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Tarifkombination B-Reihe (B4530, BK100, BKT, BEP)
Geeignet für Beamte
Datenstand 07/2026, Quelle: Tarifwerk und unsere Beratungspraxis

Warum dieser Tarif in unserer Auswahl ist

Hinweis für Beamtinnen und Beamte: Die Beihilfe ist Ländersache. Je nach Bundesland kann die genaue Tarifkonstellation daher abweichen. Unsere Beispielzusammenstellung und die gezeigten Bausteine beziehen sich auf Hessen. Welche Bausteine und welche Prozentstufe zu Ihrem Bundesland und Ihrem Beihilfesatz passen, klären wir in der Beratung.

Die B-Reihe ist der zum 1. Juli 2026 neu eingeführte Beihilfetarif der LKH, der Landeskrankenhilfe, für Beamte und gehört in unserer Auswahl zu den leistungsstärksten Angeboten. Die Leistungsabdeckung und die Familienfreundlichkeit bewerten wir mit jeweils 10 von 10 Punkten, die Leistungsregulierung mit 8 von 10 Punkten und den Beitrag mit 6 von 10 Punkten. Weil der Tarif neu ist, liegt für die Beitragsstabilität noch keine Beitragshistorie vor. Diese Kennzahl kennzeichnen wir in unserer Bewertung deshalb mit einem Strich und ergänzen sie, sobald erste Anpassungsdaten vorliegen. Als Beamter tragen Sie über die Beihilfe Ihres Dienstherrn nur einen Teil Ihrer Krankheitskosten selbst, in der Regel die Hälfte. Genau diesen Restanteil versichert der Tarif. Der Ambulanttarif B4530 trägt die ambulanten Leistungen und den Zahnbereich, BK100 hebt den Krankenhausschutz auf Zweibettzimmer und Privatarzt, BKT auf das Ein-Bettzimmer, der Beihilfeergänzungstarif BEP schließt Restkosten und den fehlenden Beihilfeanteil. Die Prozentstufe wird passend zu Ihrem Beihilfesatz gewählt.

01

Sehr hohes Leistungsniveau

Der Tarif erreicht in unserer Auswahl das höchste Leistungsniveau, wir bewerten die Leistungsabdeckung mit 10 von 10 Punkten. Heilmittel werden bis 125 Prozent der Höchstbeträge der Bundesbeihilfeverordnung erstattet, Hörgeräte bis 2.500 Euro je Ohr, Telemedizin und digitale Gesundheitsanwendungen zu 100 Prozent, ambulant und im Krankenhaus wird über den Höchstsätzen der Gebührenordnung geleistet.

02

Hohe Beitragsrückerstattung ab Vertragsbeginn

Der Tarif kombiniert eine garantierte Pauschalleistung für leistungsfreie Jahre mit einer erfolgsabhängigen Beitragsrückerstattung von 2 bis 4 Monatsbeiträgen. Neukunden erhalten bereits im ersten Jahr die volle Rückerstattung von 4 Monatsbeiträgen.

03

Stark für Familien

Die Familienfreundlichkeit bewerten wir mit 10 von 10 Punkten. Es gibt eine Beitragsfreistellung von bis zu 6 Monaten bei Elterngeld oder in der Elternzeit, eine beitragsfreie Kindernachversicherung für den Geburtsmonat und die folgenden sechs Monate und die Möglichkeit, Kinder ab dem 2. Lebensjahr allein zu versichern.

Unsere Bewertung

Fünf Kennzahlen aus unserer Tarifanalyse, jeweils auf einer Skala von 1 bis 10. Sie beruhen auf dem Tarifwerk, den Beitragshistorien und unserer Erfahrung aus der Beratung.

10/10

Leistungsabdeckung

Wie viel der Tarif im Ernstfall wirklich abdeckt.

Beitragsstabilität

Für diesen Punkt liegt noch keine belastbare Einschätzung vor, etwa weil der Tarif neu ist und noch keine Beitragshistorie hat.

8/10

Leistungsregulierung

Wie zügig und kulant Rechnungen erstattet werden.

10/10

Familienfreundlichkeit

Konditionen für Kinder und mitversicherte Angehörige.

6/10

Beitragshöhe

10 bedeutet: vergleichsweise niedriger Beitrag. Niedrige Werte stehen für einen höheren Beitrag.

Die Leistungen im Detail

Die Kernleistungen aus dem Tarifwerk, gegliedert nach Bereichen. Klicken Sie einen Bereich auf, um die Details zu sehen.

Ambulante Behandlung

Der ambulante Bereich entscheidet über die freie Arztwahl im Alltag und darüber, wie viel von privatärztlichen Honoraren nach der Beihilfe erstattet wird. Hier trägt der Ambulanttarif B4530 die Leistung, der Beihilfeergänzungstarif BEP schließt die Lücke zum vollen Honorar.

