Expertentipps für Angestellte

Wann wir Angestellten vom Wechsel in die PKV abraten.

01

Ersparnis allein ist kein Wechselgrund

Funktioniert die PKV nur über einen niedrigen Nettobeitrag heute, raten wir ab. Leistung und langfristige Finanzierung müssen die Entscheidung tragen.

02

Elternzeit ohne Zuschuss durchrechnen

Ohne Arbeit entfällt grundsätzlich der Arbeitgeberzuschuss. Dann zahlen Sie den vollen Beitrag, unter Umständen plus einen eigenen Beitrag für das Kind.

PKV in der Elternzeit →
03

Große Familie gegenrechnen

Drei Kinder und ein Ehepartner können in der GKV beitragsfrei familienversichert sein. In der PKV braucht jede Person einen eigenen Vertrag.

PKV für Familien →
04

Rechnungen selbst einreichen

Im Kostenerstattungsprinzip reichen Sie Rechnungen beim Versicherer ein. Apps erleichtern das, Sie bleiben aber stärker eingebunden als in der GKV.

Inhalt
  1. Nettoersparnis als Motiv
  2. Nettobeitrag vollständig
  3. Fehlende Rücklagen
  4. Elternzeit
  5. Stabile Beiträge
  6. Abrechnung
  7. Große Familie
  8. Familie heißt nicht GKV
  9. Fünf Situationen
  10. Auch in schlechten Jahren

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Die private Krankenversicherung lohnt sich für Angestellte aus unserer Sicht nicht, wenn die Entscheidung nur über einen möglichst niedrigen heutigen Nettobeitrag funktioniert. Ein Wechsel betrifft nicht nur den Beitrag im ersten Versicherungsjahr. Familienplanung, Elternzeit, Beitragsanpassungen, Rechnungsabwicklung und die langfristige Finanzierung gehören in dieselbe Entscheidung.

Gerade beim Preis entsteht schnell ein falscher Eindruck. Ein Vergleichsrechner kann einen niedrigen PKV-Beitrag und den Arbeitgeberzuschuss gegenüberstellen. Daraus folgt aber noch nicht die tatsächliche Nettoersparnis, die dauerhaft auf dem Konto bleibt.

Wir beraten deshalb auch gegen einen PKV-Wechsel, wenn die Voraussetzungen nicht passen. Eine gute medizinische Absicherung verliert ihren Wert, wenn sie finanziell nur in einem idealen Lebenslauf funktioniert.

PKV-Welt Kernaussage: Wenn die PKV nur wegen einer hohen erwarteten Bruttoersparnis attraktiv ist, ist das für uns kein ausreichender Wechselgrund.

Fünf Situationen, die gegen einen Wechsel sprechen können

Eine hohe Nettoersparnis ist kein verlässliches Wechselmotiv

Viele Angestellte beginnen den Vergleich mit einer einfachen Rechnung: heutiger GKV-Beitrag gegen den angebotenen PKV-Beitrag. Anschließend wird der Arbeitgeberzuschuss abgezogen. Das Ergebnis sieht häufig nach einer klaren monatlichen Ersparnis aus.

Diese Rechnung erzählt aus unserer Beratungspraxis nur einen Teil der Geschichte. Für den tatsächlichen Nettobeitrag spielen unter anderem der Arbeitgeberzuschuss, die steuerliche Berücksichtigung der Beiträge, Pflegeversicherung, Krankentagegeld, Selbstbehalt und mögliche Beiträge für Familienangehörige eine Rolle. Eine mögliche Beitragsrückerstattung sollte zudem nicht wie ein sicherer monatlicher Rabatt behandelt werden.

Wer deshalb erwartet, eine rechnerische Differenz zwischen GKV und PKV vollständig als zusätzliches Nettoeinkommen behalten zu können, kann enttäuscht werden. Wir rechnen zuerst den tatsächlichen Eigenaufwand und danach die Lebenssituationen, in denen sich dieser Eigenaufwand verändert.

Der Nettobeitrag muss vollständig gerechnet werden

VergleichspunktEinfache VergleichsrechnungUnsere Betrachtung
KrankenversicherungAngebotener PKV-BeitragPKV-Beitrag nach steuerlicher Berücksichtigung
PflegeversicherungTeilweise nur als Gesamtwert sichtbarPrivate Pflegepflichtversicherung wird mitgerechnet
KrankentagegeldKann im Preisvergleich untergehenBedarfsgerechter Schutz wird einbezogen
ArbeitgeberzuschussWird vom Beitrag abgezogenHöchstgrenze und konkrete Zuschussfähigkeit werden geprüft
SteuerOft pauschalisiertPersönliche steuerliche Wirkung wird nicht als sichere Pauschalersparnis verkauft
SelbstbehaltWirkt nicht immer im MonatsbeitragMöglicher Eigenaufwand wird separat betrachtet
FamilieAktueller SinglebeitragMögliche Beiträge für Partner und Kinder werden mitgedacht

Ein niedriger Beitrag kann trotzdem ein Vorteil sein. Er sollte aber nicht die Voraussetzung dafür sein, dass die gesamte Entscheidung aufgeht. Wer ausschließlich wegen der monatlichen Ersparnis wechseln möchte, sollte die GKV als Alternative ernsthaft behalten.

