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Tarifkombination Gesund für Sie (GK4530, G1B, G2B100, GEP)
Geeignet für Beamte
Datenstand 07/2026, Quelle: Tarifwerk und unsere Beratungspraxis

Warum dieser Tarif in unserer Auswahl ist

Hinweis für Beamtinnen und Beamte: Die Beihilfe ist Ländersache. Je nach Bundesland kann die genaue Tarifkonstellation daher abweichen. Unsere Beispielzusammenstellung und die gezeigten Bausteine beziehen sich auf Hessen. Welche Bausteine und welche Prozentstufe zu Ihrem Bundesland und Ihrem Beihilfesatz passen, klären wir in der Beratung.

Gesund für Sie ist der Beihilfetarif der Barmenia für Beamte und steht in unserer Auswahl, weil die Barmenia im Premium-Segment für den öffentlichen Dienst seit vielen Jahren zu den erfahrensten Anbietern gehört und wir die Leistungsregulierung aus der Beratungspraxis mit 9 von 10 Punkten bewerten. Als Beamter tragen Sie über die Beihilfe Ihres Dienstherrn nur einen Teil Ihrer Krankheitskosten selbst, in der Regel die Hälfte. Genau diesen Restanteil versichert der Tarif. Der Ambulanttarif GK4530 trägt die ambulanten Leistungen und den Zahnbereich, die beiden Aufbautarife G1B und G2B100 heben den Krankenhausschutz auf Ein-Bettzimmer und Privatarztbehandlung. Der Beihilfeergänzungstarif GEP schließt die typischen Lücken, also den fehlenden Beihilfeanteil und Restkosten, die von der Beihilfe nicht getragen werden. Die Prozentstufe des Tarifs wird passend zu Ihrem Beihilfesatz gewählt, sodass keine Deckungslücke entsteht. Die Leistungsabdeckung und die Familienfreundlichkeit bewerten wir mit jeweils 9 von 10 Punkten, den Beitrag mit 8 von 10 Punkten als vergleichsweise günstig für dieses Leistungsniveau.

01

Premium-Kompetenz für Beamte

Die Barmenia ist im Premium-Segment für den öffentlichen Dienst seit vielen Jahren etabliert und stark in der Leistungspraxis. Der Tarif erstattet ambulant und im Krankenhaus auch über den Höchstsätzen der Gebührenordnung, beim Zahnarzt ebenso, und der Beihilfeergänzungstarif GEP übernimmt dabei auch den fehlenden Beihilfeanteil.

02

Offener Leistungsrahmen

Der Hilfsmittelkatalog ist offen gestaltet, Hörgeräte sind bis 2.000 Euro je Ohr abgesichert, digitale Gesundheitsanwendungen werden auch über das gesetzliche Verzeichnis hinaus erstattet. Heilpraktikerbehandlung nach GebüH oder Hufelandverzeichnis wird geleistet, über den Beihilfeergänzungstarif bis 2.000 Euro pro Kalenderjahr.

03

Stark für Familien und bei Statuswechseln

Kinder sind ab Geburt allein versicherbar, wenn kein Anspruch auf Familienversicherung in der gesetzlichen Kasse besteht, die Begleitperson im Krankenhaus ist bis zum 16. Lebensjahr mitversichert, und bei Bezug von Elterngeld gibt es bis zu 3 Monate Beitragsbefreiung. Ein Optionsrecht sichert höherwertigen Schutz bei Lebensereignissen wie der erstmaligen Ernennung zum Beamten auf Probe, Zeit oder Lebenszeit.

Unsere Bewertung

Fünf Kennzahlen aus unserer Tarifanalyse, jeweils auf einer Skala von 1 bis 10. Sie beruhen auf dem Tarifwerk, den Beitragshistorien und unserer Erfahrung aus der Beratung.

9/10

Leistungsabdeckung

Wie viel der Tarif im Ernstfall wirklich abdeckt.

8/10

Beitragsstabilität

Wie verlässlich sich die Beiträge in der Vergangenheit entwickelt haben.

9/10

Leistungsregulierung

Wie zügig und kulant Rechnungen erstattet werden.

9/10

Familienfreundlichkeit

Konditionen für Kinder und mitversicherte Angehörige.

8/10

Beitragshöhe

10 bedeutet: vergleichsweise niedriger Beitrag. Niedrige Werte stehen für einen höheren Beitrag.

Die Leistungen im Detail

Die Kernleistungen aus dem Tarifwerk, gegliedert nach Bereichen. Klicken Sie einen Bereich auf, um die Details zu sehen.

