Die Punkte abseits der Kernleistungen entscheiden oft über den Alltag, gerade wenn sich die Lebenssituation ändert.
Elterngeld und Elternzeit Beitragsfreistellung bei Bezug von Elterngeld für bis zu 3 Monate, Versicherungsschutz seit mindestens 8 Monaten vorausgesetzt
Kinderalleinversicherung Kinder ab Geburt allein versicherbar, wenn kein Anspruch auf Familienversicherung in der gesetzlichen Kasse besteht
Kinderwunschbehandlung 100 Prozent bei organisch bedingter Sterilität, verheiratet oder in eheähnlicher Gemeinschaft, mit ausreichender Erfolgsaussicht
Auslandsschutz Außerhalb Europas bis zu einem Monat, unbegrenzt bei fortgeführter privater Pflegepflichtversicherung, Rücktransport und Überführung bis 10.000 Euro
Kur und Reha Anschlussheilbehandlung und Reha, stationäre und ambulante Kur bis 110 Prozent der Höchstbeträge der Bundesbeihilfeverordnung, dazu 100 Euro pro Tag nach einem Krankenhausaufenthalt
Optionsrecht Höherwertiger Schutz bei Verbeamtung auf Probe, Zeit oder Lebenszeit, bei Entsendung ins Ausland und zum Ende des 3., 5. oder 7. Versicherungsjahres
Ein Krankentagegeld ist nicht Bestandteil dieser Kombination und für Beamte in der Regel auch nicht nötig, weil die Dienstbezüge im Krankheitsfall weiterlaufen. Fällt der Beihilfeanspruch später weg, etwa bei einem Wechsel in die freie Wirtschaft, greift ein Optionsrecht auf Vollversicherung und Krankentagegeld.