Arztwahl

Freie Arztwahl, kein Primärarztprinzip, Telemedizin zu 100 Prozent

Gebührenordnung (GOÄ)

Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, über den Beihilfeergänzungstarif auch darüber hinaus inklusive des fehlenden Beihilfeanteils

Vorsorge

Nach gesetzlich eingeführten Programmen sowie weitere Untersuchungen, bis 200 Euro pro Jahr für Präventionskurse

Arznei- und Verbandmittel

Erstattet, dazu verschreibungspflichtige Verhütungsmittel bis zum vollendeten 22. Lebensjahr

Heilmittel (Physiotherapie u. a.)

Bis 125 Prozent der Höchstbeträge der Bundesbeihilfeverordnung, inklusive Osteopathie, Ergotherapie, Logopädie und Ernährungstherapie

Hilfsmittel

Offener Katalog, bis 1.000 Euro zu 100 Prozent, darüber mit Zusage, Hörgeräte bis 2.500 Euro je Ohr, digitale Gesundheitsanwendungen zu 100 Prozent

Heilpraktiker

Nach GebüH oder Hufelandverzeichnis bis zu den dortigen Höchstbeträgen, inklusive verordneter Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel

Psychotherapie ambulant

100 Prozent ohne Begrenzung der Sitzungszahl und ohne vorherige Zusage

Sehhilfen und Augenlasern

Bis 600 Euro für Sehhilfen je 2 Kalenderjahre, operative Sehschärfenkorrektur bis 1.500 Euro je Auge

Stationäre Behandlung

Im Krankenhaus greifen zwei Aufbautarife ineinander. BK100 hebt den Grundschutz auf Zweibettzimmer und Privatarztbehandlung, BKT auf das Ein-Bettzimmer.

Unterbringung

Ein-Bettzimmer über BKT als Differenz zum Zweibettzimmer, Zweibettzimmer über BK100 als Differenz zum Mehrbettzimmer inklusive der Beihilfe-Zuzahlung

Ärztliche Behandlung

Privatarztbehandlung über BK100, inklusive der in den Beihilfevorschriften vorgesehenen Zuzahlung

Gebührenordnung (GOÄ)

Über BK100 auch über die Höchstsätze hinaus inklusive des fehlenden Beihilfeanteils

Ersatz-Krankenhaustagegeld

40 Euro pro Tag bei Verzicht auf das Zweibettzimmer, 40 Euro bei Verzicht auf die Privatarztbehandlung, 10 Euro bei Verzicht auf das Ein-Bettzimmer

Privatkliniken

Erstattung, für allgemeine Krankenhausleistungen bis zum 1,5-Fachen regulärer Sätze, über den Beihilfeergänzungstarif bis zum 2,5-Fachen

Psychotherapie stationär

100 Prozent ohne vorherige Zusage

Begleitperson im Krankenhaus

Bei Kindern bis zum 15. Lebensjahr mitversichert

Zahnleistungen

Zahnersatz ist einer der häufigsten Leistungsfälle und einer der Bereiche, in denen die Beihilfe oft kürzt. Der Ambulanttarif zahlt hier bis zu 100 Prozent der Prozentstufe ohne eigene Staffel, die Zahnstaffel greift erst im Beihilfeergänzungstarif.

Zahnbehandlung

100 Prozent, inklusive professioneller Zahnreinigung zweimal pro Jahr, Wurzel- und Parodontosebehandlung

Zahnersatz

100 Prozent, inklusive Kronen, Brücken, Veneers und Onlays

Inlays

100 Prozent

Implantate

100 Prozent, inklusive Knochenaufbau

Kieferorthopädie

100 Prozent bis zum 21. Lebensjahr, ohne Altersgrenze bei Unfall

Gebührenordnung (GOZ)

Bis zu den Höchstsätzen, über den Beihilfeergänzungstarif auch darüber hinaus inklusive des fehlenden Beihilfeanteils

Zahnstaffel

Im Ambulanttarif keine Staffel, über den Beihilfeergänzungstarif bis 1.250 Euro im 1., 2.500 bis zum 2. und 5.000 Euro bis zum 3. Kalenderjahr, ab dem 4. Jahr ohne Begrenzung

Extras

Bleaching bis 300 Euro sowie Analgo-, Lachgas-Sedierung, Hypnose und Akupunktur bis 300 Euro je 3 Kalenderjahre über den Beihilfeergänzungstarif

So ist der Beihilfetarif aufgebaut

Die Besonderheit eines Beamtentarifs ist das Zusammenspiel aus Beihilfe und Restkostentarif. Der Tarif versichert nur den Anteil, den die Beihilfe nicht trägt, und die Prozentstufe wird passend zu Ihrem Beihilfesatz gewählt. Eine Selbstbeteiligung gibt es nicht.