Ambulante Behandlung

Der ambulante Bereich entscheidet über die freie Arztwahl im Alltag und darüber, wie viel von privatärztlichen Honoraren nach der Beihilfe erstattet wird. Hier trägt der Ambulanttarif GK4530 die Leistung, der Beihilfeergänzungstarif GEP schließt die Lücke zum vollen Honorar.

Arztwahl

Freie Arztwahl, kein Primärarztprinzip

Gebührenordnung (GOÄ)

Auch über den Höchstsätzen der GOÄ, im Ambulanttarif ohne den fehlenden Beihilfeanteil, über den Beihilfeergänzungstarif GEP inklusive des fehlenden Anteils

Arznei- und Verbandmittel

Erstattet, inklusive arzneimittelähnlicher Nährmittel bei schweren Krankheiten

Heilmittel (Physiotherapie u. a.)

Bis 110 Prozent der Höchstbeträge der Bundesbeihilfeverordnung, inklusive Ergotherapie, Logopädie und Ernährungstherapie

Hilfsmittel

Offener Katalog, Hörgeräte bis 2.000 Euro je Ohr, digitale Gesundheitsanwendungen auch über das gesetzliche Verzeichnis hinaus

Heilpraktiker

Nach GebüH oder Hufelandverzeichnis, auch über die Höchstbeträge hinaus, über den Beihilfeergänzungstarif bis 2.000 Euro pro Kalenderjahr

Psychotherapie ambulant

100 Prozent ohne Begrenzung der Sitzungszahl und ohne vorherige Zusage

Sehhilfen und Augenlasern

Bis 400 Euro für Brillen und Kontaktlinsen je 2 Kalenderjahre, operative Sehschärfenkorrektur bis 2.000 Euro je Auge nach 2 Versicherungsjahren

Vorsorge und Impfungen

Ambulante Früherkennung sowie ärztlich angeratene, von der Ständigen Impfkommission empfohlene und reisebedingte Impfungen inklusive Malariaprophylaxe

Stationäre Behandlung

Im Krankenhaus zeigen die beiden Aufbautarife ihre Wirkung. Ohne sie bliebe der Grundschutz beim Mehrbettzimmer, mit ihnen werden die Wahlleistungen abgesichert.

Unterbringung

Ein-Bettzimmer über G1B als Differenz zum Zweibettzimmer, Zweibettzimmer über G2B100 als Differenz zum Mehrbettzimmer

Ärztliche Behandlung

Privatarztbehandlung über G2B100, inklusive der in den Beihilfevorschriften vorgesehenen Zuzahlung

Gebührenordnung (GOÄ)

Über G2B100 auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus inklusive des fehlenden Beihilfeanteils

Ersatz-Krankenhaustagegeld

15 Euro pro Tag bei Verzicht auf das Zweibettzimmer, 15 Euro bei Verzicht auf die Privatarztbehandlung, für Kinder gleich hoch

Privatkliniken

Leistungen in Privatkliniken werden erstattet

Psychotherapie stationär

100 Prozent ohne vorherige Zusage

Begleitperson im Krankenhaus

Bei Kindern bis zum 16. Lebensjahr mitversichert

Transport

Fahrten zum und vom Krankenhaus

Zahnleistungen

Zahnersatz ist einer der häufigsten Leistungsfälle und einer der Bereiche, in denen die Beihilfe oft kürzt. Der Ambulanttarif zahlt hier bis zu 100 Prozent der Prozentstufe, der Beihilfeergänzungstarif übernimmt die Restkosten. Wichtig zu kennen ist die Zahnstaffel in den ersten Jahren.

Zahnbehandlung

100 Prozent, inklusive professioneller Zahnreinigung, Wurzel- und Parodontosebehandlung

Zahnersatz

100 Prozent, inklusive Kronen, Brücken, Veneers und Onlays, Zahnstaffel beachten

Inlays

100 Prozent

Implantate

100 Prozent, inklusive Knochenaufbau, Zahnstaffel beachten

Kieferorthopädie

100 Prozent, Zahnstaffel beachten

Gebührenordnung (GOZ)

Auch über die Höchstsätze hinaus, über den Beihilfeergänzungstarif inklusive des fehlenden Beihilfeanteils

Zahnstaffel

Zahnersatz und Kieferorthopädie zusammen bis 5.000 Euro im 1. und 2. Kalenderjahr, ab dem 3. Jahr ohne Begrenzung, keine Begrenzung bei Unfall

So ist der Beihilfetarif aufgebaut

Die Besonderheit eines Beamtentarifs ist das Zusammenspiel aus Beihilfe und Restkostentarif. Der Tarif versichert nur den Anteil, den die Beihilfe nicht trägt, und die Prozentstufe wird passend zu Ihrem Beihilfesatz gewählt. Eine Selbstbeteiligung gibt es nicht.

