Fünf Jahre kosten 73,14 Euro im Monat
Im gleichen Tarif steigt der Gesamtbeitrag 2026 von 700,51 Euro bei Eintritt mit 35 auf 773,65 Euro bei Eintritt mit 40.
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Wie läuft die Beratung ab? →Mit 35 oder 40 ist es für einen Angestellten nicht automatisch zu spät für die private Krankenversicherung. Der Wechsel muss aber anders bewertet werden als mit 25 oder 30. Das höhere Eintrittsalter führt bei gleichem Tarif zu einem höheren Beitrag, weil weniger Zeit für den Aufbau der Alterungsrückstellungen bleibt, wie der PKV-Verband zur Beitragskalkulation erläutert.
Wie groß der Unterschied sein kann, zeigt eine konkrete PKV-Welt Praxisberechnung. Im gleichen Tarif kostet der Versicherungsschutz beim Eintritt mit 35 Jahren 700,51 Euro monatlich. Beim Eintritt mit 40 Jahren sind es 773,65 Euro. Der Unterschied beträgt 73,14 Euro pro Monat.
Fünf Jahre wirken sich außerdem auf eine zusätzliche Beitragsentlastung für das Rentenalter aus. Für eine Entlastung von 300 Euro ab Alter 67 beträgt der Beitrag in unserer Berechnung 87,90 Euro beim Eintritt mit 35 und 105,00 Euro beim Eintritt mit 40. Der spätere Einstieg muss dieselbe spätere Entlastung in kürzerer Zeit finanzieren.
Unsere Einschätzung: Mit 40 kann die PKV weiterhin sinnvoll sein. Der Beitrag, die Gesundheitsprüfung, die Altersvorsorge und die verbleibende Flexibilität bis 55 müssen dann genauer geprüft werden.
Für unseren Vergleich verwenden wir denselben Tarif und denselben Leistungsumfang. Grundlage sind zwei PKV-Welt Angebotsberechnungen für den ARAG Tarif ME0 mit privater Pflegepflichtversicherung, Krankentagegeld KTV42/170 und gesetzlichem Zuschlag. Risikozuschläge sind in den gezeigten Berechnungen nicht enthalten.
| Beitrag 2026 | Eintritt mit 35 | Eintritt mit 40 | Unterschied |
|---|---|---|---|
| Krankenversicherung ME0 | 516,97 € | 565,99 € | 49,02 € |
| Pflegepflichtversicherung | 69,11 € | 78,81 € | 9,70 € |
| Krankentagegeld KTV42/170 | 62,73 € | 72,25 € | 9,52 € |
| Gesetzlicher Zuschlag | 51,70 € | 56,60 € | 4,90 € |
| Gesamtbeitrag | 700,51 € | 773,65 € | 73,14 € |
Der 40-jährige Angestellte zahlt in diesem konkreten Beispiel 73,14 Euro monatlich mehr. Gegenüber 700,51 Euro entspricht das einem Mehrbeitrag von 10,44 Prozent. Diese Zahl gilt für die beiden vorliegenden Berechnungen und lässt sich nicht pauschal auf andere Tarife oder Versicherer übertragen.
Der Vergleich zeigt trotzdem den Mechanismus sehr gut. Bei identischem Tarif verändert allein ein späterer Versicherungsbeginn die Kalkulation. Der PKV-Verband nennt das Alter bei Versicherungsbeginn ausdrücklich als einen Faktor der Beitragsberechnung.
Private Krankenversicherer kalkulieren Alterungsrückstellungen, weil die durchschnittlichen Gesundheitsausgaben mit zunehmendem Alter steigen. Nach Darstellung des PKV-Verbands liegt der kalkulierte Beitrag in jüngeren Jahren oberhalb der durchschnittlich erwarteten Ausgaben, während die Differenz verzinslich in die Alterungsrückstellungen fließt.