B4530 (Ambulanttarif)

Trägt ambulante Leistungen und den Zahnbereich in der beihilfekonformen Prozentstufe

BK100 (Aufbautarif)

Zweibettzimmer und Privatarztbehandlung im Krankenhaus

BKT (Aufbautarif)

Ein-Bettzimmer als Differenz zum Zweibettzimmer

BEP (Beihilfeergänzungstarif)

Schließt Restkosten und den fehlenden Beihilfeanteil, die Erstattung erfolgt zusammen mit dem Haupttarif

Selbstbeteiligung

Keine Selbstbeteiligung

Beitragsrückerstattung

Wer keine Rechnungen einreicht, bekommt Geld zurück. Der Tarif kombiniert eine garantierte Pauschale mit einer erfolgsabhängigen Rückerstattung, was in dieser Höhe schon ab Vertragsbeginn selten ist.

Garantierte Pauschalleistung

100 Euro nach einem, 200 nach zwei, 300 Euro nach drei leistungsfreien Jahren, auch als Beitragsstundung möglich

Erfolgsabhängige Rückerstattung

2 Monatsbeiträge nach einem, 3 nach zwei, 4 nach drei leistungsfreien Jahren

Neukunden

Bereits im ersten Jahr 4 Monatsbeiträge Rückerstattung

Kinder und Jugendliche

Erhalten die gleiche Rückerstattung

Vorsorge-Schutz

Vorsorge, Schutzimpfungen, Prophylaxe und professionelle Zahnreinigung gefährden die Rückerstattung nicht

Familie, Ausland und Extras

Die Punkte abseits der Kernleistungen entscheiden oft über den Alltag, gerade wenn sich die Lebenssituation ändert. Hier zeigt der Tarif seine Familienstärke.

Elterngeld und Elternzeit

Beitragsfreistellung für bis zu 6 Monate bei Elterngeld oder in der Elternzeit

Kindernachversicherung

Neugeborene im Geburtsmonat und die folgenden 6 Monate beitragsfrei

Kinderalleinversicherung

Kinder ab dem vollendeten 2. Lebensjahr allein versicherbar, mit Nachweis der U-Untersuchungen

Auslandsschutz

Außerhalb der EU und des EWR bis zu 12 Monate, durch besondere Vereinbarung um 5 Jahre verlängerbar, Rücktransport, Bergung bis 5.000 und Überführung bis 10.000 Euro

Kur und Reha

Stationäre und ambulante Kur sowie Anschlussheilbehandlung bis zum 1,5-Fachen des GKV-Satzes, über den Beihilfeergänzungstarif zusätzlich 100 Euro pro Tag für ambulante Kuren

Optionsrecht

Höherwertiger Schutz innerhalb der Tariflinie sowie Option auf Vollversicherung und Krankentagegeld bei Wegfall des Beihilfeanspruchs

Ein Krankentagegeld ist nicht Bestandteil dieser Kombination und für Beamte in der Regel auch nicht nötig, weil die Dienstbezüge im Krankheitsfall weiterlaufen. Fällt der Beihilfeanspruch später weg, greift eine Option auf Vollversicherung und Krankentagegeld.

Alle Leistungsangaben stammen aus dem Tarifwerk des Versicherers und sind vereinfacht zusammengefasst. Maßgeblich sind allein die Versicherungsbedingungen. Im Beratungsgespräch prüfen wir die Details für Ihre Situation.

Stärken und Grenzen

Kein Tarif ist für jeden die richtige Wahl. Das spricht für diese Kombination, und das sollten Sie wissen.

Das spricht dafür

  • Höchste Leistungsabdeckung unserer Auswahl (10 von 10 Punkten), Heilmittel bis 125 Prozent der Beihilfehöchstsätze, Hörgeräte bis 2.500 Euro je Ohr, Erstattung über den Höchstsätzen der Gebührenordnung.

  • Höchste Familienfreundlichkeit unserer Auswahl (10 von 10 Punkten) mit 6 Monaten Beitragsbefreiung in der Elternzeit, beitragsfreier Kindernachversicherung und Kinderalleinversicherung ab dem 2. Lebensjahr.

  • Garantierte Pauschalleistung und eine erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung von bis zu 4 Monatsbeiträgen, für Neukunden bereits im ersten Jahr in voller Höhe.

  • Ein-Bettzimmer, Privatarztbehandlung, Telemedizin und digitale Gesundheitsanwendungen zu 100 Prozent, dazu ein weltweiter Auslandsschutz von bis zu 12 Monaten mit Verlängerungsoption.

