Bundeskanzler Friedrich Merz hat am 21. September 2026 auf einer Pressekonferenz zu den Landtagswahlen in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern das Verhältnis von gesetzlicher und privater Krankenversicherung öffentlich zur Diskussion gestellt. Seither kursiert die Frage, ob die private Krankenversicherung vor dem Aus steht. Dieser Beitrag ordnet ein, was Merz konkret gesagt hat, welche Richtungen politisch und rechtlich überhaupt möglich sind und was das für bestehende PKV-Verträge bedeuten würde.
Merz’ Aussagen im Wortlaut
Merz benannte ein Gerechtigkeitsproblem: „Wenn sich in der Bevölkerung der Eindruck verfestigt, dass diejenigen, die privat versichert sind, sofort jede Leistung bekommen, und diejenigen, die gesetzlich versichert sind, Wochen und Monate darauf warten müssen, dann ist das ein Gerechtigkeitsproblem.” Konkret wurde er bei einem zweiten Satz: „Wir haben vereinbart, dass wir die Regelungen in der gesetzlichen Krankenversicherung auf die private Krankenversicherung übertragen.” Das sei bislang nicht umgesetzt, „das werden wir jetzt nachholen.”
Diese Vereinbarung ist kein neuer Vorstoß, sondern steht bereits im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD als Verpflichtung zur wirkungsgleichen Übertragung von GKV-Regelungen auf die PKV, vor allem bei Terminvergabe und Zugang zu Leistungen. Merz kündigte also an, einen bereits vereinbarten Punkt endlich zu bearbeiten, kein neues Abschaffungsprojekt.
Eine Abschaffung der PKV hat Merz zu keinem Zeitpunkt gefordert. Er benannte, dass die Debatte geführt werden müsse: „Es gibt gute Gründe für beide Systeme. Aber wenn die Bevölkerung das als ein so massives Problem ansieht, dann müssen wir daran etwas ändern.” Noch am selben Abend stellte ein Sprecher des Bundeskanzleramts klar, Merz habe „das System der Krankenversicherung nicht infrage gestellt.” Das ist ein Widerspruch zur eigenen Wortwahl und erklärt, warum ein Teil der Berichterstattung von Verwirrung statt von Klarheit spricht.
Bemerkenswert ist der Kontrast zu Merz’ eigener Position aus dem Juli 2025. Damals lehnte er in der ARD-Sendung „Bericht aus Berlin” eine Bürgerversicherung ausdrücklich ab und bescheinigte der PKV, sie trage „überproportional zur Stabilität des Systems” bei. Von dieser Einschätzung ist er am 21. September 2026 nicht ausdrücklich abgerückt, er hat sie nur nicht wiederholt.
Reaktionen im Überblick
Der PKV-Verband reagierte scharf. Verbandsdirektor Florian Reuther erinnerte Merz an das eigene Parteiprogramm: „Schlechte Wahlergebnisse in den Bundesländern dürfen für die Union kein Anlass sein, jahrzehntelange Parteipositionen über Bord zu werfen.” Der Verband betont zudem, dass Wartezeitenprobleme strukturell im GKV-System liegen, nicht in der PKV.
Aus SPD-nahen Kreisen wird die Aussage naturgemäß als Öffnung in Richtung einer umfassenderen Reform gelesen, so überschreibt die SPD-Fraktion NRW ihre Reaktion mit „Bundeskanzler Merz öffnet die Tür zur Bürgerversicherung.” Der Tagesspiegel ordnet die Aussage als überraschenden Schritt nach den Wahlniederlagen ein, bei dem das Bundeskanzleramt noch am selben Abend versuchte zu relativieren. Ein konkretes Reformmodell hat Merz bislang nicht vorgelegt.
Vier Richtungen, die jetzt diskutiert werden, und was sie für Ihren Vertrag bedeuten würden
Die öffentliche Debatte vermischt aktuell vier Reformansätze, die politisch und rechtlich sehr unterschiedlich weit gehen. Wichtig für die Einordnung: Je weiter eine Richtung geht, desto höher die verfassungsrechtliche Hürde, und desto unwahrscheinlicher eine kurzfristige Umsetzung.
| Richtung | Was sich konkret ändert | Auswirkung auf bestehende PKV-Verträge | Stand |
|---|---|---|---|
| Wirkungsgleiche Regelübertragung | Prozessregeln wie Terminvergabe und Zugangssteuerung, nicht der Leistungskatalog | Kein Effekt auf Leistung oder Beitrag | Von Merz am 21.09.2026 angekündigt, bereits im Koalitionsvertrag vereinbart |
| GOÄ-Reform (Ärzte-Honorarordnung) | Neu kalkulierte Arzthonorare für Privatpatienten, vom Ärztetag im Mai 2025 mit deutlicher Mehrheit beschlossen | Mittelbar: kann künftige Beitragskalkulationen beeinflussen, ändert nichts an bereits gebildeten Alterungsrückstellungen | Umsetzung für 2026 angekündigt, unabhängig von Merz’ Aussage vom 21.09.2026 |
| PKV-Vollversicherung für Neukunden geschlossen | Nur künftige Kunden betroffen, kein Zugriff auf laufende Verträge | Bestand unverändert, keine Erstattung nötig, da kein Eingriff in bestehende Verträge | Politisch diskutiertes Modell, nicht angekündigt |
| Vollständige Bürgerversicherung mit Zwangsintegration | PKV-Vollversicherung würde entfallen | Nur mit Übertragung der Alterungsrückstellungen denkbar, verfassungsrechtlich der am stärksten umstrittene Weg | Nicht angekündigt, in keinem aktuellen Regierungsdokument vorgesehen |
Merz’ Ankündigung vom 21. September 2026 bewegt sich ausschließlich auf der ersten Stufe.