Bei einem späteren Versicherungsbeginn bleibt weniger Zeit für diesen Aufbau. Der PKV-Verband formuliert deshalb ausdrücklich, dass bei einem späteren Wechsel die monatlichen Zuführungen zu den Alterungsrückstellungen höher sein müssen und daraus ein höherer Beitrag folgt.
Bis zum Alter 67 hat ein 35-Jähriger rechnerisch 32 Jahre, ein 40-Jähriger noch 27 Jahre. Das bedeutet nicht, dass der 40-Jährige fünf Jahre fehlende Alterungsrückstellungen auf einmal nachzahlen muss. Sein Vertrag wird von Beginn an auf Basis des höheren Eintrittsalters kalkuliert.
Aus dem höheren Eintrittsbeitrag darf nicht abgeleitet werden, dass ein Wechsel mit 40 zwangsläufig zu unbezahlbaren Beiträgen im Rentenalter führt. Der höhere Beitrag berücksichtigt bereits, dass die Alterungsrückstellungen über eine kürzere Versicherungsdauer aufgebaut werden.
Der PKV-Verband erklärt außerdem, dass die individuelle Alterung selbst nicht zu einer Beitragserhöhung führen darf. Beitragsanpassungen können dagegen erforderlich werden, wenn sich kalkulationsrelevante Größen wie Versicherungsleistungen oder Lebenserwartung verändern.
Für die Entscheidung mit 40 ist deshalb nicht nur der heutige Beitrag relevant. Wir prüfen, ob der Tarif auch bei einer langfristigen Beitragsentwicklung finanziell zum Einkommen, zur Altersvorsorge und zur geplanten Lebenssituation passt.
Der Unterschied des Eintrittsalters zeigt sich besonders deutlich bei einem zusätzlichen Beitragsentlastungstarif. Dabei wird heute ein Zusatzbeitrag gezahlt, um den Krankenversicherungsbeitrag ab einem vereinbarten Alter um einen festgelegten Betrag zu reduzieren. Der PKV-Verband beschreibt diese Tarife als zusätzliche Möglichkeit zur Beitragsentlastung im Alter.
In unserer Praxisberechnung soll der PKV-Beitrag ab Alter 67 um 300 Euro monatlich reduziert werden. Der 35-Jährige zahlt dafür 87,90 Euro monatlich. Beim 40-Jährigen kostet dieselbe Entlastung 105,00 Euro.
| Beitragsentlastung ab 67 | Eintritt mit 35 | Eintritt mit 40 |
|---|---|---|
| Gewünschte Entlastung | 300,00 € monatlich | 300,00 € monatlich |
| Beitrag für den Entlastungstarif | 87,90 € monatlich | 105,00 € monatlich |
| Finanzierungszeit bis 67 | 32 Jahre | 27 Jahre |
| Mehrbeitrag des 40-Jährigen | 17,10 € monatlich | |
| Prozentualer Mehrbeitrag | 19,45 % |
Für dieselbe Entlastung zahlt der 40-Jährige in dieser Berechnung 17,10 Euro beziehungsweise 19,45 Prozent mehr. Der wesentliche Grund ist die um fünf Jahre kürzere Finanzierungszeit bis zum Alter 67.
Bei Angestellten kann der Beitrag zu einem Beitragsentlastungstarif innerhalb der gesetzlichen Grenzen arbeitgeberzuschussfähig sein. Steht ausreichend Arbeitgeberzuschuss zur Verfügung und wird der Beitrag hälftig bezuschusst, verbleiben aus 87,90 Euro zunächst 43,95 Euro und aus 105,00 Euro 52,50 Euro beim Arbeitnehmer. Ob der volle hälftige Zuschuss tatsächlich verfügbar ist, muss anhand des gesamten PKV-Beitrags und des jeweils geltenden Höchstzuschusses geprüft werden.