  • Verlässliche Leistungsregulierung (8 von 10 Punkten) und ein Optionsrecht auf höherwertigen Schutz innerhalb der Tariflinie.

Das sollten Sie wissen

  • !

    Der Tarif wurde zum 1. Juli 2026 neu eingeführt. Für die Beitragsstabilität liegt deshalb noch keine Beitragshistorie vor, eine belastbare Einschätzung geben wir erst, wenn erste Anpassungsdaten vorliegen.

  • !

    Den Beitrag bewerten wir mit 6 von 10 Punkten. Für das sehr hohe Leistungsniveau ist er angemessen, der günstigste Beihilfetarif unserer Auswahl ist er aber nicht.

  • !

    Die Zahnstaffel greift über den Beihilfeergänzungstarif und begrenzt Zahnersatz in den ersten drei Kalenderjahren auf 1.250 bis 5.000 Euro. Wer kurzfristig größeren Zahnersatz plant, sollte das einkalkulieren.

  • !

    Ein vereinfachtes Tarifwechselrecht gibt es nicht, wohl aber ein Optionsrecht auf höherwertigen Schutz innerhalb der Tariflinie. Das gesetzliche Tarifwechselrecht nach § 204 VVG gilt trotzdem.

  • !

    Ein leistungsstarker Tarif lohnt sich nur mit sauberer Annahme. Bei Vorerkrankungen empfehlen wir vor dem Antrag eine anonyme Risikovoranfrage.

Für wen dieser Tarif passt

Geeignet ist der Tarif für Beamtinnen und Beamte, die das höchste Leistungsniveau suchen, Wert auf starke Familienleistungen und eine hohe Beitragsrückerstattung legen und einen etwas höheren Beitrag dafür in Kauf nehmen. Besonders für Familien und für den Einstieg in das Beamtenverhältnis ist er eine der stärksten Optionen unserer Auswahl.

Weniger geeignet ist er, wenn der niedrigste mögliche Beitrag im Vordergrund steht oder wenn Sie für die Auswahl eine bereits belegte, lange Beitragshistorie erwarten. Da der Tarif neu ist, liegt diese Historie noch nicht vor. Für beide Fälle zeigen wir Ihnen in der Beratung passende Alternativen.

Beitragsentwicklung der LKH: Ein Tarif ist nur so gut wie seine Kalkulation. Die Anpassungen der vergangenen Jahre zeigen wir transparent je Jahr und Tarif.

Zur Beitragshistorie →

Häufige Fragen

Warum fehlt die Bewertung der Beitragsstabilität?

Der Tarif wurde zum 1. Juli 2026 neu eingeführt. Für eine belastbare Einschätzung der Beitragsstabilität brauchen wir eine Beitragshistorie, also Daten dazu, wie sich der Beitrag über mehrere Jahre entwickelt. Diese liegt bei einem neuen Tarif noch nicht vor. Wir ergänzen die Bewertung, sobald erste Anpassungsdaten verfügbar sind. Die übrigen vier Kennzahlen haben wir bereits eingeschätzt.

Warum besteht der Schutz aus mehreren Tarifen?

B4530 ist der Ambulanttarif und trägt die ambulanten Leistungen samt Zahnbereich. BK100 hebt den Krankenhausschutz auf Zweibettzimmer und Privatarztbehandlung, BKT auf das Ein-Bettzimmer. Der Beihilfeergänzungstarif BEP schließt Restkosten und den fehlenden Beihilfeanteil. Erst zusammen ergeben die Bausteine den vollen Leistungsumfang, abgestimmt auf Ihren Beihilfeanspruch.

Passt der Tarif zu meinem Beihilfesatz?

Ja. Ein beihilfekonformer Restkostentarif deckt genau den Anteil ab, den die Beihilfe nicht trägt. Die Prozentstufe wird passend zu Ihrem Beihilfesatz gewählt, bei 50 Prozent Beihilfe also die andere Hälfte. Steigt die Beihilfe mit Kindern oder im Ruhestand, passen wir den Tarif an.

Was passiert, wenn die Beiträge steigen?

Beitragsanpassungen gehören zum System der PKV, entscheidend ist ihr langfristiges Maß. Die Anpassungen der LKH je Jahr und Tarif dokumentieren wir in unserer Übersicht der Beitragsanpassungen. Fällt eine Erhöhung deutlich aus, prüfen wir mit Ihnen die Tarifoptimierung.

Wie kommt unsere Bewertung zustande?

Die Kennzahlen stammen aus unserer laufenden Tarifanalyse. Sie beruhen auf dem Tarifwerk, den veröffentlichten Beitragshistorien und unserer Erfahrung mit der Leistungsregulierung aus der Beratungspraxis. Die Bewertung ist unsere fachliche Einschätzung, keine Rangliste eines Testinstituts.

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