Weniger Leistung, mehr Geld zurück? Die Anwaltslogik dahinter
Die naheliegende Sorge: Wenn GKV-Regeln auf die PKV übertragen werden, sinkt dann die Leistung, und bekommt man dafür Geld zurück? Nach allem, was aktuell vorliegt, stellt sich diese Frage so nicht.
Erstens betrifft die angekündigte Übertragung Verfahrensregeln, keinen Leistungskatalog. Terminvergabe und Zugangssteuerung sind etwas anderes als der vertraglich vereinbarte Leistungsumfang eines PKV-Tarifs.
Zweitens ist der Leistungsumfang bestehender PKV-Verträge zivilrechtlich fixiert. Ein PKV-Vertrag ist ein Dauerschuldverhältnis nach dem Versicherungsvertragsgesetz, dessen Leistungsversprechen der Gesetzgeber nicht rückwirkend einseitig kürzen kann, ohne in durch Artikel 14 Grundgesetz geschützte Ansprüche einzugreifen. Die bereits gebildeten Alterungsrückstellungen der Versicherten gelten in der rechtswissenschaftlichen Bewertung als eigentumsähnlich geschützte Position. Ein Szenario „weniger Leistung, gleicher Beitrag, keine Kompensation” wäre für einen Gesetzgeber der rechtlich am schwersten zu verteidigende Weg und stünde im Widerspruch zum Vertrauensschutzprinzip aus Artikel 20 Grundgesetz.
Drittens gibt es dafür bereits ein Präzedenzmodell, das zeigt, wie ein Gesetzgeber GKV-Regeln formal in die PKV überträgt, ohne bestehende Verträge zu kürzen: den Basistarif nach § 152 Versicherungsaufsichtsgesetz. Seit 2009 muss jeder PKV-Anbieter einen Tarif anbieten, dessen Leistungen dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen und sich automatisch mitändern, wenn sich der GKV-Katalog ändert, bei einem gesetzlich gedeckelten Höchstbeitrag. Das ist im Kern bereits eine wirkungsgleiche Regelübertragung, nur begrenzt auf einen einzelnen, freiwillig wählbaren Tarif statt auf die gesamte PKV.
Sollte die Politik irgendwann tatsächlich über eine echte Leistungskürzung in bestehenden Verträgen nachdenken, wäre nach überwiegender rechtswissenschaftlicher Einschätzung eher ein Kompensationsmechanismus zu erwarten, etwa eine Übertragung von Rückstellungswerten analog zum bestehenden Übertragungswert bei einem Tarifwechsel nach § 204 VVG, als eine ersatzlose Kürzung. Verfassungsrechtler sind sich allerdings selbst darüber nicht einig, wie weit der Gesetzgeber überhaupt gehen dürfte: Prof. Dr. Helge Sodan hält eine Pflichtversicherung für alle Bürger für verfassungswidrig, sie verletze die allgemeine Handlungsfreiheit und die Berufsfreiheit der privaten Versicherer, während Prof. Dr. Karl-Jürgen Bieback eine sorgfältig ausgestaltete Überführung der Alterungsrückstellungen in ein erweitertes öffentliches System für verfassungsrechtlich möglich hält. Beide Gutachten entstanden beim Wissenschaftlichen Dienst des Bundestags zur älteren Bürgerversicherungsdebatte, die zugrunde liegenden Verfassungsfragen sind aber dieselben.
Für Privatversicherte: Grund zur Sorge oder nicht?
Nach aktuellem Stand nicht. Ein Bestandsschutz für bestehende PKV-Verträge gilt in praktisch jedem ernsthaft diskutierten Modell als gesetzt, eine rückwirkende Zwangsüberführung oder Leistungskürzung wäre verfassungsrechtlich der am schwersten zu verteidigende Schritt und ist in keiner der aktuellen Wortmeldungen überhaupt vorgeschlagen worden. Was tatsächlich ansteht, ist die im Koalitionsvertrag vereinbarte Angleichung einzelner Verfahrensregeln. Das betrifft Praxisabläufe, nicht den Bestand Ihres Vertrags.
Wer aktuell über einen Wechsel in die PKV nachdenkt, sollte die Debatte weiter beobachten, aber nicht überstürzt entscheiden. Ein konkretes Gesetz liegt nicht vor, ein Zeitplan wurde nicht genannt.
Unsere Einschätzung
Die Aufregung um Merz’ Aussage sagt mehr über die politische Lage nach den Landtagswahlen aus als über ein konkretes Reformvorhaben. Ob und wie die im Koalitionsvertrag vereinbarte Regelangleichung am Ende aussieht, lässt sich heute nicht seriös vorhersagen, das wäre reine Spekulation. Was sich aber belastbar sagen lässt: Eine Abschaffung der PKV stand zu keinem Zeitpunkt zur Debatte, weder in Merz’ eigenen Worten noch in dem, was rechtlich kurzfristig durchsetzbar wäre. Bestandskunden sind der Teil des Systems, der am besten geschützt ist, das gilt unabhängig davon, wie die politische Debatte weitergeht.