Fehlende Rücklagen können gegen die PKV sprechen

Ein Angestellter hat während eines normalen Beschäftigungsverhältnisses einen Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung. Dieser Zuschuss kann in Lebensphasen ohne laufendes Arbeitsentgelt wegfallen. Genau dann wird sichtbar, ob die PKV auch ohne die normale Gehaltssituation finanziell funktioniert.

Während der Elternzeit muss der PKV-Beitrag grundsätzlich weitergezahlt werden, soweit der konkrete Tarif keine abweichende Regelung vorsieht. Der PKV-Verband weist zudem darauf hin, dass privat versicherte Arbeitnehmer ohne Arbeit während der Elternzeit grundsätzlich keinen Arbeitgeberzuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung erhalten.

Das bedeutet: Aus einem bisherigen Arbeitnehmeranteil kann vorübergehend der vollständige Versicherungsbeitrag werden. Kommt ein privat zu versicherndes Kind hinzu, kann zusätzlich ein eigener Beitrag für das Kind entstehen. Wer dafür keine ausreichenden Rücklagen oder laufenden Einnahmen hat, sollte diesen Punkt vor dem Wechsel klären.

Elternzeit verändert die PKV-Rechnung deutlich

PositionVor der ElternzeitWährend einer Elternzeit ohne Arbeit
Eigener PKV-BeitragArbeitnehmeranteil ist zu zahlenArbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil ist zu zahlen
ArbeitgeberzuschussVorhanden innerhalb der gesetzlichen GrenzenGrundsätzlich kein Zuschuss ohne Arbeit
Eigener ZahlbetragBeitrag abzüglich ArbeitgeberzuschussVoller Beitrag, soweit der Tarif keine Beitragsbefreiung vorsieht
KindNoch kein eigener BeitragJe nach Versicherungskonstellation kann ein eigener PKV-Beitrag hinzukommen
LiquiditätRegelmäßiges ArbeitseinkommenGeringeres oder fehlendes Arbeitseinkommen möglich

Einige Tarife sehen eine zeitlich begrenzte Beitragsbefreiung während Elternzeit oder Elterngeldbezug vor. Ob diese Leistung vorhanden ist, wie lange sie gilt und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, richtet sich nach den konkreten Tarifbedingungen. Wir behandeln eine solche Leistung deshalb nicht als allgemeinen PKV-Standard.

Praxisfrage vor dem Wechsel: Können Sie Ihren vollständigen PKV-Beitrag für mehrere Monate selbst tragen, wenn der Arbeitgeberzuschuss vorübergehend entfällt?

Wer stabile Beiträge erwartet, sollte einen Wechsel überdenken

PKV-Beiträge können steigen. Wer seinen Wechsel nur unter der Annahme plant, dass der heutige Beitrag langfristig nahezu unverändert bleibt, plant mit einer falschen Voraussetzung.

Der PKV-Verband nennt steigende Versicherungsleistungen und Veränderungen der Lebenserwartung als mögliche Ursachen für Beitragsanpassungen. Alterungsrückstellungen dienen dazu, die mit dem Alter steigenden Gesundheitsausgaben vorzufinanzieren, verhindern aber keine Anpassungen, wenn sich die zugrunde liegenden Kosten dauerhaft verändern.

Wir halten deshalb wenig von einer Beratung, die den heutigen PKV-Beitrag einfach bis zur Rente fortschreibt. Die Frage ist nicht, ob ein Tarif niemals angepasst wird. Die Frage ist, ob der Kunde auch mit steigenden Beiträgen langfristig finanziell umgehen kann.

Eine möglichst unkomplizierte Abrechnung spricht eher für die GKV

Wer mit Arztrechnungen, Erstattungsanträgen und möglichen Rückfragen möglichst wenig zu tun haben möchte, muss das Kostenerstattungsprinzip der PKV kennen. Privatversicherte zahlen die Behandlungskosten in der Regel zunächst selbst und leiten die Rechnung anschließend zur Erstattung an den Versicherer weiter. Sie können eine Arztrechnung zunächst bei Ihrer privaten Krankenversicherung einreichen und den Arzt erst nach Eingang der Erstattung bezahlen.

Wichtig ist jedoch: Gegenüber dem Arzt bleiben Sie unabhängig von der Erstattung durch Ihre Krankenversicherung selbst zur fristgerechten Zahlung verpflichtet. Ob Sie die Erstattung zunächst abwarten können, hängt daher immer vom jeweiligen Zahlungsziel der Rechnung und von der Bearbeitungsdauer des Versicherers ab.

Die häufige Aussage, dass Privatversicherte grundsätzlich in Vorleistung treten müssen, ist daher so pauschal nicht richtig. Eine Vorleistung ist häufig vermeidbar, sofern die Rechnung rechtzeitig beim Versicherer eingereicht wird und die Erstattung innerhalb der Zahlungsfrist erfolgt.

