Die Punkte abseits der Kernleistungen entscheiden oft über den Alltag, gerade für den Weg nach dem Studium.
Optionsrecht Bei nachgewiesenem Beschäftigungsverhältnis und ohne GKV-Versicherungspflicht Option auf höherwertigen Schutz und ein Krankentagegeld, innerhalb von 3 Monaten nach Ende der Sonderbedingungen
Auslandsschutz Weltweite Behandlung bei vorübergehendem Aufenthalt bis zu 12 Monaten
Auslandsrücktransport Mehrkosten eines medizinisch notwendigen Rücktransports, Überführung oder Beisetzung bis 11.000 Euro
Kur und Reha Kur und Sanatorium werden nicht erstattet, Anschlussheilbehandlung innerhalb von 14 Tagen nach stationärer Akutbehandlung wird ohne Zusage übernommen
Tarifwechsel Kein vereinfachtes Tarifwechselrecht, Beitragsfreistellung ab dem 4. Monat bei Pflegegrad 4 zu 50 und Pflegegrad 5 zu 100 Prozent
Familie Der Tarif kann von Kindern nicht abgeschlossen werden und ist auf Studierende zugeschnitten
Ein Krankentagegeld ist nicht Bestandteil des Tarifs und im Studium in der Regel auch nicht nötig, weil kein Erwerbseinkommen abgesichert werden muss. Für die Zeit danach greift das Optionsrecht auf höherwertigen Schutz mit Krankentagegeld.