GK4530 (Ambulanttarif)

Trägt ambulante Leistungen und den Zahnbereich in der beihilfekonformen Prozentstufe

G1B (Aufbautarif)

Ein-Bettzimmer als Differenz zum Zweibettzimmer

G2B100 (Aufbautarif)

Zweibettzimmer und Privatarztbehandlung im Krankenhaus

GEP (Beihilfeergänzungstarif)

Schließt Restkosten und den fehlenden Beihilfeanteil, die Erstattung erfolgt auch ohne Leistung der Beihilfe, aber nur zusammen mit dem Haupttarif

Selbstbeteiligung

Keine Selbstbeteiligung

Beitragsrückerstattung

Wer keine Rechnungen einreicht, bekommt Geld zurück. Die Rückerstattung ist erfolgsabhängig, eine garantierte Pauschale sieht der Tarif nicht vor.

Erfolgsabhängige Rückerstattung

1,0 Monatsbeitrag nach einem, 1,5 nach zwei, 2,0 nach drei leistungsfreien Jahren

Kinder und Jugendliche

Erhalten die gleiche Rückerstattung

Voraussetzung

Leistungsfreiheit in allen Kostentarifen, bei unterjährigem Beginn anteilig

Vorsorge-Schutz

Vorsorge, Schutzimpfungen, Prophylaxe und professionelle Zahnreinigung gefährden die Rückerstattung nicht

Garantierte Pauschalleistung

Nicht vorgesehen

Familie, Ausland und Extras

Die Punkte abseits der Kernleistungen entscheiden oft über den Alltag, gerade wenn sich die Lebenssituation ändert.

Elterngeld und Elternzeit

Beitragsfreistellung bei Bezug von Elterngeld für bis zu 3 Monate, Versicherungsschutz seit mindestens 8 Monaten vorausgesetzt

Kinderalleinversicherung

Kinder ab Geburt allein versicherbar, wenn kein Anspruch auf Familienversicherung in der gesetzlichen Kasse besteht

Kinderwunschbehandlung

100 Prozent bei organisch bedingter Sterilität, verheiratet oder in eheähnlicher Gemeinschaft, mit ausreichender Erfolgsaussicht

Auslandsschutz

Außerhalb Europas bis zu einem Monat, unbegrenzt bei fortgeführter privater Pflegepflichtversicherung, Rücktransport und Überführung bis 10.000 Euro

Kur und Reha

Anschlussheilbehandlung und Reha, stationäre und ambulante Kur bis 110 Prozent der Höchstbeträge der Bundesbeihilfeverordnung, dazu 100 Euro pro Tag nach einem Krankenhausaufenthalt

Optionsrecht

Höherwertiger Schutz bei Verbeamtung auf Probe, Zeit oder Lebenszeit, bei Entsendung ins Ausland und zum Ende des 3., 5. oder 7. Versicherungsjahres

Ein Krankentagegeld ist nicht Bestandteil dieser Kombination und für Beamte in der Regel auch nicht nötig, weil die Dienstbezüge im Krankheitsfall weiterlaufen. Fällt der Beihilfeanspruch später weg, etwa bei einem Wechsel in die freie Wirtschaft, greift ein Optionsrecht auf Vollversicherung und Krankentagegeld.

Alle Leistungsangaben stammen aus dem Tarifwerk des Versicherers und sind vereinfacht zusammengefasst. Maßgeblich sind allein die Versicherungsbedingungen. Im Beratungsgespräch prüfen wir die Details für Ihre Situation.

Stärken und Grenzen

Kein Tarif ist für jeden die richtige Wahl. Das spricht für diese Kombination, und das sollten Sie wissen.

Das spricht dafür

  • Hohe Leistungsabdeckung (9 von 10 Punkten) mit Ein-Bettzimmer, Privatarztbehandlung und Erstattung über den Höchstsätzen der Gebührenordnung, beim Zahnarzt bis zu 100 Prozent.

  • Zügige und verlässliche Leistungsregulierung (9 von 10 Punkten), Psychotherapie ambulant und stationär zu 100 Prozent ohne vorherige Zusage.

  • Vergleichsweise günstiger Beitrag für dieses Leistungsniveau (8 von 10 Punkten) bei zugleich hoher Familienfreundlichkeit (9 von 10).

  • Der Beihilfeergänzungstarif GEP übernimmt auch den fehlenden Beihilfeanteil, ambulant, stationär und beim Zahnarzt.

  • Kinder ab Geburt allein versicherbar und ein breites Optionsrecht bei Verbeamtung, Entsendung und in den ersten Versicherungsjahren.

