Tim Bökemeier, Versicherungsexperte

Das Bundeskabinett hat am 30. September 2026 das Pflegeneuordnungsgesetz beschlossen. Vorausgegangen war ein Streit in der Koalition, die SPD hatte zwischenzeitlich mit einer Blockade gedroht. Ohne Reform fehlen der sozialen Pflegeversicherung 2027 nach Angaben von Gesundheitsminister Carsten Linnemann rund 8 Milliarden Euro, 2028 bereits 15 Milliarden Euro. Der Entwurf soll die Kassen im kommenden Jahr um 6,25 Milliarden Euro entlasten.

Für Privatversicherte ist vor allem wichtig, was nicht im Entwurf steht: ein Finanzausgleich zwischen sozialer und privater Pflegeversicherung. Über diesen sogenannten Pflege-Soli hatten wir im September berichtet. Bundestag und Bundesrat müssen noch beraten.

Was der Entwurf für gesetzlich Versicherte ändert

MaßnahmeAb wannWas sich ändert
Allgemeiner Beitragssatz2027bleibt bei 3,6 %
Zuschlag für Kinderlose01.01.2027steigt von 0,6 auf 0,9 Prozentpunkte, Gesamtbeitrag Kinderloser von 4,2 % auf 4,5 %
Beitragsbemessungsgrenze01.01.2027steigt um 300 € im Monat über die Lohnentwicklung hinaus, auf 6.375 €
Zuschlag für mitversicherte Ehepartner01.01.2028neuer Zuschlag von 0,52 %, mit Ausnahmen für Eltern behinderter Kinder und pflegende Angehörige

Der höhere Kinderlosenzuschlag ist die größte Einnahmequelle des Gesetzes. Nach Rechnung des Gesundheitsministeriums bringt er 3,3 Milliarden Euro im Jahr. Für Kinderlose mit einem Einkommen über der Grenze steigt der Pflegebeitrag damit von 244,13 Euro im Monat (2026) auf 286,88 Euro (2027), ein Plus von 42,75 Euro. Den Zuschlag tragen Angestellte allein, der Arbeitgeber zahlt ihn nicht mit.

Auf der Leistungsseite werden die Hürden für einen Pflegegrad höher, für die Einstufung sind künftig mehr Punkte nötig. Mehrere Leistungen der häuslichen Pflege werden zu Budgets zusammengefasst.

Der Finanzausgleich ist vertagt, nicht beerdigt

Die SPD hatte im September gefordert, Privatversicherte an der Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung zu beteiligen. Zwei Instrumente standen im Raum: ein Finanzausgleich zwischen beiden Systemen und die Übertragung von Alterungsrückstellungen aus der privaten in die soziale Pflegeversicherung. Der PKV-Verband hält beides für verfassungswidrig. Nach seiner Rechnung brächte ein Ausgleich von 2 Milliarden Euro gesetzlich Versicherten höchstens 1,40 Euro im Monat, nach Abzug des Arbeitgeberanteils 70 Cent.

Im Kabinettsentwurf steht keines der beiden Instrumente. Die Forderung ist aber nicht zurückgezogen. Sie geht zusammen mit der Frage nach einer Deckelung der Eigenanteile im Pflegeheim an eine Pflegekommission. Deren Vorschläge sollen bis Ende Januar 2027 vorliegen, eine größere Strukturreform ist für den 1. Juli 2027 angepeilt. Der PKV-Verband begrüßt den Entwurf und fordert, ihn im parlamentarischen Verfahren nicht aufzuweichen.

Was das für Privatversicherte bedeutet

Ihr Beitrag zur privaten Pflegepflichtversicherung hängt nicht vom Einkommen ab. Kinderlosenzuschlag, höhere Beitragsbemessungsgrenze und Ehepartner-Zuschlag treffen deshalb nur gesetzlich Versicherte.

Die Leistungsseite betrifft Sie dagegen direkt. Nach § 23 SGB XI muss die private Pflegepflichtversicherung Leistungen bieten, die denen der sozialen Pflegeversicherung gleichwertig sind. Werden die Schwellen für einen Pflegegrad angehoben, gilt das auch für Privatversicherte. Wer im Pflegefall mehr als die gesetzliche Grundabsicherung haben will, braucht ein zusätzliches Pflegetagegeld. Die Reform macht diese Lücke eher größer als kleiner.

Was das für die Entscheidung zwischen GKV und PKV heißt

Zwei Punkte verschieben die Rechnung zugunsten der PKV, beide treffen gesetzlich Versicherte mit gutem Einkommen. Der Pflegebeitrag Kinderloser steigt 2027 um rund 18 Prozent, weil Zuschlag und Beitragsbemessungsgrenze gleichzeitig steigen. Ab 2028 kostet zudem die bisher beitragsfreie Mitversicherung des Ehepartners in der sozialen Pflegeversicherung Geld. Für Paare mit einem Hauptverdiener ändert das die Rechnung, mehr dazu auf der Seite zur PKV für Ehepartner.

Den Zugang zur PKV regelt das allerdings nicht. Für Angestellte entscheidet weiterhin die Versicherungspflichtgrenze, und die steigt 2027 auf 84.150 Euro.

Unsere Einschätzung

Der Entwurf löst das Finanzproblem der sozialen Pflegeversicherung mit höheren Beiträgen und strengeren Zugangsregeln. Das ist für gesetzlich Versicherte unbequem. Den Griff in die Rückstellungen der privaten Pflegeversicherung hat die Regierung nicht gewagt.

Entwarnung geben wir trotzdem nicht. Die Kommission legt im Januar vor, und die Forderung liegt auf ihrem Tisch. Wir verfolgen das weiter und melden uns, sobald Vorschläge vorliegen.

Häufige Fragen

Steigt mein Beitrag zur privaten Pflegepflichtversicherung durch die Reform?

Nicht durch die Beitragsänderungen im Entwurf. Kinderlosenzuschlag, Beitragsbemessungsgrenze und Ehepartner-Zuschlag betreffen die soziale Pflegeversicherung, deren Beitrag vom Einkommen abhängt. Ihr privater Beitrag richtet sich nach Alter und Tarif. Ändern sich die gesetzlichen Leistungen, muss die private Pflegepflichtversicherung nachziehen, das kann den Beitrag beeinflussen.

Ist der Finanzausgleich jetzt vom Tisch?

Nein, er ist vertagt. Die SPD hat ihre Forderung nach einem Finanzausgleich und nach einer Übertragung von Alterungsrückstellungen an eine Pflegekommission weitergegeben. Deren Vorschläge sollen bis Ende Januar 2027 vorliegen. Ob daraus ein Gesetz wird, ist offen.

Gilt die Reform auch, wenn ich privat pflegeversichert bin?

Bei den Leistungen ja. Nach § 23 SGB XI muss die private Pflegepflichtversicherung Leistungen bieten, die nach Art und Umfang denen der sozialen Pflegeversicherung gleichwertig sind. Strengere Regeln für die Einstufung in einen Pflegegrad treffen damit auch Privatversicherte.

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