich?

Verfahren der traditionellen chinesischen Medizin wie Akupunktur oder Kräutertherapie fallen je nach Tarif unter das Hufeland-Verzeichnis oder den allgemeinen Baustein für Naturheilverfahren. Die Akupunktur durch Ärzte ist dabei am breitesten abgedeckt, weitere Verfahren hängen stark an der einzelnen Klausel.

Kann der Versicherer eine bewährte Methode trotz Klausel ablehnen?

Er kann die medizinische Notwendigkeit im Einzelfall prüfen, auch bei gelisteten Methoden. Eine nachvollziehbare Diagnose und die Dokumentation des Behandlungsverlaufs sind dann die besten Argumente. Bei Streitfällen steht der Ombudsmann für die private Krankenversicherung offen.

Spielt die Nutzung von Alternativmedizin bei der Gesundheitsprüfung eine Rolle?

Ja, Behandlungen der letzten Jahre sind anzugeben, auch beim Heilpraktiker. Entscheidend ist der Anlass. Regelmäßige Behandlungen wegen konkreter Beschwerden bewertet der Versicherer wie jede andere Vorgeschichte. Wellness-Termine ohne Diagnose sind in der Regel unkritisch.

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