Das sollten Sie wissen

  • !

    Die Zahnstaffel begrenzt Zahnersatz und Kieferorthopädie in den ersten beiden Kalenderjahren auf zusammen 5.000 Euro. Ein Erlass durch Befundbericht ist nicht möglich, wer kurzfristig größeren Zahnersatz plant, sollte das einkalkulieren.

  • !

    Der Auslandsschutz außerhalb Europas ist ohne besondere Vereinbarung auf einen Monat begrenzt. Eine Verlängerung ist über die fortgeführte Pflegepflichtversicherung oder eine Zusatzvereinbarung möglich.

  • !

    Ein vereinfachtes Tarifwechselrecht in höherwertige Tarife gibt es nicht, für die Aufbautarife auch keine Option. Das gesetzliche Tarifwechselrecht nach § 204 VVG gilt trotzdem.

  • !

    Die Beitragsrückerstattung fällt mit 1,0 bis 2,0 Monatsbeiträgen moderater aus als bei einzelnen Wettbewerbern in unserer Auswahl.

  • !

    Ein leistungsstarker Tarif lohnt sich nur mit sauberer Annahme. Bei Vorerkrankungen empfehlen wir vor dem Antrag eine anonyme Risikovoranfrage.

Für wen dieser Tarif passt

Geeignet ist der Tarif für Beamtinnen und Beamte, die ein hohes Leistungsniveau mit Ein-Bettzimmer und Privatarzt suchen und Wert auf eine verlässliche Leistungsregulierung legen. Durch die Kinderalleinversicherung ab Geburt und das breite Optionsrecht ist er auch für Familien und für den Berufseinstieg in das Beamtenverhältnis eine der stärkeren Optionen unserer Auswahl.

Weniger geeignet ist er, wenn ausschließlich der Beitrag über die Entscheidung bestimmt oder wenn kurzfristig hoher Zahnersatz ansteht, den die Zahnstaffel in den ersten Jahren begrenzt. Für diese Fälle zeigen wir Ihnen in der Beratung passendere Alternativen aus unserem Vergleich.

Beitragsentwicklung der Barmenia: Ein Tarif ist nur so gut wie seine Kalkulation. Die Anpassungen der vergangenen Jahre zeigen wir transparent je Jahr und Tarif.

Zur Beitragshistorie →

Häufige Fragen

Warum besteht der Schutz aus mehreren Tarifen?

GK4530 ist der Ambulanttarif und trägt die ambulanten Leistungen samt Zahnbereich. G1B hebt den Krankenhausschutz auf das Ein-Bettzimmer, G2B100 auf Zweibettzimmer und Privatarztbehandlung. Der Beihilfeergänzungstarif GEP schließt Restkosten und den fehlenden Beihilfeanteil. Erst zusammen ergeben die Bausteine den vollen Leistungsumfang, abgestimmt auf Ihren Beihilfeanspruch.

Passt der Tarif zu meinem Beihilfesatz?

Ja. Ein beihilfekonformer Restkostentarif deckt genau den Anteil ab, den die Beihilfe nicht trägt. Die Prozentstufe wird passend zu Ihrem Beihilfesatz gewählt, bei 50 Prozent Beihilfe also die andere Hälfte. Steigt die Beihilfe mit Kindern oder im Ruhestand, passen wir den Tarif an, damit Sie nicht überversichert sind.

Brauche ich als Beamter ein Krankentagegeld?

In der Regel nicht, weil Ihre Dienstbezüge im Krankheitsfall weiterlaufen. Ein Krankentagegeld wird erst wichtig, wenn der Beihilfeanspruch wegfällt, etwa bei einem Wechsel in eine selbständige oder angestellte Tätigkeit. Dafür sieht der Tarif ein Optionsrecht auf Vollversicherung und Krankentagegeld vor.

Was passiert, wenn die Beiträge steigen?

Beitragsanpassungen gehören zum System der PKV, entscheidend ist ihr langfristiges Maß. Die konkreten Anpassungen der Barmenia je Jahr und Tarif finden Sie in unserer Übersicht der Beitragsanpassungen. Fällt eine Erhöhung deutlich aus, prüfen wir mit Ihnen die Tarifoptimierung.

Wie kommt unsere Bewertung zustande?

Die fünf Kennzahlen stammen aus unserer laufenden Tarifanalyse. Sie beruhen auf dem Tarifwerk, den veröffentlichten Beitragshistorien und unserer Erfahrung mit der Leistungsregulierung aus der Beratungspraxis. Die Bewertung ist unsere fachliche Einschätzung, keine Rangliste eines Testinstituts.

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