Aus der Vertragsbetreuung sehen wir als häufigsten Fehler die stillschweigende Annahme, Akupunktur sei überall gleich versichert. Tatsächlich reicht die Spanne vom Tarif, der ärztliche Akupunktur unbegrenzt erstattet, bis zum Tarif, der sie vollständig ausschließt. Wir empfehlen, vor der ersten Serie den eigenen Erstattungsweg zu klären. Konkret geht es darum, wer behandelt, wonach abgerechnet wird und welcher Topf zahlt.
Wir empfehlen Versicherten mit regelmäßigem Bedarf außerdem, beim nächsten Tarifvergleich auf einen ausdrücklichen Bezug auf Akupunktur oder das Hufeland-Verzeichnis zu achten. Das erspart die Einzelfalldiskussion über die Anerkennung der Methode.