Die steuerliche Wirkung kommt zusätzlich hinzu und hängt von den persönlichen Verhältnissen sowie dem steuerlich berücksichtigungsfähigen Beitragsanteil ab. Wir rechnen deshalb nicht mit einer pauschalen Nettoersparnis.
Das Eintrittsalter ist nur ein Teil der Entscheidung. Der Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss beeinflusst ebenfalls, ob ein Versicherer den Antrag normal annimmt, einen Risikozuschlag verlangt oder den Antrag ablehnt.
Fünf zusätzliche Lebensjahre können mehr Arztkontakte, Diagnosen oder Behandlungen bedeuten. Das muss bei einer konkreten Person nicht so sein. Für uns ist es trotzdem ein Grund, die Gesundheitshistorie vor einem späteren Wechsel besonders sauber aufzuarbeiten.
Ein Wechsel sollte deshalb nicht allein aufgeschoben werden, weil man auf einen vermeintlich besseren Zeitpunkt wartet. Wenn die PKV fachlich passt, kann ein früherer Eintritt bei unverändertem Leistungsumfang beim Beitrag und bei der Gesundheitsprüfung Vorteile haben.
Mit 40 bleiben noch 15 Jahre bis zum Alter 55. Diese Grenze ist für eine spätere Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung relevant, weil § 6 Abs. 3a SGB V die Versicherungspflicht nach Vollendung des 55. Lebensjahres unter bestimmten Voraussetzungen ausschließt.
Die Aussage, eine Rückkehr in die GKV sei ab 55 ausnahmslos unmöglich, wäre jedoch falsch.
Für einen 40-jährigen Angestellten ist die 55 trotzdem näher als für einen 35-Jährigen. Wer sich die Möglichkeit eines späteren Systemwechsels offenhalten möchte, sollte diesen Punkt vor dem PKV-Wechsel verstehen und nicht erst Jahre später prüfen.
| Punkt | Eintritt mit 35 | Eintritt mit 40 |
|---|---|---|
| PKV-Gesamtbeitrag im Praxisbeispiel 2026 | 700,51 € | 773,65 € |
| Zeit bis Alter 67 | 32 Jahre | 27 Jahre |
| Beitrag für 300 € Entlastung ab 67 | 87,90 € | 105,00 € |
| Zeit bis Alter 55 | 20 Jahre | 15 Jahre |
| Gesundheitsprüfung | Gesundheitszustand mit 35 maßgeblich | Gesundheitszustand mit 40 maßgeblich |
| Alterungsrückstellungen | Längere Aufbauphase | Kürzere Aufbauphase und höhere monatliche Zuführung |
Mit 40 schauen wir stärker auf die langfristige Finanzierung als bei einem sehr frühen Einstieg. Ein heutiger Beitragsvorteil allein reicht für die Entscheidung nicht aus. Wir rechnen den Beitrag inklusive Pflegeversicherung, Krankentagegeld und einer möglichen zusätzlichen Beitragsentlastung.
Ebenso relevant sind Familienplanung, Gesundheitszustand und die Frage, wie wahrscheinlich ein späterer Wechsel zurück in die GKV tatsächlich ist. Wer bereits heute weiß, dass er nur wenige Jahre privat versichert sein möchte, hat eine andere Ausgangslage als jemand, der die PKV dauerhaft als sein Krankenversicherungssystem plant.
Der Wechsel mit 40 kann deshalb weiterhin passen. Er sollte aber eine bewusste langfristige Entscheidung sein und nicht mit dem Argument verkauft werden, fünf Jahre Altersunterschied spielten bei der PKV kaum eine Rolle.
Praxisbeispiel 2026: Fünf Jahre späterer Eintritt erhöhen den Gesamtbeitrag im gleichen Tarif von 700,51 Euro auf 773,65 Euro. Für dieselbe Entlastung von 300 Euro ab 67 steigt der Zusatzbeitrag von 87,90 Euro auf 105,00 Euro.
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