Expertentipps

Welcher Abrechnungsweg zahlt und wie Sie eine Behandlungsserie richtig planen.

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Beim Arzt meist ohne Budgetgrenze

Akupunktur durch Ärzte mit entsprechender Zusatzbezeichnung läuft über die Gebührenordnung und den normalen ambulanten Tarif, meist ohne die Jahresgrenzen des Bausteins für Naturheilverfahren. Bei der Terminwahl lohnt deshalb die Frage nach der ärztlichen Qualifikation.

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Serie vorab kalkulieren

Zehn bis fünfzehn Sitzungen zu 30 bis 80 € summieren sich auf mehrere hundert Euro. Wir empfehlen, vor Beginn einer Behandlungsserie die Tarifklausel zu prüfen und bei längeren Serien eine schriftliche Kostenzusage einzuholen.

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GKV-Vergleich kennen

Die gesetzliche Kasse zahlt Akupunktur nur bei chronischen Schmerzen der Lendenwirbelsäule und bei Kniearthrose, nach festen Vorgaben. In der privaten Krankenversicherung hängt die Erstattung am Tarif und an der medizinischen Begründung, nicht an zwei zugelassenen Diagnosen.

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Diagnose dokumentieren lassen

Eine sauber dokumentierte Diagnose, etwa chronische Rückenschmerzen oder Migräne, trägt die medizinische Notwendigkeit. Behandlungen ohne Krankheitsbezug, etwa zur Entspannung, erstattet kein Tarif.

Inhalt
  1. Vergleich
  2. Abrechnungswege
  3. Kosten und Klauseln
  4. Unsere Empfehlung
  5. Anzahl Sitzungen
  6. In der Schwangerschaft
  7. Ohrakupunktur
  8. Arzt oder Heilpraktiker

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Akupunktur im Vergleich: gesetzlich und privat

KriteriumGesetzlich (GKV)Privat (PKV)
Kostenübernahmenur bei chronischen Knie- oder Lendenwirbelsäulen-Schmerzen, sonst Selbstzahlertarifabhängig, viele Tarife erstatten ärztliche Akupunktur deutlich breiter
BehandlungswegVertragsärzte mit Zusatzqualifikation, festes Sitzungskontingentfreie Arztwahl, je nach Tarif auch Heilpraktiker
Umfangbegrenzte Sitzungszahl je anerkannter Indikationnach Tarifbudget für Naturheilverfahren, oft mit Bezug auf das Hufeland-Verzeichnis
AbrechnungSachleistung über die VersichertenkarteRechnung an den Patienten, Erstattung nach Beleg

Akupunktur in der PKV im Detail

Arzt oder Heilpraktiker: welche Abrechnungswege gibt es?

Für die Erstattung der Akupunktur in der privaten Krankenversicherung ist der Behandler die wichtigste Weiche. Ärzte mit der Zusatzbezeichnung Akupunktur rechnen nach der Gebührenordnung für Ärzte ab. Diese Rechnungen laufen über den ambulanten Tarifteil und unterliegen dem GOÄ-Faktor des Tarifs, üblich bis zum 2,3-fachen oder 3,5-fachen Satz. Heilpraktiker rechnen in Anlehnung an ihr Gebührenverzeichnis ab und diese Rechnungen fallen unter den Baustein für Naturheilverfahren mit seinem Jahreshöchstbetrag, häufig 1.000 bis 3.000 € für alle Methoden zusammen.

Praktisch bedeutet das Folgendes. Wer einen Tarif ohne Baustein für Naturheilverfahren hat, kann Akupunktur trotzdem erstattet bekommen, über den ärztlichen Weg. Umgekehrt schmälert jede Heilpraktikersitzung das gemeinsame Jahresbudget, das vielleicht auch für Osteopathie oder Homöopathie gebraucht wird.

Was kostet Akupunktur und welche Klauseln gelten?

Mit 30 bis 80 € je Sitzung gehört die Akupunktur zu den günstigeren Naturheilverfahren, die Serienlänge macht den Betrag. Bei zwölf Sitzungen liegen die Gesamtkosten zwischen 360 und 960 €. Typische Einsatzgebiete sind chronische Rückenschmerzen, Migräne und Spannungskopfschmerzen sowie Gelenkbeschwerden. Die Eignung im Einzelfall beurteilt der Behandler, nicht der Versicherungsratgeber.

Tariflich entscheiden drei Klauseln. Die erste ist die Wissenschaftlichkeits- oder Hufeland-Klausel, die die Methode grundsätzlich zulässt. Dazu kommen der Erstattungsweg samt Faktor oder Budget und eine eventuelle Begrenzung der Sitzungszahl je Behandlungsfall. Tariflich zählt die Akupunktur zu den über den Baustein für Alternativmedizin abgesicherten Naturheilverfahren. Die wissenschaftliche Bewertung der Akupunktur ist je nach Anwendungsgebiet unterschiedlich. Für die Erstattung zählt die Tarifklausel. Alle Beträge sind Richtwerte.

Was empfehlen wir bei regelmäßiger Akupunktur?

Aus der Vertragsbetreuung sehen wir als häufigsten Fehler die stillschweigende Annahme, Akupunktur sei überall gleich versichert. Tatsächlich reicht die Spanne vom Tarif, der ärztliche Akupunktur unbegrenzt erstattet, bis zum Tarif, der sie vollständig ausschließt. Wir empfehlen, vor der ersten Serie den eigenen Erstattungsweg zu klären. Konkret geht es darum, wer behandelt, wonach abgerechnet wird und welcher Topf zahlt.

Wir empfehlen Versicherten mit regelmäßigem Bedarf außerdem, beim nächsten Tarifvergleich auf einen ausdrücklichen Bezug auf Akupunktur oder das Hufeland-Verzeichnis zu achten. Das erspart die Einzelfalldiskussion über die Anerkennung der Methode.

Wie viele Akupunktursitzungen erstattet die PKV?

Eine feste Obergrenze gibt es nur, wenn der Tarif sie nennt. Üblich ist die Erstattung der medizinisch begründeten Serie, oft zehn bis fünfzehn Sitzungen, bei fortbestehender Indikation auch mehr. Beim Heilpraktiker begrenzt zusätzlich das Jahresbudget.

Zahlt die PKV Akupunktur in der Schwangerschaft?

Bei medizinischer Begründung, etwa Schwangerschaftsübelkeit oder geburtsvorbereitender Behandlung, erstatten viele Tarife die ärztliche Akupunktur. Die Klauseln unterscheiden sich. Die Kostenzusage vorab schafft Klarheit.

Wird Ohrakupunktur genauso erstattet wie Körperakupunktur?

Tariflich wird meist nicht nach Technik unterschieden, sondern nach Behandler und Anlass. Entscheidend bleibt die medizinisch notwendige Heilbehandlung. Die Technik wählt der Behandler.

Was kostet Akupunktur beim Arzt im Vergleich zum Heilpraktiker?

Die Spannen überschneiden sich bei 30 bis 80 € je Sitzung. Der Unterschied liegt weniger im Preis als im Abrechnungsweg. Ärztliche Rechnungen laufen nach der Gebührenordnung über den ambulanten Tarif, Heilpraktikerrechnungen über das Budget für Naturheilverfahren.

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