Ärztlich geführte Therapie wählen
Anthroposophische Behandlungen durch Ärzte laufen über die Gebührenordnung und den ambulanten Tarifteil. Wir empfehlen, die Therapie ärztlich führen zu lassen, das ist der erfolgsversprechendste Erstattungsweg.
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SelbstständigeFreiberuflerMedizinerSteuerberaterRechtsanwälte & JuristenWelcher Behandlungsweg erstattet wird und worauf es bei den Begleittherapien ankommt.
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Wie läuft die Beratung ab? →| Kriterium | Gesetzlich (GKV) | Privat (PKV) |
|---|---|---|
| Kostenübernahme | Erstattung nur eingeschränkt, viele Mittel und Therapien sind Selbstzahlerleistung | je nach Tarif über den Baustein für Naturheilverfahren erstattungsfähig |
| Arzneimittel | nicht verschreibungspflichtige Mittel meist nicht erstattet | tarifabhängig, abhängig von der Arzneimittelklausel |
| Behandlungsweg | Vertragsärzte mit entsprechender Ausrichtung | freie Wahl, Arzt oder je Tarif auch Heilpraktiker |
| Klinikaufenthalt | anthroposophische Kliniken als reguläre Krankenhäuser | über die stationären Tarifleistungen, Kostenzusage bei gemischten Häusern sinnvoll |
Die anthroposophische Medizin nimmt unter den komplementären Verfahren eine Sonderstellung ein. Sie wird überwiegend von approbierten Ärzten mit Zusatzqualifikation praktiziert, die Schulmedizin bleibt Grundlage der Behandlung. Abgerechnet wird ärztlich nach der Gebührenordnung für Ärzte, womit die Behandlung im ambulanten Tarifteil läuft und nicht zwingend einen Baustein für Naturheilverfahren braucht. Die Gesellschaft Anthroposophischer Ärzte in Deutschland (GAÄD) bündelt die Qualifikationen.
Komplexer wird es bei den Begleittherapien. Heileurythmie, Rhythmische Massage und Kunsttherapien werden von eigenen Therapeuten erbracht und sind keine klassischen Heilmittel. Manche Tarife erstatten sie mit ärztlicher Verordnung, andere ordnen sie dem Budget für Naturheilverfahren zu, wieder andere schließen sie aus. Ähnlich wie bei der Homöopathie entscheidet hier die Klausel im Einzelfall.
Die ärztlichen Leistungen folgen den üblichen Spannen der Gebührenordnung, anthroposophische Arzneimittel wie Mistelpräparate liegen meist im zweistelligen Bereich je Verordnung. Therapieeinheiten der Begleitverfahren kosten je nach Therapeut und Dauer typischerweise zwischen 40 und 80 €. Über eine mehrwöchige Serie entsteht ein relevanter Betrag. Pflanzliche Arzneimittel laufen dabei über die Phytotherapie und ihren eigenen Verordnungsweg. Alle Angaben sind Richtwerte. Verbindlich ist der Tarif.
Die wissenschaftliche Bewertung anthroposophischer Verfahren ist umstritten und wir bewerten sie nicht. Bekannt ist die Misteltherapie in der begleitenden Krebsbehandlung. Ob sie im Einzelfall sinnvoll ist, gehört in das Gespräch zwischen Patient und behandelnden Ärzten. Tariflich zählt die Klausel, nicht die Weltanschauung.
In der Beratung sehen wir, dass anthroposophisch orientierte Familien ihre Versorgung meist langfristig planen, vom Kinderarzt bis zur Klinikwahl. Wir empfehlen dieser Gruppe, beim Tarifvergleich gezielt auf drei Klauseln zu achten. Die erste ist die Erstattung nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel, dazu kommen die Behandlung der Begleittherapien und die Wissenschaftlichkeitsklausel des Tarifs.
Für stationäre Aufenthalte in anthroposophischen Kliniken gilt das übliche Verfahren. Sie sind reguläre Krankenhäuser, die Behandlung läuft über die normalen stationären Tarifleistungen. Bei Häusern mit gemischtem Charakter empfiehlt sich die Kostenzusage vor der Aufnahme.
Mit ärztlicher Verordnung und je nach Arzneimittelklausel des Tarifs häufig ja, besonders in der begleitenden onkologischen Behandlung. Vor längeren Therapien schafft die schriftliche Kostenzusage Sicherheit. Die medizinische Bewertung gehört in das Behandlungsteam.
Eine anthroposophische Bewegungstherapie, die auf ärztliche Verordnung von speziell ausgebildeten Therapeuten durchgeführt wird. Die Erstattung ist tarifabhängig, teils über die Verordnung, teils über das Budget für Naturheilverfahren, teils gar nicht. Die Anfrage beim Versicherer vor der Serie lohnt sich.
Ja, dann gelten die üblichen Heilpraktikerregeln. Abgerechnet wird in Anlehnung an das Gebührenverzeichnis, erstattet wird über den Baustein für Naturheilverfahren samt Jahresgrenzen. Der ärztliche Weg bleibt der erstattungsstärkste.
Er verbessert die Argumentationslage. Eine im Sozialrecht anerkannte Therapierichtung lässt sich schwerer als wissenschaftlich unhaltbar abtun. Maßgeblich bleiben die Bedingungen des Tarifs und die medizinische Begründung im Einzelfall. Im Konflikt hilft der Ombudsmann für die private Krankenversicherung.