Im stationären Bereich werden bestimmte Kosten zudem direkt zwischen Krankenhaus und privater Krankenversicherung abgerechnet. Auch hier hängt die konkrete Abwicklung jedoch vom Krankenhaus, dem Versicherer und dem jeweiligen Leistungsbereich ab.

Viele Versicherer haben diesen Prozess inzwischen stark digitalisiert. Rechnungen lassen sich per App einreichen, und die digitale Patientenrechnung soll den Ablauf weiter vereinfachen. Trotzdem bleibt der Versicherte stärker in die Abrechnung eingebunden als beim üblichen Sachleistungsprinzip der GKV.

Das hat auch eine positive Seite. Privatversicherte sehen, welche Leistungen abgerechnet wurden, und können Rechnungen kontrollieren. Wer genau diese Beschäftigung mit Rechnungen vermeiden möchte, sollte den organisatorischen Unterschied trotzdem nicht kleinreden.

Drei Kinder und ein Ehepartner können die GKV finanziell attraktiver machen

Eine große Familie verändert den Kostenvergleich erheblich. In der PKV benötigt jede privat versicherte Person einen eigenen Versicherungsschutz mit eigenem Beitrag. In der GKV können Ehepartner und Kinder unter den Voraussetzungen des § 10 SGB V familienversichert sein.

Wer drei Kinder und einen Ehepartner beitragsfrei in der GKV familienversichern könnte und gleichzeitig möglichst wenig für die gesamte Familie zahlen möchte, hat deshalb einen starken finanziellen Grund, die GKV genau gegenzurechnen. Vier zusätzliche PKV-Verträge können eine anfängliche Beitragsersparnis des angestellten Hauptverdieners schnell verändern.

Die Familienversicherung ist allerdings an gesetzliche Voraussetzungen gebunden. § 10 Abs. 3 SGB V schließt die Familienversicherung von Kindern in bestimmten Konstellationen aus, wenn der mit den Kindern verwandte Ehepartner nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist, dessen Einkommen die dort genannten Grenzen überschreitet und regelmäßig höher ist als das Einkommen des GKV-Mitglieds.

Familie bedeutet deshalb nicht automatisch GKV

Die Anzahl der Kinder allein entscheidet nicht über das passende System. Relevant sind der Versicherungsstatus beider Eltern, deren Einkommen, die gewünschte medizinische Absicherung und die Frage, welche Familienmitglieder überhaupt die Voraussetzungen der gesetzlichen Familienversicherung erfüllen.

Für den hier betrachteten Fall ist die Zielsetzung entscheidend: Drei Kinder, ein mitzuversichernder Ehepartner und gleichzeitig eine möglichst hohe finanzielle Ersparnis sprechen gegen eine vorschnelle PKV-Entscheidung. Dann muss die Gesamtrechnung für die Familie vor der Tarifauswahl stehen.

Wer dagegen bewusst höhere Beiträge für einen bestimmten privaten Versicherungsschutz akzeptiert, bewertet dieselbe Familienkonstellation anders. Die Entscheidung lässt sich deshalb nicht auf die Zahl der Kinder reduzieren.

Fünf Situationen, in denen wir vom PKV-Wechsel abraten würden

SituationWarum sie gegen einen Wechsel sprechen kann
Hohe erwartete NettoersparnisDie tatsächliche Ersparnis kann nach Arbeitgeberzuschuss, Steuer, Pflege, Krankentagegeld, Selbstbehalt und Familienkosten niedriger ausfallen als erwartet.
Zu geringe finanzielle RücklagenPhasen ohne Arbeitgeberzuschuss, etwa Elternzeit, können den eigenen Zahlbetrag deutlich erhöhen.
Erwartung dauerhaft stabiler BeiträgeBeitragsanpassungen gehören zu beiden Krankenversicherungssystemen. In der PKV können dauerhaft veränderte Leistungsausgaben eine Neukalkulation auslösen.
Wunsch nach möglichst wenig RechnungsabwicklungDas Kostenerstattungsprinzip bindet Privatversicherte stärker in Rechnungen und Erstattung ein.
Große Familie mit SparzielMehrere eigene PKV-Beiträge können gegenüber einer möglichen beitragsfreien GKV-Familienversicherung finanziell nachteilig sein.

Die PKV sollte auch in schlechten Jahren funktionieren

Wir halten einen PKV-Wechsel für tragfähig, wenn die Entscheidung auch dann noch funktioniert, wenn nicht alles nach Plan läuft. Dazu gehören Beitragsanpassungen, eine Elternzeit, ein zusätzlich zu versicherndes Kind oder eine Phase mit geringerem Einkommen.

Wer dagegen nur wechseln möchte, weil ein Rechner heute eine hohe Ersparnis ausweist, setzt den falschen Schwerpunkt. Medizinische Leistungen, langfristige Finanzierbarkeit und die persönliche Lebensplanung sollten die Entscheidung tragen.

Eine Beratung darf deshalb auch mit dem Ergebnis enden, in der GKV zu bleiben. Für manche Angestellte ist genau das die finanziell und organisatorisch passendere Entscheidung.

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